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Fronten im Streit über neues Patentrecht brechen auf

Bei der Modernisierung des deutschen Patentrechts liefern sich Unternehmen und Branchen eine hitzige Debatte. Wird Deutschland zum „sicheren Hafen“ für Patentverletzer?

Bislang können Inhaber eines Patents strikt dagegen vorgehen, wenn jemand ihre Erfindung ohne Genehmigung nutzt. Dafür gibt es den Anspruch auf Unterlassung: Die unbefugte Nutzung des geistigen Eigentums wird dem Patentverletzer untersagt. Foto: dpa
Bislang können Inhaber eines Patents strikt dagegen vorgehen, wenn jemand ihre Erfindung ohne Genehmigung nutzt. Dafür gibt es den Anspruch auf Unterlassung: Die unbefugte Nutzung des geistigen Eigentums wird dem Patentverletzer untersagt. Foto: dpa

Die Industriegruppe IP Europe hat vor schwerwiegenden Folgen für deutsche Innovationen gewarnt, sollten die von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) vorgeschlagenen Änderungen des Patentrechts umgesetzt werden. „Wenn Deutschland zu einem sicheren Hafen für Patentverletzer wird, könnten Ausgaben für Forschung, Innovation und Arbeitsplätze rasch in andere Länder mit stärkeren Patentrechten verlagert werden“, warnte der Generalsekretär von IP Europe, Francisco Mingorance.

Das Vorhaben schaffe ein „enormes Risiko“ für Deutschlands Unternehmen, Universitäten und Forschungsinstitute, die jedes Jahr Milliarden von Euro in die Entwicklung von Spitzentechnologien investierten.

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Hinter der in Brüssel ansässigen Industriegruppe stecken die Mobilfunkausrüster Nokia und Ericsson, der Netzbetreiber Orange und der französische Patentverwerter France Brevets. Ihre „Besorgnis“ über die geplante Beschränkung des Zugangs zum Unterlassungsanspruch, also einer gerichtlichen Anordnung zur Unterbindung von Patentverletzungen, hat die Gruppe in einer Stellungnahme an Lambrecht übermittelt.

Demnach wäre es ein Fehler, den langjährigen Standard für Unterlassungsverfügungen hierzulande durch ein „ungeprüftes und unerprobtes System“ von „Verhältnismäßigkeitsprüfungen“ und „Ausgleichsansprüchen“ zu ersetzen.

Bundesjustizministerin Lambrecht plant eine Modernisierung des Patentrechts. Der erst kürzlich veröffentlichte Referentenentwurf sieht vor, dass Gerichte künftig zunächst prüfen, ob es verhältnismäßig ist, einen Unterlassungsanspruch durchzusetzen.

Mehrere Hunderttausend Patente in einem Produkt

Bislang können Inhaber eines Patents strikt dagegen vorgehen, wenn jemand ihre Erfindung ohne Genehmigung nutzt. Dafür gibt es den Anspruch auf Unterlassung: Die unbefugte Nutzung des geistigen Eigentums wird dem Patentverletzer untersagt.

Dieser starke Patentschutz wurde zuletzt jedoch durch „Patenttrolle“ oder Patentverwertungsgesellschaften missbraucht. Sie halten Patente, haben aber häufig gar keinen eigenen Geschäftsbetrieb. Ihnen geht es ausschließlich darum, Profite mit Patenten zu erzielen, wobei die Wertigkeit der Patente zuweilen fragwürdig ist.

Ihnen kommt zupass, dass mittlerweile in vielen Produkten – vor allem durch die Digitalisierung – mehrere Hunderttausend Patente stecken. Häufig sind auch zugelieferte Vorprodukte betroffen. Für Unternehmen scheint es kaum mehr möglich, alle Patentrechte zu klären und die nötigen Lizenzen zu erwerben.

Angesichts eines drohenden Produktionsstopps, möglicher Konstruktionsänderungen oder eines Rückrufs von Produkten wegen einer Unterlassungsklage akzeptieren viele Firmen dann lieber drastische Lizenzgebühren oder Vergleichssummen. Diese missbräuchliche Verwendung von Patenten will Justizministerin Lambrecht mit den Änderungen nun erschweren.

Doch tatsächlich ermöglicht das geltende Patentrecht schon heute die Prüfung der Verhältnismäßigkeit des Unterlassungsanspruchs. So verweist der Referentenentwurf auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs von 2016 – das sogenannte Wärmetauscher-Urteil. Demnach darf eine gerichtliche Unterlassungsverfügung nicht ergehen, soweit die Durchsetzung des Unterlassungsanspruchs eine unverhältnismäßige Härte für den Patentverletzer darstellt und daher treuwidrig wäre. Im Übrigen sieht auch die EU-Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums das Verhältnismäßigkeitsprinzip vor.

„Die Instanzgerichte berücksichtigen dies jedoch – soweit ersichtlich – bislang nur sehr zurückhaltend“, heißt es im Entwurf aber weiter. Darum sei nun per Gesetz „ausdrücklich klarzustellen, dass die Erfüllung eines patentrechtlichen Unterlassungsanspruchs im Einzelfall ausnahmsweise unverhältnismäßig sein kann“.

„Angemessener Ausgleich für Patentinhaber“

Ist der Anspruch auf Unterlassung wegen Unverhältnismäßigkeit ausnahmsweise ausgeschlossen, soll das Gericht künftig die Möglichkeit haben, dem Patentinhaber einen „angemessenen Ausgleich in Geld“ zuzusprechen. Der Patentverletzer müsste dann zum Beispiel keinen Produktionsstopp mehr fürchten, aber eine Ausgleichszahlung leisten. Wie diese Zahlung allerdings mit einem Lizenzangebot des Patentinhabers zusammenhängt, scheint derzeit noch unklar.

