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„Verbreitung von Fake News nimmt definitiv zu“

Der Kampf um Wählerstimmen findet längst in sozialen Netzwerken statt. Doch lauern dort auch Gefahren. Experten warnen: Das Risiko für Parteien und Politiker, im Wahlkampf Opfer von Falschnachrichten zu werden, wächst.

Für die aus der CDU ausgetretene Bundestagsabgeordnete Erika Steinbach bestand offenbar kein Zweifel an der Echtheit des Dokuments, das sie kürzlich über Twitter verbreitete – zunächst jedenfalls. Sollte das zutreffen, schrieb die heute der AfD nahestehende Politikerin, käme das einem „Verbrechen am Rechtsstaat“ gleich. Und: „Mündlich habe ich desgleichen unter der Hand von hessischen Polizisten gehört.“

Steinbach nahm Bezug auf ein Schreiben, das angeblich vom nordrhein-westfälische Innenministers Herbert Reul (CDU) stammen sollte. In dem Dokument weist Reul den „Polizeipräsidenten für Köln und Leverkusen“ mit offiziellem Ministerbriefkopf an, Straftaten von Flüchtlingen und Menschen mit Migrationshintergrund zu vertuschen. Angehängt war zudem eine „Vorschrift zur Verhaltensweise der Polizeibeamten des Landes Nordrhein-Westfalen in Sachen Ausländerkriminalität“. Auf Twitter und Facebook verbreitete sich all das in Windeseile, versehen mit entsprechend abfälligen Kommentaren. Später stellte sich heraus: Die Dokumente waren frei erfunden. Auch Steinbach ruderte zurück.

Reul sprach von einer „perfiden Fälschung“, die erneut vor Augen führe, wie dreist geistige Brandstifter Stimmung gegen Ausländer machten. „Der Zeitpunkt der Veröffentlichung knapp sechs Wochen vor der Bundestagswahl ist dabei vermutlich kein Zufall“, sagte der Innenminister. Er könne daher die Bürger nur bitten, „auf derartige Propaganda nicht hereinzufallen und bei angeblichen Nachrichten in Sozialen Netzwerken kritisch zu sein“.

Reuls Appell kommt nicht von ungefähr. Denn das versucht werden könnte, die Bundestagswahl am 24. September mit falschen Nachrichten zu beeinflussen, ist ein realistisches Szenario. Spätestens seit dem Sieg von Donald Trump und dem „schmutzigen US-Wahlkampf“ (so SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann) schwant deutschen Politikern schon, dass sie sich mit völlig neuen Phänomen der Meinungsmache beschäftigen müssen. Und das Fälschungs-Beispiel aus NRW zeigt, dass auch die deutsche Politik vor derartigen Aktionen nicht gefeit ist. Unklar ist allerdings, welche Wirkungen solche Versuche der Einflussnahme entfalten können.

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„Die Verbreitung von Fake News nimmt definitiv im Zuge der Bundestagswahl zu“, sagt zwar Simon Hegelich von der TU München dem Handelsblatt. „Die Frage ist aber, ob aus dieser Quantität auch auf eine Qualität geschlossen werden kann: Nur weil viele Falschnachrichten verbreitet werden, heißt das noch nicht, dass die Leute das auch glauben.“ Dennoch sollte die Öffentlichkeit und auch die Politik aus Hegelichs Sicht dafür sensibilisiert sein. Die Expertise des Professors für „Political Data Science“ ist gefragt. Im CDU-Bundesvorstand stellte Hegelich schon die Möglichkeiten der politischen Manipulationen in der digitalen Welt vor.

Hegelich wies Ende 2016 auf die große Gefahr von falschen Informationen hin, die abseits klassischer Medien in sozialen Netzwerken kursieren und eine millionenfache Verbreitung in einer Art Gegenöffentlichkeit finden. Weil das Facebook-Programm Nutzern vor allem Beiträge präsentiert, die sich mit der eigenen Meinung decken, sprechen Experten von „Echoräumen“, in denen es keine abweichenden Positionen mehr gibt. Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) warnte schon offen vor diesen „Meinungsverstärkern“.


Bundeswahlleiter: „Fake News könnten auf Wahlentscheidung wirken“

Merkel ist selbst oft Ziel von Lug-und-Trug-Attacken. So sind viele der erfolgreichsten deutschsprachigen Artikel über die Bundeskanzlerin auf Facebook Fake News, wie eine Analyse der deutschen Ausgabe der amerikanischen Online-Plattform BuzzFeed ergeben hat. Für ihre Auswertung hat BuzzFeed über einen Zeitraum von fünf Jahren die Interaktionen aller auf Facebook geteilten Artikel in den Blick genommen und ein Ranking erstellt. Danach befinden sich unter den zehn erfolgreichsten Artikeln über Merkel sieben Falschnachrichten, die aus den Jahren 2015 und 2016 stammen.

