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Verfassungsgericht entscheidet im Juli über Mietenstopp-Begehren

MÜNCHEN (dpa-AFX) - Der Bayerische Verfassungsgerichtshof entscheidet am 16. Juli über die Zulassung des Mietenstopp-Volksbegehrens. Das gab der Präsident des Gerichtshofes, Peter Küspert, am Donnerstag in München nach einer mündlichen Verhandlung bekannt.

Die Organisatoren des Volksbegehrens hatten mehr als 52 000 Unterschriften gesammelt. Sie fordern, dass in 162 bayerischen Städten und Gemeinden die Mieten für sechs Jahre eingefroren werden. Das Innenministerium hatte das Volksbegehren wegen rechtlicher Bedenken vorerst auf Eis gelegt und dem Verfassungsgerichtshof zur Entscheidung übergeben.

Jeder Bayer habe das Recht auf angemessenen Wohnraum, betonte der Verfassungsrechtler Franz Mayer, der die Organisatoren des Volksbegehrens in dem Verfahren vertritt. Er bezog sich damit auf den Paragrafen 106 der Bayerischen Verfassung, in dem es heißt: "Jeder Bewohner Bayerns hat Anspruch auf eine angemessene Wohnung." Mayer betonte: "Wer heute in München eine Wohnung sucht, wer Angst davor hat, seine Wohnung zu verlieren - der wird dies nicht nur als Verfassungsfolklore lesen."

Nach Einschätzung der Juristen des Ministeriums darf Bayern einen Mietenstopp nicht per Landesgesetz regeln - denn für das Mietrecht ist ausschließlich der Bund zuständig. Mayer sieht das anders: "Das Land darf grundsätzlich Gesetze machen, wenn nichts aus der Bundesverfassung dagegen spricht."