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Verfassungsschutz beobachtet „Flügel“ der AfD – „Höcke ist ein Rechtsextremist“

Bisher wurde der „Flügel“ um den Thüringer AfD-Chef Höcke vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall eingestuft. Nun verschärft der Inlandsheimdienst sein Vorgehen.

Der vom Thüringer AfD-Chef Björn Höcke gegründete rechtsnationale „Flügel“ wird nun offiziell vom Verfassungsschutz beobachtet. Foto: dpa
Der vom Thüringer AfD-Chef Björn Höcke gegründete rechtsnationale „Flügel“ wird nun offiziell vom Verfassungsschutz beobachtet. Foto: dpa

Der Bundesverfassungsschutz stuft die wichtigste innerparteiliche Gruppierung der AfD, den sogenannten Flügel, als „erwiesen extremistische Bestrebung“ ein. Damit stehen dem Inlandsgeheimdienst von nun an auch Spionagemittel zur Verfügung, um gegen den „Flügel“ vorzugehen.

Dazu gehört das Abhören von Telefonen, das Mitlesen von Chats und vor allem das Einschleusen von verdeckten Ermittlern. Im vergangenen Jahr hatte der Verfassungsschutz den „Flügel“ zum Verdachtsfall erklärt.

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Inzwischen hätten sich die Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen „zur Gewissheit verdichtet“, sagte Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang am Donnerstag auf einer Pressekonferenz in Berlin. Dies rechtfertige die Einstufung des Flügel als Beobachtungsobjekt. Die führenden Protagonisten des Flügels, Björn Höcke und Andreas Kalbitz, seien „Rechtsextremisten“. Haldenwang erinnerte an Höckes „intensive Kontakte“ zu den sogenannten neuen Rechten. Namentlich nannte er den völkischen Verleger Götz Kubitschek und der Pediga-Gründer Lutz Bachmann.

Der Verfassungsschutz in Thüringen verschärfte zugleich seine Gangart gegen Höckes Landesverband und stuft diesen vom Prüffall zum Verdachtsfall herauf. Zur Begründung erklärte Behördenchef Stephan Kramer, dass es inzwischen „hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“ gebe, „die einen Beobachtungsauftrag der Landesbehörde für Verfassungsschutz Thüringen in Form eines Verdachtsfalls eröffnen“.

Der Bundesverfassungsschutz nimmt auch die rechten Propagandamedien ins Visier: Die „Compact-Magazin GmbH“ ist nun Verdachtsfall. „Solche Medien haben für die AfD eine wichtige Funktion“, schreibt der Politikberater Johannes Hillje auf Twitter: „Wenn die anderen Medien ‚lügen‘, muss jemand anders ‚die Wahrheit‘ berichten.“

Den „Flügel“ bezeichnet der Verfassungsschutz als „relevantesten Personenzusammenschluss innerhalb der AfD“. Der Gruppierung werden etwa 7.000 Leute zurechnet, damit habe der Flügel etwa doppelt so viele Mitglieder wie die NPD.

Die Führungsstruktur sei klar auf Höcke zugeschnitten, auch „personenkultartige Elemente“ macht der Verfassungsschutz aus. Ziele des Flügels sei die „Umsetzung eines völkisches Gesellschaftskonzepts“, das auf „biologistischen Grundannahmen“ beruhe, für ein „ethno-kulturell homogenes Staatsvolk“ eintrete und Migranten außereuropäischer Herkunft als „grundsätzlich nicht-integrierbar“ ausgrenze.

Der „Flügel“ kennt keine formale Mitgliedschaft. Die Strömung war 2015 von Höcke gegründet worden. Die Anhänger versammeln sich einmal im Jahr zum sogenannten „Kyffhäusertreffen“. An dieser Veranstaltung haben in der Vergangenheit auch AfD-Politiker teilgenommen, die sich selbst nicht dem „Flügel“ zurechnen, etwa der Parteivorsitzende Jörg Meuthen.

GdP: Thüringer Polizisten sollen AfD-Fraktion verlassen

Die SPD-Vorsitzende Saskia Esken begrüßte das härtere Vorgehen gegen die AfD. Es sei „richtig und notwendig“, dass der Verfassungsschutz den „Flügel“ nun beobachte. „Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus bedrohen unser Land“, schrieb Esken auf Twitter. „Akteure und Netzwerke müssen aufgedeckt werden und den Verfolgungsdruck des Rechtsstaats spüren.“

Der CSU-Generalsekretär Markus Blume nannte die Entscheidung des Verfassungsschutzes ein „Ausrufezeichen für unsere Demokratie“. „Die Höcke-Truppe ist der parlamentarische Arm der Verfassungsfeinde in unserem Land“, schrieb Blume auf Twitter.

