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Verbraucherzentrale kritisiert falsche Preisauszeichnungen in Supermärkten

Falsche Preisauszeichnungen und dubiose Marketingtricksereien: Bei der Verbraucherzentrale häufen sich Beschwerden von Supermarktkunden. Worauf man beim Einkaufen achten sollte – alle Infos im Überblick.

Wer bei der Kontrolle des Kassenzettels beim Lebensmitteleinkauf auf Ungereimtheiten stößt, kann vom Kauf zurücktreten. (Bild: Getty Images)
Wer bei der Kontrolle des Kassenzettels beim Lebensmitteleinkauf auf Ungereimtheiten stößt, kann vom Kauf zurücktreten. (Bild: Getty Images) (LordHenriVoton via Getty Images)

Die offensichtlichen Preissteigerungen bei Lebensmitteln bereiten vielen Verbrauchern Sorgen. Und auch der Ärger über versteckte Preiserhöhungen und Tricks der Hersteller reißt nicht ab. Bei der Verbraucherzentrale häufen sich die Beschwerden von Kunden.

Die Gründe sind nicht nur Mogelpackungen, sondern auch oft falsch ausgezeichnete Waren. Immer häufiger passiert es, dass sich ein vermeintlicher Schnäppchenpreis, der am Regal zu lesen war, an der Kasse in Luft auflöst. Produkte sind dann plötzlich viel teurer, wenn sie über den Scanner gezogen werden.

Für Preisauszeichnungen gelten strenge Regeln

Das darf eigentlich nicht sein, denn laut Preisabgabenverordnung sind Händler zu Preisklarheit und Preiswahrheit verpflichtet und müssen auch bei fast allen Waren den Grundpreis angeben. Der bezieht sich immer auf bestimmte Mengeneinheiten wie etwa 1 Liter oder 1 Kilogramm. So soll es Verbrauchern ermöglicht werden, Preise besser miteinander vergleichen zu können.

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"Das ist die ‘Theorie‘, doch in den Filialen zeichnet sich oft eine anderes Bild. Die schlampige Umsetzung der Vorgaben ist an der Tagesordnung und die Kontrolle durch Behörden praktisch nicht existent", so die Verbraucherzentrale.

Die häufigsten Probleme

So würden etwa Preisschilder nach Sonderaktionen zu spät geändert. Oder aber zu früh –schon am Vortag einer Rabattaktion, obwohl das günstige Angebot erst am nächsten Tag gelte.

Neben unterschiedlichen Preisen an Regal und Kasse sowie fehlenden Grundpreisen, beschweren sich auch viele Kunden über falsche Preise. Das sei vor allem der Fall bei Produkten, die auf der Mogelpackungsliste der Verbraucherzentrale stehen.

Bei diesen Waren werden bei gleichbleibenden Preisen die Füllmengen reduziert, um versteckte Preiserhöhungen durchzusetzen. Nur wer genau über die alte und neue Inhaltsmenge im Bilde ist, kann die Verteuerung erkennen. "Bei vielen Produkten mit geschrumpftem Inhalt, die in unserer Mogelpackungsliste stehen, steckt oft noch das alte Preisschild mit der alten Füllmenge am Regal. Verkauft wird jedoch bereits das neue Produkt mit weniger drin." Ein objektiver Vergleich sei damit unmöglich.

UVP als Streichpreis

Immer wieder für Ärger sorge auch ein beliebter Trick bei der Preisauszeichnung. Dabei werde die Unverbindliche Preisempfehlung (UVP) als Streichpreis genutzt, um hohe Rabatte zu suggerieren. Die UVPs werden aber gemeinhin auch als Mondpreise bezeichnet, weil die kaum ein Händler für seine Waren kassiert.

Kleingedrucktes auf Aktionsschildern: Der Preis gilt nur für bestimmte Sorten. (Bild: Verbraucherzentrale Hamburg)
Kleingedrucktes auf Aktionsschildern: Der Preis gilt nur für bestimmte Sorten. (Bild: Verbraucherzentrale Hamburg)

Auch bei Aktionspreisschildern sollte man genau hinschauen, denn die seien oft mit Kleingedrucktem versehen. So gelte dann etwa ein reduzierter Preis für Chips nur für einige Sorten der Marke. Und schließlich warnen die Verbraucherschützer auch davor, auf rote Preisschilder hereinzufallen, denn würden nicht immer für Sonderangebote stehen: "Viele unterschätzen die psychologische Wirkung von roten Preisschildern, die im Allgemeinen für günstigere Preise stehen. Weit gefehlt! Rein rechtlich muss das nicht so sein. Händler können sich die Farben ihrer Preisschilder aussuchen. So liegt zum Beispiel beim Discounter Aldi Nord der Verdacht nahe, dass dieser seine Kunden und Kundinnen austricksen will, wenn er für wenige Lebensmittel, wie beispielsweise die Rama, plötzlich rote Preisschilder benutzt, obwohl der Preis nicht reduziert ist."

Das gilt grundsätzlich

Wer beim Einkaufen nicht auf falsche Preisversprechen hereinfallen will – auch wenn sie unbeabsichtigt sind, muss einfach ganz genau hinschauen und vergleichen. Ein Anrecht auf den Regalpreis haben Kunden nicht, der Kaufvertrag wird erst an der Kasse geschlossen.

"Manchmal geben Händler aus Kulanz die Ware zum günstigeren Preis ab. Selbstverständlich können Sie aber vom Kauf einer Ware zurücktreten, wenn Sie diese nicht zu einem höheren Preis kaufen wollen."

Verbraucherzentrale freut sich über Hinweise

Vorsätzlich dürfen Händler ihre Waren natürlich nicht mit falschen Preisen am Regal auszeichnen. Das verstößt gegen die Preisabgabenverordnung und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Wer beim Einkaufen häufiger auf falsche Preisschilder trifft oder unerlaubte Tricks entdeckt, kann das per E-Mail (ernaehrung@vzhh.de) und gerne mit Fotos bei der Verbraucherzentrale Hamburg melden. Die Experten gehen den Beschwerden nach und leiten dann gegebenenfalls rechtliche Schritte gegen den Anbieter ein.