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Verbraucherzentrale Musterbriefe: Zwangsgutscheine für ausgefallene Reisen

Wegen der Corona-Pandemie fallen viele bereits bezahlte Reisen aus. Statt Kostenerstattung wird die Vergabe von Gutscheinen diskutiert. Zwangsgutscheine verstoßen aber gegen geltendes Recht, so die Verbraucherzentrale. Sie bietet Betroffenen einen kostenlosen Musterbrief an, um Abgeordnete anzuschreiben.

Photo taken in Berlin, Germany
Der Reisepass bleibt vorerst in der Schublade - mit Gutscheinen sollte sich dem Verbraucherschutz zufolge niemand zufriedengeben (Symbolbild: Getty)

Ab in den Urlaub? Für viele Verbraucher wird das in diesem Jahr ein Traum bleiben. Zumindest was Auslandsreisen angeht. Das Auswärtige Amt hat die weltweite Reisewarnung für nicht notwendige touristische Reisen vorerst bis zum 14. Juni 2020 verlängert. Wie es danach weitergeht, steht in den Sternen.

Viele Urlaube – die nun nicht stattfinden – wurden jedoch bereits weit im Vorfeld gebucht und bezahlt. Eine Rückerstattung ist oft schwierig, denn die Reiseveranstalter stecken durch den Totalausfall von Buchungen in einer finanziellen Klemme. Um wirtschaftlichen Schaden abzufedern, bieten die Unternehmen deshalb Gutscheine an, die Touristen im kommenden Jahr für einen Urlaub einlösen können.

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Wer sein Geld zurück möchte, kann sich den Wert jedoch erst nach Ende 2021 auszahlen lassen. So wird es derzeit auf Bundes- und auf europäischer Ebene besprochen. Diese Pläne würden jedoch geltendes Verbraucherrecht außer Kraft setzen, erklärt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Wer Gutscheine akzeptieren könne, um besonders hart von der Krise getroffene Anbieter zu unterstützen, solle das gerne tun. Aber das müsse auf freiwilliger Basis geschehen. Zwangsgutscheine seien unfair.

Verbraucher werden einseitig belastet

„Wer lieber sein Geld zurückhaben möchte, weil er es in der aktuellen Lage selbst braucht, soll dieses wichtige Verbraucherrecht behalten“, so Ulrike von der Lühe, Vorstand der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Dafür kämpfen wir.“

Zudem kritisieren die Verbraucherschützer, dass die Gutscheine nicht einmal gegen Insolvenz abgesichert seien, während zeitgleich diverse Staatshilfen für Unternehmen zur Verfügung stehen. Damit würden Verbraucher einseitig belastet. Zwangsgutscheine seien der falsche Weg, denn sie würden nicht nur das Vertrauen der Verbraucher unter anderem in die Reisebranche erschüttern, sondern Liquiditätsprobleme der Anbieter auf die Kunden verschieben.

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Als Lösung schlagen die Verbraucherzentralen mit staatlichen Krediten abgesicherte Reiseversicherungsfonds vor. Die könnten die Liquidität von akut gefährdeten Reiseunternehmen sowie Airlines absichern und seien auch im Sinne einiger Branchenverbände.

Musterbrief verschicken – so geht‘s

Für alle Betroffenen, die sich Gehör verschaffen wollen, stellt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz einen kostenlosen Musterbrief zur Verfügung. Sie rät, das Schreiben an die jeweils zuständigen Abgeordneten im Bundestag und im Europäischen Parlament zu schicken.

Um herauszufinden, welche Abgeordneten für welche Wohnorte im Bundestag zuständig sind, finden Sie hier auf dessen Internetseiten eine Suchfunktion. Dort kann unter anderem nach Bundesländern oder auch nach Postleitzahlen gesucht werden.

Um die zuständigen Abgeordneten im Europäischen Parlament ausfindig zu machen, finden Sie hier eine Liste, geordnet nach Zuständigkeiten für die Bundesländer.

Das Musterschreiben kann als PDF-Briefvorlage heruntergeladen und dann ausgefüllt per Post, E-Mail oder Fax an die Abgeordneten gesendet werden.