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Verfassungsgericht hat entschieden: Rundfunkbeitrag muss erhöht werden

Der Rundfunkbeitrag steigt auf 18,36 Euro.  (Bild: WDR/Herby Sachs)
Der Rundfunkbeitrag steigt auf 18,36 Euro. (Bild: WDR/Herby Sachs)

Zuletzt wurde der Rundfunkbeitrag im April 2015 angepasst, als er geringfügig gesenkt wurde. Ende 2020 hatte Sachsen-Anhalt eine geplante Erhöhung um 86 Cent blockiert. Nun tritt die Neuregelung doch in Kraft.

Der Streit über den Rundfunkbeitrag erhitzt seit Jahren die Gemüter. Während die einen die Abgabe als Zwangsgebühr kritisieren, befindet das andere Lager die Rundfunkgebühr für den Erhalt eines unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunks als unerlässlich.

Nun steht der Rundfunkbeitrag erneut im Zentrum der Schlagzeilen. Wie das Bundesverfassungsgericht nun entschieden hat, soll der Beitrag rückwirkend seit 20. Juli von bislang 17,50 Euro auf 18,36 Euro angehoben werden. Geplant war die Erhöhung um 86 Cent eigentlich ab Januar 2021, doch dafür fehlte bislang die Zustimmung Sachsen-Anhalts.

Blockade verletzt die Rundfunkfreiheit

Im Dezember vergangenen Jahres hatte Reiner Haseloff (CDU), der Ministerpräsident des Landes, den Gesetzesentwurf kurz vor der Abstimmung im Landtag zurückgezogen und somit die Erhöhung blockiert. Die öffentlich-rechtlichen Sender reichte Beschwerde am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein.

Nun steht das Urteil fest: Die Blockade sei laut dem Gericht eine Verletzung der Rundfunkfreiheit. Somit steht der geplanten Erhöhung nichts mehr im Weg. Zuletzt war die Höhe des Beitrages im April 2015 angepasst worden. Damals wurde der Rundfunkbeitrag von 17,98 Euro auf 17,50 Euro reduziert. Die letzte GEZ-Erhöhung fand im Jahr 2009 statt, als der Beitrag um 95 Cent angehoben wurde.