In der Auswertung fällt auf, dass nur drei der zehn erfolgreichsten Artikel von klassischen Medien stammen. Artikel über Merkel in „Bild“, „Spiegel“, „Stern“ „Süddeutsche Zeitung“ oder „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ erzielen demnach sogar eine deutlich geringere Resonanz als Falschnachrichten über die Kanzlerin. Insbesondere Fake News zum Thema Flüchtlinge haben es laut der BuzzFeed-Recherche „sehr viel leichter“ sich bei Facebook zu verbreiten, als Inhalte traditioneller Medien.

Auch Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) ist regelmäßig im Visier von Fake-News-Produzenten. Dazu zählt auch die AfD, wie ein aktuelles Beispiel zeigt. Deren Vize-Chefin Beatrix von Storch verbreitete über Facebook und Twitter ein Video von Maas und legte bei der Betitelung des Postings dem Minister das Zitat in den Mund "Auf Facebook gilt Meinungsfreiheit nicht". Tatsächlich ist der Satz aber bei der Veranstaltung vor Studierenden in Köln gar nicht gefallen.

Darauf angesprochen, stellte von Storch ihre Falschbehauptung nicht richtig. Auch die Bundespartei äußerte sich auf Nachfrage via Twitter nicht direkt dazu. Vielmehr retweetete sie auch das offenbar bewusst falsch kolportierte Zitat. Dabei reicht ein Blick in das Video, um festzustellen, dass Maas lediglich das Verhältnis zwischen Facebook und seinen Kunden, den Usern, erklärt hat. Dass Facebook ein privates Unternehmen ist und zu seinen Bedingungen und Regeln eine Kommunikationsplattform betreibt, auf der theoretisch jeder seine Inhalte verbreiten kann, solange sie nicht gegen geltendes Recht verstoßen.

Dass Facebook offenbar vielen Nutzern als „Fake-News-Schleuder“ dient, lässt sich jedoch kaum verhindern. Zwar habe der US-Internetkonzern „in letzter Zeit einiges getan, um die Verbreitung von Fake News einzudämmen“, sagt Experte Hegelich. „Das Problem ist aber, dass die Plattform eigentlich nicht für politische Kommunikation entworfen ist, sondern für das schnelle Teilen von persönlichen Inhalten.“ Soll heißen: Wenn auf ein Posting mit dem „Gefällt mir“-Button reagiert wird, der Inhalt also geliked wird, sei das ja „kein aussagekräftiges politisches Statement“, so Hegelich. „Ein soziales Netzwerk, das für politische Debatten brauchbar ist, müsste vermutlich ziemlich anders designend werden“, erläutert der Experte.

Dennoch lassen sich negativen Folgen für die Bundestagswahl nicht ausschließen. Im Gegenteil, die sozialen Medien zählen auch für den Bundeswahlleiter Dieter Sarreither zu den diesjährigen Herausforderungen. Wie in den USA bestehe auch in Deutschland die „Gefahr, dass Fake News im Wahlkampf auf die Wahlentscheidung wirken könnten“, sagte Sarreither kürzlich in einem Interview mit der Nachrichtenagentur dpa. Politik und die Medien rät er daher, Informationen sehr sorgfältig zu prüfen. Doch auch seine Behörde sieht er im Fall der Fälle am Zug. „Sollte die Wahl selbst Opfer von gezielt platzierten Falschinformationen im Netz werden, etwa dass die Wahllokale angeblich schon um 16 Uhr schließen, dann reagieren wir über alle uns zur Verfügung stehenden Kanäle, auch über unseren zertifizierten Twitter-Account“, so Sarreither.

Auf diese Weise dürften sehr viele User erreicht werden. Denn das Internet ist laut einer Studie der Universität Hohenheim Informationsmedium Nummer eins für politische Themen. Laut der Untersuchung, bei der 286 Social-Media-Nutzer im Alter zwischen 18 und 40 Jahren befragt wurden, betrifft das insbesondere Wähler unter 40 Jahren. Für über 80 Prozent der Befragten stehen Webseiten, Blogs und Soziale Medien in punkto Information an erster Stelle. Zentrale Themen sind für sie dabei Bildungs- und Außenpolitik sowie die Situation am Arbeitsmarkt.

