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Verfassungsrichter verteidigt EZB-Urteil gegen Kritik

Es sei nicht die Absicht der Karlsruher Richter dem Europäischen Gerichtshof die Kontrolle der Notenbanken zu entziehen, erklärt der zuständige Berichterstatter.

Peter Huber (links), Richter des Zweiten Senats beim Bundesverfassungsgericht, bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe. Foto: dpa
Peter Huber (links), Richter des Zweiten Senats beim Bundesverfassungsgericht, bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe. Foto: dpa

Bundesverfassungsrichter Peter Huber hat das Urteil zu den milliardenschweren Staatsanleihenkäufen der Europäischen Zentralbank (EZB) verteidigt. „Wir haben Applaus von der falschen Seite bekommen, und die Kritiker haben entweder die Stoßrichtung nicht verstanden oder wollen sie nicht sehen“, sagte der Richter der „Süddeutschen Zeitung“ (Mittwoch). Huber war für das Verfahren der zuständige Berichterstatter.

Anders als in Polen oder Ungarn gehe es gerade nicht darum, den Europäischen Gerichtshof (EuGH) aus der Kontrolle der Institutionen herauszuhalten. „Wir wollen also mehr EuGH, wir wollen, dass er seinen Job besser macht.“

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Die Richter hatten in ihrem Urteil vom 5. Mai das EZB-Kaufprogramm beanstandet und sich damit zum ersten Mal über eine Vorabentscheidung des EuGH hinweggesetzt. Dieser hatten den Käufen seinen Segen erteilt. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen will deshalb ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland prüfen.

Karlsruhe ist der Auffassung, dass die Zentralbank ihr Mandat für die Geldpolitik überspannt und in Wahrheit Wirtschaftspolitik betreibt. „Das ist kein Verstoß gegen die Rechtsgemeinschaft, sondern ein Rückgriff auf die rechtlichen Grenzen, die zu dieser Gemeinschaft gehören“, sagte Huber. Von der Leyens Satz, dass Europarecht immer und ohne jede Einschränkung gelte, sei „so gesehen, falsch“.

Huber sagte, die Richter hätten natürlich die Folgen gesehen. „Es ist nicht so, dass wir Spaß hatten bei der Abfassung dieser Entscheidung.“ Man könne aber „nicht warten, bis wieder eine Schönwetterperiode kommt“. Er warnte vor der Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens. Das „würde die Sache eskalieren, ohne dass die Bundesregierung adäquat antworten könnte“. „Das Vernünftigste wäre, den Ball flach zu halten und zu überlegen, ob unser Urteil nicht doch ein paar richtige Punkte enthält.“

Ähnlich äußerte sich Huber in einem zweiten Interview in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. Dass ein Verfassungsrichter sich öffentlich für ein Urteil rechtfertigt, ist sehr ungewöhnlich.