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Verbraucherschützer verklagen Check 24 wegen Vergleich der Kontoentgelte

Die Kritik der Verbraucherschützer richtet sich gegen den zertifizierten Girokontenvergleich. Check 24 wehrt sich – und denkt offen über Konsequenzen nach.

Die deutschen Verbraucherzentralen haben beim Landgericht München Klage gegen das Vergleichsportal Check 24 eingereicht. Im Zentrum der Klage steht die Vergleichswebsite für Kontokonditionen, die dem Verbraucher nach dem Zahlungskontengesetz einen unabhängigen Vergleich von Bankentgelten bieten soll.

Nach Ansicht des Dachverbands der 16 Verbraucherzentralen in Deutschland, dem Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), erfüllt die Vergleichswebsite nicht die gesetzlichen Anforderungen. Konkret: Sie biete keinen umfassenden Marktvergleich, da von den mehr als 1700 Banken in Deutschland mit 556 nur weniger als ein Drittel erfasst wird – und diese meist auch nur mit einem Kontomodell. Verbraucher könnten zu Geschäftsabschlüssen verleitet werden, deren Grundlage ein unvollständiger oder intransparenter Vergleich sei.

Gemäß der einheitlichen Zahlungskontenrichtlinie müssen die EU-Staaten sicherstellen, dass Verbraucher kostenlosen Zugang zu mindestens einer Website haben, die einen unabhängigen Vergleich der Kontokonditionen ermöglicht.

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Um dieses Vorhaben umzusetzen, hat die Bundesregierung einen komplizierten Weg gewählt. Verschiedene Stellen mussten sich beim Bundeswirtschaftsministerium bewerben, um das Angebot von Vergleichsportalen zertifizieren zu dürfen. Die Erlaubnis hat der Tüv Saarland bekommen. Check 24 hat sich bislang als einziger Anbieter diesem langwierigen Zertifizierungsverfahren unterzogen. Andere potenzielle Anbieter hatten es auch aus Kostengründen abgelehnt, sich dem Zulassungsverfahren zu stellen.

Seit August 2020 steht das erste Vergleichsportal für Kontokonditionen zur Verfügung. Verbraucher können seitdem bei Check 24 insgesamt 19 verschiedene Kostenpositionen ihres Girokontos vergleichen – von Kontoführungskosten über den Dispo bis hin zu Bargeldauszahlungen. Stellen sie große Unterschiede fest, könnte ein Bankwechsel die Folge sein.

Check 24 hält Vorwürfe für unbegründet

Beim Vergleichsportal stößt die Klage der Verbraucherschützer auf Unverständnis. „Check 24 hat bei dem zertifizierten Girokontenvergleich exakt die Kriterien umgesetzt, die vom Gesetzgeber definiert und vom Tüv zertifiziert worden sind“, sagte der Chef und Geschäftsführer, Christoph Röttele, dem Handelsblatt. Sollte es daran Zweifel geben, will er Konsequenzen ziehen. Check 24 benötige einen rechtssicheren Rahmen – sollte dieser nicht vorliegen, „müssten wir den Vergleich abstellen“, sagte Röttele.

Das Bundesfinanzministerium (BMF) steht Check 24 zur Seite. Der Tüv Saarland habe mit dem Zertifikat bestätigt, dass die Website die Anforderungen des Zahlungskontengesetzes erfülle, so eine Sprecherin. Da der Tüv Saarland für diesen Bereich als sogenannte Konformitätsstelle akkreditiert ist, berechtigt ein solches Zertifikat den Betreiber eines Vergleichsportals, die Bezeichnung „Vergleichswebsite nach dem Zahlungskontengesetz“ zu führen. „Wir sehen keinen Anlass, die Bewertung des Tüv Saarland in Zweifel zu ziehen“, so die Sprecherin des BMF.

Check 24 argumentiert: Auch wenn nicht alle Kreditinstitute in Deutschland von dem Vergleichsportal erfasst werden, seien die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Gemessen an der Bilanzsumme der Kreditinstitute werde der Markt zu 80 Prozent abgedeckt. Man erfasse alle Großbanken, die Top-50-Onlinebanken, alle PSD-Banken und die größten Sparkassen und Volksbanken.

Dagegen argumentieren die Verbraucherschützer, es sei angesichts des vielfältigen Bankenmarkts in Deutschland nicht gerechtfertigt, allein auf die Bilanzsumme abzustellen. Laut EU-Richtlinie soll eine „möglichst breite Angebotspalette“ abgebildet werden, was allein mit Blick auf die Bilanzsumme nicht erreicht werden könne. In einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen hingegen antwortet die Bundesregierung: „Eine vollständige Marktübersicht wird ausdrücklich nicht gefordert.“

Zudem rügt der VZBV, dass in der Regel nur eines von mehreren Kontomodellen eines Kreditinstituts in das Vergleichsportal aufgenommen werde. Die Verantwortung sieht Check 24 jedoch eher bei den Instituten selbst. Es sei hilfreich, wenn Banken staatlich verpflichtet wären, ihre gesamten Girokonten-Konditionen in einer zentralen Datenbank zur Verfügung zu stellen, hieß es kürzlich. „Dann könnten wir ohne Probleme den gesamten Markt abdecken.“ Derzeit würden die Tarife nach Aussagen von Christoph Röttele „von unseren Mitarbeitern manuell für die Verbraucher erfasst und regelmäßig aktualisiert“.

Pannen sind dabei nicht ausgeschlossen. So ergab eine Stichprobe der Verbraucherschützer beispielsweise, dass das Zahlungskonto einer genossenschaftlichen Bank nicht mehr existierte.

Bankenvertreter stellen Unabhängigkeit infrage

Bankenvertreter monieren zudem, dass es zu Verwechslungen der Plattformen kommen könnte. Denn Check 24 betreibt neben der zertifizierten Plattform auch eine kommerzielle, wo etwa ein provisionsorientiertes Ranking möglich ist.

Zudem hat das Vergleichsportal seit kurzer Zeit auch eine eigene Bank, was zu Interessenkonflikten führen könnte, so Bankenvertreter. „Die nicht zertifizierte Vergleichswebsite muss klar von der zertifizierten Vergleichswebsite getrennt sein und nur auf dieser Seite darf das staatliche Zertifizierungssymbol eingestellt werden“, antwortet die Bundesregierung auf die Anfrage der Grünen.

Unabhängig von der laufenden Kritik wirbt der Tüv Saarland um Vertrauen in das Verfahren. „Die Zertifizierung eines Vergleichsportals bestätigt Verbrauchern, dass sie sich auf objektive Informationen verlassen können“, sagt Thorsten Greiner, Geschäftsführer der Tüv Saarland Certification GmbH. Die Einhaltung der Vorgaben werde vierteljährlich überwacht.