An zweiter Stelle folgt das Fernsehen mit Angeboten wie Polit-Talks, TV-Debatten und Nachrichten, auf Platz drei der Austausch mit Freunden, Bekannten und der Familie. Printmedien und Hörfunk schaffen es auf die Plätze vier und fünf. Politische Veranstaltungen wie Parteitage oder Podiumsdiskussionen besuchen nur 12,6 Prozent der jungen Befragten.

Die Parteien antworten auf das Informationsverhalten der jungen Wählerzielgruppe mit Wahlkampf-Aktivitäten in sozialen Medien. Besonders wahrgenommen werden diese auf Facebook, Twitter und Youtube. Unter den Parteien traten im Internet besonders CDU, AfD und SPD in Erscheinung, die am häufigsten wahrgenommenen Politiker waren Merkel, Martin Schulz (SPD) und Cem Özdemir (Grüne). Der Trend, dass Wähler immer häufiger im Internet nach politischen Informationen suchen, erklärt womöglich auch die Zunahme an Falschnachrichten in diesem Bereich.


Drei Strategien im Kampf gegen Falschnachrichten

Dass die Lage ernst ist, darauf wies jedenfalls auch schon Justizminister Maas hin. „Wir machen uns keine Illusionen darüber, dass die Vielfalt der Manipulationsmöglichkeiten im Netz auch im Bundestagswahlkampf genutzt werden können – sei es für gezielte Desinformationskampagnen, für die Verbreitung von Falschnachrichten oder sonstigen Einfluss auf die Debatten“, sagte der SPD-Politiker kürzlich der „Rheinischen Post“.

Anschläge könnten schon lange nicht mehr nur mit Sprengstoffgürteln begangen werden, sondern auch mit Bits und Bytes per Hackerangriff. Der Minister glaubt aber, mit den Möglichkeiten, die die Sicherheitsbehörden heute schon haben, das Schlimmste verhindern zu können. „Wir müssen unsere Cyberabwehr auch darauf ausrichten, die Bundestagswahl als freie Wahl zu schützen“, so Maas.

Die Bundesregierung sieht sich indes für eine etwaige Beeinflussung der Bundestagswahl gut gerüstet. In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion vom März diesen Jahres verweist sie auf die bereits bei vergangenen Wahlen getroffenen Maßnahmen, die sich bewährt hätten. „Auf dieser Basis und unter Einbeziehung der inzwischen fortentwickelten Sicherheitsmaßnahmen erfolgt derzeit eine Aktualisierung der Sicherheitskonzeption und der Dokumentation im Hinblick auf neue Erfordernisse der Bundestagswahl 2017.“ Im Übrigen kooperiere der Bundeswahlleiter mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und dem IT-Dienstleister des Bundes (ITZBund), „um auf neue Erkenntnisse reagieren zu können und in ausreichendem Maße Gegenstrategien sicherzustellen“.

Im Fall von Fake News sieht sich die Bundesregierung nicht unbedingt zuständig. „Der Umgang mit Falschmeldungen im Zusammenhang mit wahlvorbereitendem Wahlkampf obliegt in erster Linie dem politischen Raum“, heißt es in der Antwort auf die Linken-Anfrage.

Die Mehrheit der Deutschen sieht das offenbar aber anders. Die Bundesbürger wollen vielmehr soziale Netzwerke wie Facebook und Twitter gesetzlich verpflichten, gegen Fake News vorzugehen. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC, die der Zeitung „Die Welt“ vorliegt. Zwei von drei Deutschen wollen demnach Plattformbetreiber wie Facebook oder Twitter verpflichten, absichtlich verbreitete Falschnachrichten auf ihren Kanälen aktiv zu löschen.

„Viele Menschen sehen in Phänomenen wie Fake News oder Social Bots ein Problem für unsere Demokratie“, zitirte die Zeitung Werner Ballhaus, Leiter des Bereichs Technologie, Medien und Telekommunikation bei PwC in Deutschland. Allein deswegen müssten Politik, Plattformbetreiber und etablierte Medien diese Sorgen ernst nehmen.

„Die Parteien müssen zunächst erst einmal mitbekommen, was da alles so zirkuliert“, erläutert Fake-News-Experte Hegelich die Schwierigkeit, sich gegen Falschnachrichten zur Wehr zu setzen. Das meiste könne man vermutlich einfach ignorieren. „Aber auf Geschichten, die sich länger im Netz halten und die darauf zielen, die Gesellschaft generell zu verunsichern, sollte dann auch rechtzeitig reagiert werden“, fügte der Professor hinzu.

