Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    18.492,49
    +15,40 (+0,08%)
     
  • Euro Stoxx 50

    5.083,42
    +1,68 (+0,03%)
     
  • Dow Jones 30

    39.776,38
    +16,30 (+0,04%)
     
  • Gold

    2.239,70
    +27,00 (+1,22%)
     
  • EUR/USD

    1,0799
    -0,0030 (-0,28%)
     
  • Bitcoin EUR

    65.456,76
    +1.447,42 (+2,26%)
     
  • CMC Crypto 200

    885,54
    0,00 (0,00%)
     
  • Öl (Brent)

    82,92
    +1,57 (+1,93%)
     
  • MDAX

    27.043,04
    -48,91 (-0,18%)
     
  • TecDAX

    3.454,38
    -2,98 (-0,09%)
     
  • SDAX

    14.294,62
    -115,51 (-0,80%)
     
  • Nikkei 225

    40.168,07
    -594,66 (-1,46%)
     
  • FTSE 100

    7.952,62
    +20,64 (+0,26%)
     
  • CAC 40

    8.205,81
    +1,00 (+0,01%)
     
  • Nasdaq Compositive

    16.383,78
    -15,74 (-0,10%)
     

Verbraucherschützer warnen vor Betrug mit Inkasso-Briefen

Derzeit landen nach Angaben von Verbraucherschützern vermehrt unseriöse Inkassoforderungen in den Briefkästen. Empfänger sollten die Schreiben gut prüfen.
Derzeit landen nach Angaben von Verbraucherschützern vermehrt unseriöse Inkassoforderungen in den Briefkästen. Empfänger sollten die Schreiben gut prüfen.

Drohen, einschüchtern, fordern: Das ist die Masche von Betrügern. Mit dubiosen Inkassoschreiben versuchen sie Verbrauchern das Geld aus der Tasche zu ziehen. Was tun mit solchen Briefen?

Mainz (dpa/tmn) - Betrügerische Inkassoschreiben sorgen immer wieder für Ärger bei Verbrauchern. Für einen angeblich geschlossenen Vertrag werden einige hundert Euro fällig, zahlbar innerhalb kurzer Zeit und oft auf ein ausländisches Konto. Solche Forderungen sind nach Erkenntnissen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz häufig haltlos.

Derzeit landen nach Angaben der Verbraucherschützer viele Schreiben dubioser Inkassounternehmen in den Briefkästen argloser Verbrauchern, die Forderungen aus angeblich am Telefon abgeschlossenen Glücksspielverträgen eintreiben wollen.

WERBUNG

Gewinnspielverträge nur in Textform möglich

Die Betroffenen haben aber nach Angaben der Verbraucherzentrale in der Regel keinen derartigen Vertrag abgeschlossen. Entsprechende Forderungen sollten daher keinesfalls einfach bezahlt werden. Denn Verträge über die Teilnahme an Gewinnspielen können seit dem Jahr 2013 nur noch in Textform - also schriftlich - abgeschlossen werden.

Ein rein telefonischer Vertragsschluss wie er in den Schreiben behauptet wird, reicht zum Abschluss eines wirksamen Vertrages nicht aus. Kunden hätten mindestens eine Bestätigung in Form einer E-Mail, SMS oder eines Briefes erhalten müssen, erklären die Experten.