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Verbraucherzentrale verklagt die Dating-Plattform Parship – das ist der Grund

Bis 2021 warb Parship mit dem Spruch, "Alle 11 Minuten verliebt sich ein Single über Parship". - Copyright: picture alliance / Andreas Franke | Andreas Franke
Bis 2021 warb Parship mit dem Spruch, "Alle 11 Minuten verliebt sich ein Single über Parship". - Copyright: picture alliance / Andreas Franke | Andreas Franke

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat die Dating-Plattform Parship verklagt. Die Partnerbörse soll versuchen, seine Kundinnen und Kunden auf lange Zeit in teuren Verträgen festzuhalten, begründet die Verbraucherzentrale die Entscheidung.

Die Klage soll Nutzern dabei helfen, Verträge fristlos zu kündigen und zu Unrecht erhobene Beiträge zurückzufordern.

Wer Parship nutzen möchte, so schreibt es die Verbraucherzentrale, müsse für einige Hundert Euro einen langfristigen Vertrag abschließen. Der wiederum verlängere sich – bei bis zum 28. Februar 2022 geschlossenen Verträgen – sogar um ein weiteres Jahr, wenn er nicht frühzeitig gekündigt werde. Viele Nutzerinnen und Nutzer würden damit nicht rechnen.

Eingegangen ist die Klage beim Oberlandesgericht Hamburg. Sie richtet sich gegen die PE Digital GmbH, die Betreiberin der Dating-Plattform mit Sitz in der Hansestadt.

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Laut dem zuletzt veröffentlichen Jahresabschluss aus dem Jahr 2020 erwirtschaftete das Unternehmen einen Umsatz von rund 144 Millionen Euro. Der Jahresüberschuss lag bei 48.000 Euro.

Online ging die Plattform bereits am 14. Februar 2001. Bekannt ist sie vor allem für den Werbeslogan "Alle elf Minuten verliebt sich ein Single über Parship", mit dem das Unternehmen bis 2021 geworben hatte.

LS

Dieser Artikel erschien erstmalig am 3. Februar 2023 und wurde am 4. Februar 2023 aktualisiert.