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Verbraucherzentrale: Smoothies im Marktcheck

Smoothies sind echte Vitaminbomben – denn drin steckt viel frisches Obst und Gemüse. Doch das ist leider nicht immer so. Die Verbraucherzentrale hat 50 Smoothies überprüft und erklärt, mit welchen Tricks manche Hersteller arbeiten.

Close-Up Of Fruits And Juice Against White Background
(Beispielbild: Getty Images)

Gerade zur kalten, dunklen Jahreszeit kann der Körper zusätzliche Stärkung gut gebrauchen. Mancher greift dann gern zu Smoothies. Die sind zwar meist nicht ganz billig, aber dafür super gesund und obendrein auch noch lecker – müsste man meinen.

Die Verbraucherzentralen haben im Rahmen des Projekts Lebensmittelklarheit einen Marktcheck bei 50 im Handel erhältlichen Smoothies durchgeführt und kamen zu teils ernüchternden Ergebnissen. Denn viele der überprüften Produkte entpuppten sich “als getarnter Mehrfruchtsaft”.

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Deshalb sei es wichtig, beim Kauf einen genauen Blick auf das Kleingedruckte zu werfen. „Die teilweise mit wohlklingenden Namen wie ,Vitaminbündel‘, ,Kraftprotz‘ oder ,Immunsmoothie‘ beworbenen Drinks erreichen die hervorgehobenen Nährstoffmengen häufig nur durch zugesetzte Vitamine.“, so die Verbraucherzentrale.

Fruchtpüree-Anteil bei den meisten nicht ersichtlich

Ein guter Smoothie sollte nicht nur Saft enthalten, sondern auch viel püriertes Obst und Gemüse. Doch der Marktcheck zeigt, dass der Produktname „Smoothie“ häufig nicht viel über den Inhalt des Getränks verrät.

„Die rechtlich vorgeschriebene Bezeichnung steht meist klein gedruckt auf dem Etikett und lautet beispielsweise ,Mehrfruchtsaft‘ oder ,Mischung aus Früchten und Fruchtsaft‘. Wie viel Fruchtpüree im Getränk steckt, bleibt bei 60 Prozent der Produkte unklar. Bei den übrigen Mixgetränken lag der Anteil an Fruchtpüree zwischen 16 und 75 Prozent“, so die Verbraucherschützer.

Täuschungsmanöver mit Rote Beete

Darüber hinaus würden Hersteller mit färbenden Lebensmitteln wie Rote Beete über den tatsächlich geringen Gehalt einer bestimmten beworbenen Zutat wie Kirschen oder Beeren hinwegtäuschen. So sei es Verbrauchern nicht möglich, sich auf den ersten Blick einen realistischen Eindruck von den Produkten zu verschaffen.

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Fast ein Drittel der überprüften Mixgetränke werden mit Superfood-Zutaten wie etwa Cranberrysaft, Spirulina oder zerriebene Leinsamen beworben. Wer aber dann einen Blick aufs Kleingedruckte wirft, stelle fest, dass die Mengen verschwindend gering ausfallen und oft noch nicht mal ein Prozent des Safts ausmachen.

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Stattdessen bestehen die Produkte oft zur Hälfte aus Apfel- und Orangensaft. Da sei es fraglich, ob die beworbenen Zutaten maßgeblich zu Geschmack und Qualität beitragen, meinen die Verbraucherschützer.

Jeder Fünfte enthält Wachmacher

Überraschend sei auch, dass ein Fünftel der geprüften Produkte reines Koffein, koffeinhaltiges Guarana oder Matcha enthalten. Zwei Smoothies wiesen mit mehr als 150 Milligramm pro Liter gar einen erhöhten Koffeingehalt auf. „Für Kinder oder Schwangere sind diese Produkte nicht geeignet. Der entsprechende, vorgeschriebene Warnhinweis ,Für Kinder und schwangere oder stillende Frauen nicht empfohlen‘ ist zwar vorhanden, geht aber leicht im Kleingedruckten unter“, so die Verbraucherzentrale.

Rechtlich bindende Bezeichnung muss her

Smoothie ist also nicht gleich Smoothie – für Verbraucher ist es oft nur schwer ersichtlich, was wirklich in den Produkten steckt. Deshalb fordern die Verbraucherzentralen im Rahmen des Projekts Lebensmittelklarheit, dass die Produktgruppe Smoothies in den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuchs festgelegt wird, damit es künftig klare Richtlinien für die Herstellung, Zusammensetzung und Kennzeichnung gibt: „Dies würde mehr Klarheit für Verbraucher und einen Bewertungsmaßstab für die Lebensmittelüberwachung schaffen.“

Eine Tabelle mit den Ergebnissen aller im Marktcheck überprüften Smoothies finden Sie hier.

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