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Verbraucherzentrale klagt erfolgreich gegen Aldi-Nord

Weil Grundpreise nicht korrekt angegeben wurden, hatte die Verbraucherzentrale Hamburg im Mai Klage gegen Aldi Nord eingereicht. Die war nun erfolgreich. Aldi muss sich künftig an die Vorgaben halten.

The logo of an Aldi supermarket is pictured in Berlin July 28, 2010. Theo Albrecht, one of Germany's wealthiest men and co-founder of the Aldi discount supermarket chain, with a fortune estimated at nearly 17 billion Euro, died on Saturday, German media reported.   REUTERS/Fabrizio Bensch (GERMANY - Tags: SOCIETY OBITUARY)
Die Klage gegen Aldi Nord war erfolgreich. (Bild: Reuters) (Fabrizio Bensch / reuters)

Für Preisauszeichnungen im Lebensmittelhandel gelten strenge Vorschriften. Händler sind verpflichtet, neben dem Verkaufspreis auch den Grundpreis für Waren anzugeben. Der bezieht sich immer auf bestimmte Mengeneinheiten wie etwa 1 Liter oder 1 Kilogramm. So soll es Verbrauchern ermöglicht werden, Preise besser miteinander vergleichen zu können.

Bei Aldi Nord gab es diesbezüglich offensichtlich viel Verbesserungsbedarf wie die Verbraucherzentrale Hamburg bei Kontrollen feststellte. "Es gab fehlende Grundpreise, falsche Grundpreise, fehlende und falsche Preisschilder, auch vereinzelt irreführende Angaben zu Preissenkungen sowie verwirrende Angaben mit Beispielpreisen auf dem Preisschild", so Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg.

Mehr als 100 Verstöße

Mehr als 100 Verstöße seien in fünf stichprobenartig überprüften Hamburger Aldi-Filialen festgestellt worden. Aufgrund der vielen mangelhaften Preisauszeichnungen bei dem Discounter, zog die Verbraucherzentrale Hamburg gegen Aldi im Mai dieses Jahres vor Gericht.

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Nun hatte die Klage vor dem Landgericht Itzehoe Erfolg, wie die Verbraucherzentrale aktuell mitteilt: "Die Aldi GmbH & Co KG hat in einem Gerichtsverfahren zur mangelhaften Kennzeichnung von Grundpreisen in ihren Filialen eingelenkt und von der Verbraucherzentrale Hamburg am Landgericht Itzehoe vorgebrachte Ansprüche anerkannt".

"Aldi Nord muss endlich seine Hausaufgaben machen"

Demnach habe sich der Discounter verpflichtet, für das Produkt Veganer Bio Aufschnitt der Marke Mein Veggie Tag den gesetzlich vorgeschriebenen Grundpreis anzugeben (Anerkenntnisurteil des Landgerichts Itzehoe vom 25. Juni 2021, Az. 5 HKO 14/21). Der Aufschnitt habe in dem Gerichtsverfahren stellvertretend für viele weitere Verstöße von Aldi Nord in Hamburg gegen die verpflichtende Grundpreisauszeichnung gestanden.

"Aldi Nord muss endlich seine Hausaufgaben machen und die gesetzlichen Vorgaben einhalten! Man kann nicht mit günstigen Preisen werben und diese dann nur schlampig ausweisen", so Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg.

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Dass Aldi die Vorgaben künftig auch einhält will die Verbraucherzentrale weiter im Auge behalten. "Wir werden uns im direkten Austausch mit Aldi dafür einsetzen, dass sich die Preisauszeichnung grundlegend verbessert und Verbraucherinnen und Verbraucher beim Einkauf wissen, was die Lebensmittel wirklich kosten", so Valet.

Fehlerhafte Grundpreisauszeichnungen werden selten geahndet

Halten sich Händler nicht an die Preisabgabenverordnung und geben die Grundpreise nicht korrekt an, kann das als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. In Hamburg sei dafür die Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) zuständig. Eine Anfrage habe jedoch gezeigt, dass die öffentlichen Stellen bei Verstößen gegen die Vorschriften zur Preisauszeichnung nur selten aktiv werden. Lediglich fünf Verwarnungen und Bußgeldbescheide seien in sieben Hamburger Bezirken in den Jahren 2020 und 2021 dokumentiert worden.

Da sei es kein Wunder, dass Händler sich oft nicht an die Vorgaben halten. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale gehen die Behörden diesbezüglich zu lasch vor, fehlerhafte Grundpreisauszeichnungen würden im Einzelhandel als Kavaliersdelikt gelten. "Nicht nur Aldi, auch andere Händler nehmen es laut Verbraucherbeschwerden nicht so genau", so Valet.

Verstöße bei der Verbraucherzentrale melden

Die Verbraucherzentrale will auch künftig für mehr Klarheit beim Preisvergleich kämpfen und gegen Supermärkte und Discounter vorgehen, die sich nicht an die Preisabgabenverordnung halten. Wem beim Einkaufen Verstöße auffallen, kann das auf den Internetseiten der Verbraucherzentrale über das Kontaktformular Missstand melden Beschwerde einreichen.

Im Video: Einkaufen ist teurer - Darum haben Aldi, Lidl & Co. ihre Preise erhöht