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Verbraucherzentrale fordert Gleichstellung von Geringverdienern bei Banken

Keine Gleichbehandlung von Kunden: Ausgerechnet Geringverdiener müssen bei vielen Banken Gebühren fürs Girokonto zahlen. Das ist diskriminierend, meint die Verbraucherzentrale.

Close up of businesswoman withdraw money on a cash machine
(Bild: Getty)

Bankkunden sollten alle gleich behandelt werden – dieser Auffassung ist die Verbraucherzentrale Hamburg. Sie berichtet aktuell von Änderungen bei der Sparda-Bank Hamburg. Dort müssen Empfänger von Arbeitslosengeld I und II neuerdings Kontoführungsgebühren zahlen. Für Kunden, die Lohn, Gehalt oder Rente beziehen, fallen dagegen weiterhin keine Gebühren an.

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Ein echter Aufreger, aber leider kein Einzelfall, wie die Verbraucherschützer berichten: “Vor dem Hintergrund der allgemeinen Vertragsfreiheit dürfen Banken ihre Bedingungen für verschiedene Einkommensgruppen innerhalb ihres Kundenstamms unterschiedlich gestalten. Sie sind nicht an ein allgemeingültiges Angebot gebunden. Darum ist die Praxis der Kontoführungsgebühr ausschließlich für Geringverdiener mittlerweile üblich in der Branche”. Das sei eine offene Diskriminierung. Deshalb lautet die Forderung der Verbraucherzentrale: Der Gesetzgeber muss hier für Gleichstellung und Gerechtigkeit zu sorgen.

Befreiung nur einmalig möglich

Zwar können sich Empfänger von Arbeitslosengeld I und II von den Kontoführungsgebühren befreien lassen, aber das nur einmal für einen Zeitraum von sechs Monaten.

Wer sich die Gebühren sparen will, muss sich dann wohl oder übel nach einer anderen Bank umsehen, die kostenlose Girokonten ohne Bedingungen anbietet. Allerdings dürfte sich die Suche schwierig gestalten. Denn immer mehr Banken stellen ihre Gebührenmodelle um. So sind bei der Direktbank Ing etwa seit 1. Mai 2020 Girokonten nur noch dann kostenlos, wenn monatlich mindestens 700 Euro eingehen, andernfalls kostet das Konto dann 58,80 Euro pro Jahr.

Auch andere Banken drehen in diesem Jahr an der Gebührenschraube, wie Stiftung Warentest berichtet.

Demnach kostet das bisher kostenlose Girokonto online bei der Sparda München künftig 1,90 Euro pro Monat und auch die Sparda West, die Triodos Bank und die 1822direkt knöpfen ihren Kunden künftig mehr Gebühren ab.

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Bei der Spardabank fallen zudem selbst bei Beziehern eines regelmäßigen Gehaltes Gebühren an, wie die Verbraucherzentrale berichtet. Das sei dann der Fall, wenn der Arbeitgeber des Kunden nicht bereit oder aus technischen Gründen in der Lage sei, das Gehalt mit einem bestimmten Überweisungsschlüssel zu buchen. “Dabei hat der Arbeitnehmer auf die technischen Abläufe einer Überweisung zwischen Bank und Arbeitgeber keinerlei Einfluss. Entsprechend sollte er auch nicht in Form von Kontoführungsgebühren dafür in die Verantwortung genommen werden.”

Weitere Informationen zum Thema “Finanzen” finden Sie hier bei der Verbraucherzentrale Hamburg.

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