Der FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae schrieb ebenfalls auf Twitter: „Der #Flügel ist der Höcke im Schafspelz der #AfD.“ Das Problem sei: „Im Grunde hat der völkische Flügel die AfD übernommen. Gegen den Flügel läuft in der AfD nichts mehr.“

Thomaes Fraktionskollege Benjamin Strasser sprach von einer klaren Warnung an die AfD: „Die AfD-Führung hat noch genau eine Chance: Sie muss die Teilorganisation Flügel konsequent aus allen Strukturen verbannen“, sagte der Innenpolitiker dem Handelsblatt. „Ansonsten ist ein für alle mal klar, dass Extremisten in den Reihen der AfD nicht nur geduldet, sondern bewusst in Führungsstrukturen und Spitzenpositionen gewählt werden.“

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) forderte angesichts der neuen Entwicklung die drei Thüringer Polizisten, die der Erfurter AfD-Landtagsfraktion angehören, zum Fraktionsausstritt auf. „Nach Höckes oft eindeutigen Äußerungen ist die Beobachtung durch den Verfassungsschutz zwangsläufig“, sagte der GdP-Bundesvize Jörg Radek dem Handelsblatt.

Die Polizisten in der Thüringer AfD-Fraktion seien der Verfassungstreue verpflichtet. „Daraus ergibt sich für die GdP: Entweder sie verlassen die Fraktion oder legen den Polizeidienst nieder.“ Dasselbe dürfte für die Potsdamer AfD-Landtagsfraktion gelten, der ein Polizist angehört.

Die frühere Präsidentin des Zentralrats der Juden, Charlotte Knobloch, forderte eine genaue Prüfung, wie groß der Einfluss des „Flügels‘“ innerhalb der AfD sei. „Am Ende muss meiner Meinung nach eine Beobachtung der gesamten Partei stehen, die auch als Ganzes bei Wahlen antritt und in toto eine Gefahr für die freiheitliche Demokratie darstellt“, sagte Knobloch. Vertreter der AfD seien „Stichwortgeber für rechtsextreme Terroristen und untergraben tagtäglich das friedliche Zusammenleben in unserem Land“..

AfD-Spitze will sich juristisch wehren

Nach Einschätzung des Verfassungsschutzes gibt es in Deutschland aktuell rund 32.000 Rechtsextremisten. Etwa 13.000 von ihnen werden als gewaltbereit eingestuft. Behördenchef Haldenwang hatte in den vergangenen Monaten eine neue Dynamik im Bereich des Rechtsextremismus und eine Vermischung unterschiedlicher Milieus festgestellt.

Die AfD hatte am Mittwoch Stellungnahmen von Funktionären der Partei veröffentlicht, mit denen diese früheren Äußerungen zum Islam, zur Einwanderung und zur Abschiebung abgelehnter Asylbewerber „klarstellen“ wollten. Damit sollten Vorhaltungen des Verfassungsschutzes entkräftet werden

So schreibt beispielsweise Höcke, er befürworte „nicht die kollektive Ausweisung von in Deutschland lebenden Muslimen und schon gar nicht von deutschen Staatsbürgern“. Mit dem Begriff „De-Islamisierung“ meine er vielmehr die „Zurückweisung einer kulturell-gesellschaftlichen Transformation in Richtung eines islamischen Gemeinwesens“.

Nicht alle problematischen Äußerungen stammten von Anhängern des „Flügels“. Beispielsweise erklärte Hans-Thomas Tillschneider, „Flügel“-Anhänger und Landtagsabgeordneter der AfD in Sachsen-Anhalt: „Es handelt sich bei dem Vergleich des Islams mit einem Baumpilz um eine drastische und polemisch überzogene Bildlichkeit, die ich 2017 verwendet habe, auf die ich aber nicht mehr zurückgreifen würde, da sie falsche Assoziationen weckt. Wichtig ist mir deshalb die Betonung, dass ich nicht Menschen mit Parasiten vergleiche, sondern eine Parallelgesellschaft.“

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte Anfang 2019 in einem Gutachten zur AfD und ihren Teilorganisationen verschiedene Anhaltspunkte für Bestrebungen, die sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung richten, aufgelistet. Der „Flügel“ wurde damals ebenso wie die Nachwuchsorganisation „Junge Alternative“ als Verdachtsfall im Bereich des Rechtsextremismus eingestuft.

Die AfD hat sich stets gegen Vorwürfe verwahrt, sie stehe nicht auf dem Boden des Grundgesetzes. Ein über 400-seitiges Gutachten des Inlandsgeheimdienstes aus dem Frühjahr 2019 sahen hingegen „erste tatsächliche Anhaltspunkte für eine gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung ausgerichtete Politik der AfD“. Die vorliegenden „Verdachtssplitter“ seien aber „nicht hinreichend verdichtet“. Seitdem wird die Bundes-AfD als sogenannter Prüffall eingestuft: Der Verfassungsschutz schaut hin, setzt aber keine nachrichtendienstlichen Mittel ein.

Die AfD-Parteichefs Meuthen und Tino Chrupalla wollen sich das Vorgehen des Verfassungsschutzes nicht gefallen lassen. „Auch im Fall einer ,Beobachtung“ werden wir uns natürlich rechtlich zur Wehr setzen. Seien Sie versichert: Wir lassen uns nicht überraschen und haben bereits entsprechende Strategien vorbereitet.“ Sie versprachen auch eine mediale Gegenstrategie: „Wir werden mit noch größerer Präsenz in Medien und sozialen Netzwerken auf die eigentlichen Ziele und die politische Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes hinweisen.“