Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    18.492,49
    +15,40 (+0,08%)
     
  • Euro Stoxx 50

    5.083,42
    +1,68 (+0,03%)
     
  • Dow Jones 30

    39.751,91
    -8,17 (-0,02%)
     
  • Gold

    2.241,60
    +28,90 (+1,31%)
     
  • EUR/USD

    1,0800
    -0,0029 (-0,27%)
     
  • Bitcoin EUR

    65.411,57
    +1.281,27 (+2,00%)
     
  • CMC Crypto 200

    885,54
    0,00 (0,00%)
     
  • Öl (Brent)

    82,76
    +1,41 (+1,73%)
     
  • MDAX

    27.043,04
    -48,91 (-0,18%)
     
  • TecDAX

    3.454,38
    -2,98 (-0,09%)
     
  • SDAX

    14.294,62
    -115,51 (-0,80%)
     
  • Nikkei 225

    40.168,07
    -594,66 (-1,46%)
     
  • FTSE 100

    7.952,62
    +20,64 (+0,26%)
     
  • CAC 40

    8.205,81
    +1,00 (+0,01%)
     
  • Nasdaq Compositive

    16.370,89
    -28,63 (-0,17%)
     

Verbraucherzentrale: Aufpassen beim Deutschlandticket

Günstig durch ganz Deutschland reisen: Ab 3. April wird das 49-Euro-Ticket verkauft. Die Verbraucherzentrale rät Abonnenten, genau hinzuschauen, damit keine Nachteile entstehen.

Für 49 Euro einen Monat durch ganz Deutschland - das geht ab Mai. (Bild: Getty Images)
Für 49 Euro einen Monat durch ganz Deutschland - das geht ab Mai. (Bild: Getty Images) (Getty Images/iStockphoto)

Für 9 Euro kreuz und quer durch Deutschland reisen – das günstige Monatsticket war in 2022 Teil eines Entlastungspakets der Bundesregierung und fand reißenden Absatz. Im Juni, Juli und August konnten Reisende damit hierzulande den gesamten öffentlichen Personennahverkehr nutzen.

Schnell war klar, dass es einen Nachfolger für die beliebte Fahrkarte geben soll. Nach einigem Hin und Her einigten sich Bund und Länder auf das 49-Euro-Ticket. Das gilt ab dem 1. Mai 2023, der Verkauf startet schon am 3. April.

WERBUNG

Auch Abonnenten sollen davon profitieren. Wer eine Monatskarte besitzt, die teurer ist, soll ebenfalls zu dem günstigeren Tarif fahren können. Ist die Monatskarte günstiger als 49 Euro, besteht die Möglichkeit für ein Upgrade, um gegebenenfalls mehr Vorteile nutzen zu können.

Verkehrsunternehmen handhaben die Umstellung unterschiedlich

Für die Umstellung sind die Verkehrsunternehmen zuständig. Über den Ablauf werden die Abonnenten per Post informiert. Einige Verkehrsbetriebe bieten eine automatische Umstellung an, bei anderen müssen Fahrgäste selbst aktiv werden. So oder so - die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rät in jedem Fall, die jeweiligen Angebote genau zu prüfen, damit keine Nachteile entstehen.

Alle Abonnenten erhalten Post

Auch alle die ein Abonnement besitzen, das günstiger als das 49-Euro-Ticket ist, werden wahrscheinlich Post von ihrem Verkehrsunternehmen erhalten. "In dem Fall stellt Ihnen das Verkehrsunternehmen vermutlich die neuen und weiter gehenden Möglichkeiten des Deutschlandtickets vor. Als Abonnent:in können Sie dann entscheiden, ob Sie Ihren Abovertrag auf das teurere neue Ticket umstellen lassen oder alles beim Alten bleibt. Dann müssen Sie nichts tun", so die Verbraucherzentrale.

Sparen, wenn das Abo teurer ist

Wer ein Abonnement besitzt, das teurer als das Deutschlandticket ist, kann sparen, sollte aber die Informationen des Verkehrsunternehmens sehr genau lesen. Denn einige Unternehmen würden in ihrem Info-Schreiben ankündigen, dass die Umstellung automatisch erfolge. Wer damit einverstanden ist, muss nicht aktiv werden.

Allerdings geben die Verbraucherschützer zu bedenken, dass mit Umschreibung eventuell auch gewisse andere Abo-Vorteile wegfallen könnten: "Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, müssen Sie der Umstellung aktiv widersprechen."

Bei den Unternehmen, die ankündigen, das Ticket nur auf ausdrücklichen Wunsch umzustellen, müssen Kunden selbst aktiv werden und die Umstellung beantragen. Auch in diesem Fall sollten natürlich Vor- und Nachteile genau geprüft werden.

Das gilt fürs 49-Euro-Ticket

Das Ticket gibt’s beim örtlichen Verkehrsunternehmen und es kann nur als Abonnement erworben werden, ist aber monatlich kündbar. Sowohl für den Kauf, als auch für die Kündigung ist jeweils der 10. eines Monats der letztmögliche Termin. Die Fahrkarte kann deutschlandweit im öffentlichen Personennahverkehr genutzt werden.

Wer also in München ein Ticket kauft, kann es auch in Hamburg oder Köln nutzen. Die Fahrkarte gilt für alle Linienbusse, S- und U-Bahnen, Straßenbahnen sowie die 2. Klasse von Regionalzügen und Regionalexpress-Zügen und auch für Fähren wie etwa in Hamburg oder Berlin. Für Fernverkehrszüge wie IC, ICE und EC oder Fernverkehrsbusse kann das Ticket nicht genutzt werden.

VIDEO: 49-Euro-Ticket: Bundesländer nennen Schuldigen für Verspätung