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Verfassungsgericht entscheidet zu Atomtransportverbot in Bremer Häfen

KARLSRUHE/BREMEN (dpa-AFX) - Das Bundesverfassungsgericht verkündet am Dienstag (9.30 Uhr) seine Entscheidung zum umstrittenen Verbot für Atomtransporte über Bremer Häfen. Das Verwaltungsgericht hatte sich im Juli 2015 an das oberste deutsche Gericht gewandt mit der Frage, ob die Bremer Regelung gegen das Grundgesetz und das sogenannte Prinzip der Bundestreue verstößt, das eine Umgehung der Gesetzgebungskompetenz des Bundes durch Landesrecht verbietet. Die Karlsruher Richterinnen und Richter des zweiten Senats werden ihre Entscheidung schriftlich veröffentlichen (Az. 2 BvL 2/15).

Die damals rot-grüne Bremer Regierung hatte die Häfen 2012 für den Umschlag von Kernbrennstoffen gesperrt. Ein Brennelemente-Hersteller aus Lingen, ein Atomtransportunternehmen aus Hanau und eine Firma für nukleare Entsorgung aus Essen hatten Ausnahmegenehmigungen gegen den Transportstopp beantragt. Die Landesregierung lehnte das ab. Die Unternehmen zogen vor Gericht. Das Verfahren, bei dem es um die friedliche Nutzung der Kernenergie geht, ist wegen der ausstehenden Entscheidung aus Karlsruhe ausgesetzt (Az.: 5 K 171/13).

Der Vorsitzende Richter Peter Sperlich hatte damals gesagt, Ziel der Gesetzgeber sei gewesen, die Bundesregierung unter Druck zu setzen und zum Atomausstieg zu bewegen. "Das ist politisch legitim, aber rechtlich nicht so einfach umsetzbar." Verboten hatte Bremen die Atomtransporte über das Hafenbetriebsgesetz. Wäre dieses verfassungswidrig und nichtig, hätte die Klage der Firmen Erfolg. Der Umschlag von Kernbrennstoffen wäre nicht genehmigungsbedürftig. Gibt Karlsruhe allerdings grünes Licht für das Bremer Gesetz, wäre der Hauptantrag der Klagenden als unbegründet abzuweisen.