Vor allem die Automobilindustrie hatte zuletzt mit Vehemenz auf eine Modernisierung des Patentrechts gedrungen. Mit ihren Connected-Car-Anwendungen können sie schnell ins Visier der Patentverwerter im Mobilfunk geraten.

Für Aufsehen sorgte zuletzt die Klage des Chipkonzerns Broadcom gegen den Autohersteller VW. Der Vorwurf: Bei Fahrzeugen von VW und Audi sei es bei der Navigations- und Unterhaltungselektronik zu Patentverletzungen gekommen. Die Klagesumme belief sich auf eine Milliarde US-Dollar. Ende November 2018 kam es zum außergerichtlichen Vergleich. Gerüchten zufolge zahlte VW 500 Millionen Euro, auch um einen Produktionsstopp zu verhindern. Laut Experten soll der realistische Wert der Broadcom-Patente bei normalen Lizenzgebühren bei maximal 100.000 Euro gelegen haben.

Spektakulär ist auch der Fall Nokia gegen Daimler: Der Netzausrüster fordert mit Blick auf Mobilfunkpatente für UMTS und LTE Lizenzgebühren für Kommunikationstechnik in Daimler-Fahrzeugen. Das Landgericht Mannheim urteilte am 18. August 2020 zugunsten von Nokia. Daimler kündigte an, in Berufung zu gehen. Im schlimmsten Fall droht ein Verkaufsverbot für Mercedes-Fahrzeuge.

Die Stellungnahme der Industriegruppe IP Europe zeigt, dass der Schlagabtausch im Kampf um das deutsche Patentrecht begonnen hat: IP Europe warnt davor, dass der Gesetzesentwurf das Gleichgewicht der Rechte und Pflichten zwischen Patentinhabern und Nutzern patentierter Technologie grundlegendend verändert. Dagegen hält etwa die Initiative Intellectual Property to Innovate (IP2I) den Vorstoß für „dringend geboten, um die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschafts- und Innovationsstandorts Deutschland zu erhalten“.

Zu der Initiative gehören unter anderem Daimler, BMW, SAP, Deutsche Telekom, Google, Nvidia oder Adidas. In der Stellungnahme der Initiative an das Bundesjustizministerium heißt es, der Entwurf sei eine „sachgerechte“ Lösung, um Fehlentwicklungen zu begegnen, die „in vielen Branchen der deutschen Industrie und des Mittelstands in nicht zu rechtfertigender Weise Schaden verursachen“.

Der eigentliche Unterlassungsanspruch werde dabei nicht geschwächt oder gar ausgehöhlt. „Wir hoffen jetzt auf einen zügigen Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens und in jedem Fall auf eine Verabschiedung noch in dieser Legislaturperiode“, sagte Ludwig von Reiche, Sprecher der deutschen IP2I-Gruppe.

Der Verband der Chemischen Industrie (VCI) und der Verband der forschenden Arzneimittelhersteller (VfA) lehnen in einer gemeinsamen Stellungnahme an das Bundesjustizministerium eine Verhältnismäßigkeitsprüfung ab: Die vorgeschlagenen Regelungen „schießen weit über das avisierte Ziel hinaus“.

Weiterentwicklung des Vollstreckungsrechts

Gefordert wird, das Vollstreckungsrecht weiterzuentwickeln. Als Beispiel führen die Verbände wiederum den Fall Nokia versus Daimler an. So habe das Landgericht Mannheim die vorläufige Vollstreckbarkeit des von Nokia gegenüber Daimler erwirkten Unterlassungstitels von der Zahlung einer Sicherheitsleistung in Milliardenhöhe abhängig gemacht.

„In der Konsequenz erwarten Prozessbeobachter, dass das Urteil nicht vorläufig vollstreckt werden wird“, heißt es in der Stellungnahme der beiden Verbände. „In der Folge wird es auch zu keinem Produktionsstopp bei Daimler kommen.“ Dieses Vorgehen zeige einen alternativen Weg auf.

Der Industriekonzern Siemens betont, als „einer der weltweit größten Patentanmelder und innovatives Unternehmen“ beide Seiten zu kennen: Siemens sei sowohl Technologieentwickler und Lizenzgeber als auch als Lizenznehmer, also immer auch Kläger und Beklagter.

„Wir sind überzeugt, dass ein starker Patentschutz für einen innovativen Standort entscheidend ist und nicht nur großen Unternehmen, sondern vor allem auch Einzelerfindern, KMUs, Start-ups und Forschungsinstituten zugutekommt“, heißt es in der Stellungnahme an das Ministerium.

„Ein schwaches oder geschwächtes Patentsystem hingegen kommt kurzfristig denjenigen zugute, die nicht hinreichend in eigene Innovationen investieren, sondern auf die Nutzung von Innovationen Dritter angewiesen sind, um am Markt zu bestehen.“ Langfristig führe ein geschwächter Patentschutz zu weniger Innovation und der Abwanderung innovationsgetriebener Forschungsbereiche.

Stopp für Missbrauchspotenziale oder Risiko für den Innovationsstandort? So viel steht fest: Die Überarbeitung des Patentrechts dürfte im parlamentarischen Verfahren noch zu harten Auseinandersetzungen führen.