Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    18.492,49
    +15,40 (+0,08%)
     
  • Euro Stoxx 50

    5.083,42
    +1,68 (+0,03%)
     
  • Dow Jones 30

    39.807,37
    +47,29 (+0,12%)
     
  • Gold

    2.254,80
    +16,40 (+0,73%)
     
  • EUR/USD

    1,0781
    -0,0013 (-0,12%)
     
  • Bitcoin EUR

    65.290,77
    +58,09 (+0,09%)
     
  • CMC Crypto 200

    885,54
    0,00 (0,00%)
     
  • Öl (Brent)

    83,11
    -0,06 (-0,07%)
     
  • MDAX

    27.043,04
    -48,91 (-0,18%)
     
  • TecDAX

    3.454,38
    -2,98 (-0,09%)
     
  • SDAX

    14.294,62
    -115,51 (-0,80%)
     
  • Nikkei 225

    40.369,44
    +201,37 (+0,50%)
     
  • FTSE 100

    7.952,62
    +20,64 (+0,26%)
     
  • CAC 40

    8.205,81
    +1,00 (+0,01%)
     
  • Nasdaq Compositive

    16.379,46
    -20,06 (-0,12%)
     

Verfassungsgerichtspräsident über Polarisierung im Internet besorgt

HAMBURG (dpa-AFX) - Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth (50), sieht die Veränderung des gesellschaftlichen Diskurses durch neue Medien auch mit Sorge. "Auch wenn sie in mancher Hinsicht unser Leben bereichern, begünstigen sie das Spontane, Vorläufige, Verkürzende, auch das Verletzende", sagte Harbarth am Mittwoch in einer Rede vor dem Übersee-Club in Hamburg.

Die Anonymität des Internets befördere Verrohung. Der Erfolg eines Beitrags verhalte sich nicht selten proportional zum Ausmaß der durch ihn bewirkten Emotionalisierung. "Der Algorithmus eröffnet Filterblasen und Echokammern und erzeugt so geschlossene Weltbilder, die zur kommunikativen Radikalisierung beitragen", sagte der Verfassungsgerichtspräsident. Träfen Mitglieder unterschiedlicher Kammern und Blasen dann online oder in der analogen Welt aufeinander, zeige sich das Ausmaß der Polarisierung und Spaltung. Das lasse das Ansehen demokratischer Institutionen nicht unberührt.

Der Gebrauch der Freiheitsrechte könne dazu geeignet sein, die Verfassungsordnung zu delegitimieren, erklärte Harbarth und betonte: "Der wehrhafte Verfassungsstaat muss sich den Feinden von Recht und Rechtsstaatlichkeit konsequent entgegenstellen." Das Bundesverfassungsgericht habe zuletzt in seinem Urteil zum bayerischen Verfassungsschutzgesetz ausgeführt, dass dem Staat die Aufgabe zukomme, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu sichern. Eine Beschränkung von Freiheitsrechten könne darum legitim sein.

Am vergangenen 26. April hatte das Gericht geurteilt, dass die weitreichenden Befugnisse des bayerischen Verfassungsschutzes teilweise gegen Grundrechte verstoßen (Az. 1 BvR 1619/17). Damit hatten die Richter einer Klage von drei Mitgliedern der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) stattgegeben.