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Verbraucherzentrale erwirkt Auflagen gegen Vodafone

Vodafone verschickt Auftragsbestätigungen für Leistungen die nie bestellt wurden – regelmäßig beschweren sich deshalb Betroffene. Die Verbraucherzentrale erwirkte gerichtliche Auflagen gegen das Unternehmen. Verstößt Vodafone dagegen, sind Vertragsstrafen und Ordnungsgelder fällig.

Bei der Verbraucherzentrale häufen sich Beschwerden über Vodafone. (Bild: Getty Images)
Bei der Verbraucherzentrale häufen sich Beschwerden über Vodafone. (Bild: Getty Images) (ollo via Getty Images)

Nix bestellt, aber trotzdem flattern Rechnungen ins Haus? Bei der Verbraucherzentrale Hamburg häufen sich Beschwerden über Vodafone Deutschland. Demnach versucht das Unternehmen immer wieder, Kunden Verträge unterzuschieben, die sie niemals abgeschlossen haben. Die flattern nach Kontakten mit Vodafone-Mitarbeitern ins Haus, obwohl nie über Vertragsabschlüsse gesprochen wurde.

So berichtet die Verbraucherzentrale von einem Fall, bei dem eine Kundin die Hotline wegen eines Retouren-Scheins für einen gebrauchten Router anrief. Zwei Tage später fand sie eine Auftragsbestätigung für die Vodafone Giga TV App im Briefkasten, für die sie fortan monatlich 9,99 Euro zahlen sollte.

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Ordnungsgeld bis 250.000 Euro

Die Verbraucherzentrale zog deshalb vors Landgericht München – mit Erfolg: Vodafone darf Verbraucherinnen und Verbrauchern den Abschluss eines Vertrags über das Produkt Vodafone Giga TV App nicht mehr bestätigen, wenn diese die App gar nicht bestellt hatten. Verstößt das Unternehmen gegen das Anerkenntnisurteil kann ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro fällig werden.

In einem anderen Fall kam ein Kunde nach einem Telefonat mit der Vodafone-Hotline auf wundersame Weise zu einem Telefon- und Internetvertrag, obwohl er eigentlich Prepaid-Karten für seine Kinder bestellen wollte. Er sei aus allen Wolken gefallen, als er einen Anruf erhielt, bei dem eine Firma einen Termin für die Installation eines Internetanschlusses vereinbaren wollte.

Verbraucherzentrale vermutete gefälschten Gesprächsmitschnitt

Vodafone habe als Beweis für die Bestellung einen Mitschnitt des Telefonats mit der Hotline präsentiert, bei dem der Kunde angeblich Red Internet & Phone Cable mit Vodafone Sicherheitspaket bestellt habe. "Da das Gespräch nach Auffassung von Herrn H. und auch unserer Meinung nach simuliert war, haben wir Klage erhoben", so die Verbraucherzentrale.

Auch in dieser Sache entschied das Gericht im Sinne des Kunden und verurteilte Vodafone, den Abschluss des entsprechenden Telefon- und Internetanschlusses nicht mehr ohne vorliegende Bestellung zu bestätigen.

Unangemeldeter Besuch eines Servicemitarbeiters

Weil er angeblich eine Kabelbuchse vermessen sollte, klingelte ein Vodafone-Mitarbeiter bei einer Adresse in Hamburg. Weil es keinen Termin gab, wurde er abgewiesen – trotzdem hatte der Besuch Folgen.

Nur fünf Minuten später habe einer der Bewohner eine E-Mail von Vodafone Kabel Deutschland erhalten, in der man ihm mitgeteilt habe, dass seine Bestellung eingetroffen sei. Kurze Zeit später sei eine schriftliche Auftragsbestätigung über die Produkte Vodafone TV Connect und Vodafone GigaTV inklusive HD Premium Cable zum Preis von 29,99 Euro pro Monat zuzüglich eines einmaligen Bereitstellungsentgelts in Höhe von 49,99 Euro erfolgt.

Auch diesem Vorgehen schob die Verbraucherzentrale einen Riegel vor: "Bestätigt das Unternehmen künftig wahrheitswidrig den Abschuss von Verträgen über die Produkte Vodafone TV Connect oder Vodafone GigaTV inklusive HD Premium Cable, wird eine Vertragsstrafe fällig."

Vertrags-Ärger bei der Verbraucherzentrale melden

Das sind nur einige von vielen Fällen mit denen sich die Verbraucherschützer bisher im Zusammenhang mit Vodafone beschäftigt haben. Zu folgenden Produkten des Anbieters existieren bereits Auflagen für untergeschobene Verträge: Vodafone Giga TV App, Vodafone TV Connect, Vodafone GigaTV inklusive HD Premium Cable, Kabel Digital und Video Select sowie Produkte aus der Produktgruppe Red Internet & Phone Cable, das Vodafone Sicherheitspaket und Vodafone CableMax 1000.

Wer ebenfalls ähnlichen Ärger mit Vodafone Deutschland oder einem anderen Anbieter hat, kann den Fall der Verbraucherzentrale Hamburg über das Missstand-melden-Formular schildern oder sich auch direkt beraten lassen.

Weitere Informationen zu Problemen mit Festnetz, Handy oder Internet sowie Beratungsangebote finden Sie hier auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg.

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