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Verfassungsrichter kippen Paritätsregelung in Thüringen

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat das Gesetz zur paritätischen Besetzung von Männern und Frauen auf den Wahllisten der Parteien für nichtig erklärt.

Die Klage der AfD war erfolgreich. Foto: dpa
Die Klage der AfD war erfolgreich. Foto: dpa

Parteien müssen in Thüringen ihre Kandidatenlisten für Landtagswahlen nicht abwechselnd mit Männern und Frauen besetzen. Das hat der Verfassungsgerichtshof in Weimar am Mittwoch entschieden und eine sogenannte Paritätsregelung im Landeswahlgesetz gekippt.

Damit war eine Klage der AfD erfolgreich. Die Entscheidung könnte eine Signalwirkung auf eine ähnliche Regelung in Brandenburg entfalten, wo das Verfassungsgericht im August über das dort beschlossene Paritätsgesetz entscheidet.

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Die Freiheit der Wahl verlange, dass Wahlen nicht durch Zwang und Druck des Staates durchgeführt würden, sagte der Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Stefan Kaufmann, zur Begründung.

Der rechtspolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Jan-Marco Luczak (CDU), zeigte Verständnis für die Entscheidung der Richter. „Wir brauchen mehr Frauen in Politik und Parlamenten. Der Weg über das Wahlrecht ist aber der falsche“, schrieb Luczak auf Twitter.

Die Wähler müssten frei entscheiden können, wem sie ihr Vertrauen aussprechen. Als Konsequenz aus dem Urteil regte der CDU-Politiker an, dass Parteien „offener und attraktiver“ werden müssten.

Die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes, Maria Wersig, reagierte enttäuscht. Es sei bedauerlich, dass in Thüringen die Chance verpasst worden sei, eines der ersten Paritätsgesetze ausgerechnet gegen Angriffe der AfD zu verteidigen, erklärte Wersig auf Twitter. „Die verfassungsrechtliche Debatte ist damit nicht beendet“ betonte die Juristin. „Politisch bleibt der Handlungsbedarf für gleiche Teilhabe.“

Der Thüringer Landtag hatte die Quotierung der Landeslisten im vergangenen Jahr mit den Stimmen von Linke, SPD und Grünen beschlossen. Ziel der Gesetzesnovelle war es, den Anteil von Frauen im Parlament perspektivisch zu erhöhen. Auch in anderen Bundesländern fordern Politiker solche Regelungen.

Als erstes Bundesland hatte Brandenburg noch vor Thüringen im Januar 2019 ein Paritätsgesetz auf den Weg gebracht. In beiden Fällen gab es von Anfang an verfassungsrechtliche Bedenken.

In Thüringen argumentierte die AfD, dass durch die festgeschriebene Quotierung das Recht der Parteien beschränkt werde, selbst zu bestimmen, welche Kandidaten sie für die Landtagswahlen aufstellen.

In den deutschen Länderparlamenten sind teils deutlich mehr Männer als Frauen vertreten. Spitzenreiter in Sachen Parität ist Hamburg, wo 43,9 Prozent der Abgeordneten Frauen sind, wie eine Übersicht der Landeszentrale für politische Bildung in Baden-Württemberg zeigt. In Sachsen-Anhalt - dem Schlusslicht - sind dagegen nur 21,8 Prozent der Abgeordneten weiblich.

Auf Bundesebene hatten Frauenministerin Franziska Giffey und die damalige Justizministerin Katarina Barley (beide SPD) im vergangenen Jahr dafür geworben, eine stärkere Vertretung von Frauen im Bundestag durchzusetzen. In Frankreich gibt es bereits seit dem Jahr 2000 ein Parité-Gesetz.

Die Grünen fordern im Bund eine Kommission, die Vorschläge für ein rechtssicheres Paritätsgesetz erarbeitet. „Das Urteil ändert nichts daran, dass die Parlamente die gesellschaftliche Realität nicht abbilden und zu wenige Frauen vertreten sind“, sagte die Chefin der Grünen-Fraktion im Bundestag, Katrin Göring-Eckardt, der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch. „Es ist Aufgabe von Parteien, das zu lösen.“ Die Grünen planten für September einen Antrag im Bundestag, der die Einsetzung einer Kommission vorsieht, die Vorschläge zur rechtssicheren Umsetzung machen soll.