Werbung
Deutsche Märkte schließen in 1 Stunde 32 Minute
  • DAX

    17.742,45
    -94,95 (-0,53%)
     
  • Euro Stoxx 50

    4.923,20
    -13,37 (-0,27%)
     
  • Dow Jones 30

    37.956,59
    +181,21 (+0,48%)
     
  • Gold

    2.395,90
    -2,10 (-0,09%)
     
  • EUR/USD

    1,0669
    +0,0023 (+0,21%)
     
  • Bitcoin EUR

    60.796,73
    +2.142,97 (+3,65%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.333,37
    +20,75 (+1,61%)
     
  • Öl (Brent)

    82,70
    -0,03 (-0,04%)
     
  • MDAX

    25.971,50
    -217,94 (-0,83%)
     
  • TecDAX

    3.191,67
    -19,17 (-0,60%)
     
  • SDAX

    13.918,06
    -114,31 (-0,81%)
     
  • Nikkei 225

    37.068,35
    -1.011,35 (-2,66%)
     
  • FTSE 100

    7.850,15
    -26,90 (-0,34%)
     
  • CAC 40

    8.017,44
    -5,82 (-0,07%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.548,44
    -53,06 (-0,34%)
     

Verbraucherzentrale will Streaming-Anbieter verklagen

Betroffene gesucht: Die Verbraucherzentrale will eine Sammelklage gegen den Streaming-Anbieter DAZN starten und sucht dafür Kunden, bei denen es Preiserhöhungen gab.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband plant eine Klage gegen den den Streaming-Dienst DAZN. (Bild: Getty Images)
Der Verbraucherzentrale Bundesverband plant eine Klage gegen den den Streaming-Dienst DAZN. (Bild: Getty Images) (DeFodi Images via Getty Images)

Fußball, Tennis oder Handball – der Streaming-Anbieter DAZN bietet seit 2016 kostenpflichtige Sportübertragungen via Internet an. Bereits im Sommer vergangenen Jahres ärgerten sich viele Sportfans über das Unternehmen, weil DAZN die Preise für Bestandkunden deutlich in die Höhe geschraubt hatte.

Preise verdoppelten sich

Im August 2022 hatte DAZN die Preise beim Monats-Abo von 14,99 Euro auf 29,99 Euro erhöht. Die Einmalzahlungen für ein Jahr stiegen von 149,99 Euro auf 274,99 Euro. Diese Preiserhöhungen hält der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) für rechtswidrig und will nun eine Sammelklage gegen den Anbieter einreichen und so Betroffenen ihr Geld zurückholen.

WERBUNG

"Die saftigen Preiserhöhungen bei DAZN sind für Sportfans nicht nur ärgerlich – sondern ohne Zustimmung der Nutzer:innen auch rechtlich nicht zulässig", sagt Sebastian Reiling, Referent im Team Musterfeststellungsklagen des vzbv. "Die Preiserhöhungsklausel in den Verträgen war nach vzbv-Auffassung intransparent und deshalb unwirksam."

So melden Sie sich an

Für die geplante Musterfeststellungsklage sucht der vzbv nun Kunden, die von den Preiserhöhungen seit August betroffen sind. Dafür haben die Verbraucherschützer auf ihren Internetseiten einen Fragebogen eingerichtet, über den sich DAZN-Kunden für die Sammelklage anmelden können. Benötigt werden dafür die entsprechenden Unterlagen wie Vertragsbestätigung, Preiserhöhungsmitteilungen, Nutzungsbedingungen. Der vzbv versichert, dass alle Daten vertraulich behandelt werden. Ziel der Klage soll es sein, dass DAZN seinen Kunden die zu viel gezahlten Abo-Gebühren zurückzahlen muss.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen macht auch auf ihrer Facebook-Seite auf die Suche nach Betroffenen aufmerksam:

Der Beitrag kann dort auf Facebook geteilt werden, um auch andere über die geplante Sammelklage zu Informieren.

Hier geht es direkt zur Anmeldung und Umfrage des vzbv.

VIDEO: Brad Pitt: Streaming bereichert das Filmgeschäft