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Verfassungsrichter verabschiedet sich mit Denkzettel für Politik und EZB

Mit einem weitreichenden Urteil zur Geldpolitik beendet der Richter seine Amtszeit beim Bundesverfassungsgericht. Das Finale passt zur ganzen Laufbahn.

Der Vorsitzende des Zweiten Senats beim Bundesverfassungsgericht urteilte am Montag über die milliardenschweren Staatsanleihenkäufe der Europäischen Zentralbank. Foto: dpa
Der Vorsitzende des Zweiten Senats beim Bundesverfassungsgericht urteilte am Montag über die milliardenschweren Staatsanleihenkäufe der Europäischen Zentralbank. Foto: dpa

Für Andreas Voßkuhle war es am Dienstagmorgen das letzte Mal. Das letzte Mal schlüpfte er in die rote Robe. Das letzte Mal trat er mit ihr vor die Öffentlichkeit, um die Urteilsverkündung vorzulesen. Nach zehn Jahren endet an diesem Mittwoch die Amtszeit des Verfassungsgerichtspräsidenten. Und Voßkuhle ging so, wie manche es erwartet hatten: mit einem lauten Knall.

Das Bundesverfassungsgericht urteilte, die Staatsanleihen-Aufkäufe der Europäischen Zentralbank (EZB) seien teilweise verfassungswidrig. Damit stellte sich Karlsruhe zum ersten Mal gegen ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes, das die Aufkäufe zuvor durchgewunken hatte.

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In der Coronakrise, in der europäische Solidarität so wichtig wie selten sei, könne das Urteil „auf den ersten Blick irritierend wirken“, sagte Voßkuhle. Aber: „Um die Krise und ihre Folgen nachhaltig zu bewältigen, brauchen wir das Recht als festes gemeinsames Fundament.“

Mit dem Urteil zur EZB schließt sich für Voßkuhle der Kreis. Mit Europa begann seine Zeit in Karlsruhe, mit Europa endet sie. 2008 war Voßkuhle gerade Rektor der Freiburger Universität geworden, da wurde er mit nur 44 Jahren als Vizepräsident ans Verfassungsgericht berufen. Seine erstes Urteil war damals zum Vertrag von Lissabon, dem EU-Grundlagenvertrag. Voßkuhle gelang es, die bei dem Thema zerstrittenen Richter hinter einem Urteil zu versammeln – und qualifizierte sich für höhere Aufgaben.

Schon 2010 wurde er Präsident des Verfassungsgerichts. Voßkuhle interpretierte das Amt neu, gab sich viel volksnäher als seine Vorgänger. Er stellte sich Bürgerrunden, beantwortete bei einem Lebkuchenwettkampf Fragen von Schülern. Bei seinen Vorgängern wäre das undenkbar gewesen.

Empörung bei der Union

Voßkuhle mischte sich immer wieder auch offensiv in Debatten ein, monierte etwa eine steigende Kluft zwischen Arm und Reich. Vor allem aber wurde das Verfassungsgericht unter seiner Führung politischer. Die Urteile zum Kopftuchverbot für Lehrerinnen, zur Erbschaftssteuer oder zur Aufhebung der Fünf-Prozent-Hürde bei Kommunalwahlen mündeten 2015 sogar in einem Eklat.

Die Verärgerung in der Union über die Urteile war so groß, dass sie das eigentlich unabhängige Verfassungsgericht plötzlich offen angriff. Karlsruhe mische sich zu sehr in die politische Entscheidungsfindung ein, schimpfte etwa der damalige Bundestagspräsident Norbert Lammert.

Trotz dieser Kritik verschaffte sich Voßkuhle viel Respekt, gerade auch in der Politik. Zwei Anfragen, ob er für das Amt des Bundespräsidenten kandidieren möchte, lehnte er aber ab.

Staatsrechtler wie der Leipziger Christoph Degenhart schätzen Voßkuhle für seinen sehr ausgleichenden Stil. „Seine Verhandlungsführung war ruhig und sachlich“, sagte Degenhart dem Handelsblatt. Als Senatsvorsitzender habe Voßkuhle eher zurückhaltend agiert. „Im Unterschied zu anderen Senatsmitgliedern ließ er selten erkennen, welcher Seite er zuneigte, sein Minenspiel blieb undurchdringlich“, so Degenhart.

Mit Blick auf die Urteile, die unter Voßuhles Federführung ergingen, hebt Degenhart das NPD-Urteil und die vielen grundsätzlichen Entscheidungen zu Fragen der europäischen Integration hervor.

Tatsächlich war das beherrschende Thema in Voßkuhles Amtszeit Europa, und zwar im doppelten Sinne. Voßkuhle musste das Verfassungsgericht in einer Zeit modernisieren, in der dem Europäischen Gerichtshof eine immer größere Bedeutung zufiel.

Neue Auflagen für Politik und Zentralbank

Für Voßkuhle war dabei stets klar: Karlsruhe darf sich nicht hinter dem EuGH verstecken. Zugleich musste er immer wieder über die Rechtmäßigkeit der Euro-Rettungspolitik befinden. Voßkuhle winkte die Rettungsmaßnahmen grundsätzlich durch, aber unter Auflagen. So zog er etwa Haftungsobergrenzen ein oder forderte eine stärkere Mitbestimmung des Bundestags.

Im jüngsten Urteil zum Aufkaufprogramm der EZB liefen diese beiden roten Linien nun sogar zusammen. In seinem Urteil setzt Voßkuhle Politik wie EZB nicht nur neue Auflagen, er rechnet darin auch auf bemerkenswerte Weise mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu den EZB-Aufkäufen ab.

Voßkuhle, einst von der SPD nominiert, übergibt sein Amt nun an Stephan Harbarth, dem Vizepräsidenten des Verfassungsgerichts, der bis Ende 2018 CDU-Bundestagsabgeordneter war. Die Wahl eines Abgeordneten auf Vorschlag der Union hatte Zweifel an Harbarths Unabhängigkeit im Richteramt laut werden lassen. Voßkuhle sieht das aber anders. Gerade Harbarths politische Perspektive würde „dem ganzen Gericht guttun“.

Voßkuhles Nachfolger sieht sich angesichts der Corona-Pandemie gleich mit einer besonderen Herausforderung konfrontiert. „Im Zeichen der Coronakrise bedarf es in besonderem Maße eines Verfassungsgerichts, das die Grundrechte gegenüber einer übermächtigen Exekutive schützt“, sagte Degenhart.