Drei Strategien kommen hierfür aus Hegelichs in Frage: Entweder man kontaktiere die Verbreiter falscher Nachrichten direkt in den sozialen Netzen und diskutiere mit ihnen. Oder man verbreite eine, vielleicht auch ironische, Gegendarstellung. Als dritte Strategie schlägt Hegelich vor, Beiträge zu melden und gegebenenfalls auch rechtlich dagegen vorzugehen.

KONTEXT

Was man zu Hasskommentaren wissen sollte

Was ist "Hate Speech"?

Eine feste Definition des Begriffs "Hate Speech" gibt es nicht. Gemeint sind allgemein Meinungsäußerungen, die bestimmte Personen oder Personengruppen herabsetzen und verunglimpfen sollen. In der politischen Debatte geht es nur um solche Formen von Hate Speech, die gegen Gesetze verstoßen, insbesondere gegen Paragraphen des Strafgesetzbuchs (StGB). Ein Beispiel ist § 130 des Strafgesetzbuchs (Volksverhetzung). Diese Vorschrift verbietet es, zum Hass gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer solchen Gruppe aufzustacheln oder zu Gewalt gegen sie aufzufordern. Außerdem ist danach unter bestimmten Umständen die Leugnung des Holocaust strafbar.

Quelle: Bundesjustizministerium.

Bundesjustizministerium

Wer definiert, welche Äußerungen rechtswidrige "Hate Speech" sind?

Weder das Bundesjustizministerium noch die vom Ministerium eingerichtete Task Force prüfen, ob konkrete Inhalte gegen Gesetze verstoßen und entscheiden daher auch nicht über die Entfernung von rechtswidrigen Inhalten. Diese Prüfung führen die in der Task Force vertretenen Unternehmen vielmehr in eigener Verantwortung und in eigener Zuständigkeit durch. Die Unternehmen haben zugesagt, hasserfüllte Inhalte und Aufstachelung zu Gewalt einerseits auf ihre Gemeinschaftsrichtlinien ("Community Standards") hin und andererseits auf Grundlage des deutschen Rechts zu überprüfen, sobald ihnen konkrete Inhalte dieser Art gemeldet worden sind.

Welche Themen werden betrachtet?

Thema der Task Force ist ganz generell der Umgang mit rechtswidrigen Hassbotschaften im Internet. Die Diskussion ist nicht auf rechtsextremistische Inhalte beschränkt, sondern umfasst rechtswidrige Aufrufe zu Hass und Gewalt unabhängig von ihren Motiven oder den Personen, gegen die sie sich richten. Fragen im Zusammenhang mit der Löschung konkreter Beiträge können nur die Unternehmen beantworten.

Verstößt die Löschung von Hassbotschaften gegen die Meinungsfreiheit?

In Deutschland gilt Meinungs- und Pressefreiheit. Das ist im Grundgesetz verankert. In Absatz 2 des entsprechenden Artikels 5 steht allerdings auch: "Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre." Das heißt: Niemand darf sein Recht auf Meinungsfreiheit dafür nutzen, die Rechte anderer zu verletzen, zum Beispiel, indem er gegen sie hetzt, zu Gewalt aufruft oder sie verleumdet. Diese Gesetze gelten - sie müssen in sozialen Netzwerken aber konsequenter als bislang zur Anwendung kommen. Und nur darum geht es: Dass Kommentare, die gegen das Strafrecht verstoßen, gelöscht werden.

Wie unterscheidet sich das Löschen von rechtswidriger "Hate Speech" von der Strafverfolgung?

Die Strafverfolgung dient dazu, den verantwortlichen Autor zur Rechenschaft zu ziehen. Dies ist Sache der zuständigen Strafverfolgungsbehörden. Die Staatsanwaltschaften werden Anzeigen schnell prüfen und zur Anklage bringen, wenn die Voraussetzungen hierfür gegeben sind. Ziel des Löschens von rechtswidrigen Beiträgen ist es, für eine angemessene Kommunikationskultur zu sorgen und die vom Hass betroffenen Gruppen und Personen zu schützen. Die beiden Ziele ergänzen sich.

In welchem Verhältnis steht das Vorgehen der Task Force zum normalen Rechtsweg?

Die Task Force nimmt keine Prüfung von Inhalten vor und entscheidet auch nicht über die Entfernung von strafbaren Inhalten. Die strafrechtliche Verfolgung von Hasskriminalität im Internet obliegt den zuständigen Strafverfolgungsbehörden.