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Verbraucherschützer kritisieren Corona-„Sonderkonditionen“ für Behördenmitarbeiter bei Bahnreisen

Der Bund will bei Dienstreisen offenbar einen leeren Nachbarplatz in Zügen spendieren. Verbraucherschützer sprechen von „krasser Vorteilnahme“.

Die Bahn lehnt bislang trotz steigender Infektionszahlen einen garantierten Mindestabstand in den Fernzügen für alle Passagiere ab. Foto: dpa
Die Bahn lehnt bislang trotz steigender Infektionszahlen einen garantierten Mindestabstand in den Fernzügen für alle Passagiere ab. Foto: dpa

Der Bund will Mitarbeitern von Behörden und Ministerien bei Dienstreisen mit der Bahn in den nächsten Monaten offenbar einen leeren Nachbarplatz zahlen. Doch Verbraucherschützer kritisieren die Pläne scharf.

„Ein unglaublicher Vorschlag“, sagte die Leiterin des Teams Mobilität und Reisen beim Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), Marion Jungbluth, dem Handelsblatt. „Sollte der Bund für seine Mitarbeiter sogar Sonderkonditionen bei der Deutschen Bahn AG, die zu 100 Prozent im Eigentum des Bundes ist, erhalten, wäre das eine krasse Vorteilnahme.“

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Hintergrund ist ein Bericht der „Süddeutschen Zeitung“, wonach der Bund zum Schutz vor einer möglichen Corona-Infektion Mitarbeitern von Behörden und Ministerien bei Dienstreisen in der Bahn in den nächsten Monaten einen leeren Nachbarplatz zahlen will.

Für Bahnfahrten könne ein zusätzlicher Nachbarplatz gebucht, nicht nur reserviert werden, zitiert das Blatt aus einem Schreiben des Bundesinnenministeriums an oberste Bundesbehörden. Dies solle im Sinne des Infektionsschutzes einen größeren Abstand zu den Mitreisenden gewährleisten. Die entsprechenden Reisekosten sollen dem Bericht zufolge gemäß Bundesreisekostengesetz bis Ende März erstattet werden können.

Das Pikante daran: Sowohl die Bahn als auch ihr Eigentümer, der Bund, lehnen bislang trotz steigender Infektionszahlen einen garantierten Mindestabstand in den Fernzügen für alle Passagiere ab. Bahn und Verkehrsministerium verweisen darauf, dass es keinen Nachweis über eine besondere Ansteckungsgefahr in Zügen gebe. Der Bund und der Konzern wollen am offenen System ohne Reservierungspflicht festhalten.

Scharfe Kritik vom Geschäftsreiseverband

Die Pläne des Bundes, einen leeren Platz zu zahlen, sorgen auch in der Opposition für Irritationen. Der FDP-Verkehrspolitiker Christian Jung sagte: „Diese skurrile Entwicklung bestätigt, dass eine Reservierungspflicht richtig wäre.“ Die Bahn habe über Monate Zeit gehabt, eine digitale Lösung einzuführen, dies aber versäumt. Der verkehrspolitische Sprecher der Grünen, Stefan Gelbhaar, sagte der Zeitung: „Es fragt sich, warum der Bund einen Mindestabstand in Zügen nur für die Mitarbeiter und nicht für alle Passagiere garantiert.“

Gesundheitsschutz dürfe keine Frage des Geldbeutels oder der Großzügigkeit des Arbeitgebers sein, betonte Verbraucherschützerin Jungbluth. „Wenn das Infektionsrisiko dadurch maßgeblich gesenkt werden kann, dann muss das Freihalten von Nebenplätzen für alle verpflichtend eingeführt werden.“

Allerdings stelle sich dann die Frage, wieso der freie Nebenplatz und nicht die vordere und hintere Reihe vor Ansteckung schützen soll. Unklar sei zudem, wie ein zusätzliches Ticket für einen nicht besetzten Platz in einem vollen Zug wirklich genutzt werden solle. „Sollen Mitreisende sich dann neben den freien Platz stellen?“

Scharfe Kritik äußerte auch der Geschäftsreiseverband VDR. „Manchmal ist man schier sprachlos“, schreibt VDR-Vizepräsidentin Inge Pirner im Karrierenetzwerk LinkedIn. Ihr Verband spreche seit langem mit der Bahn, um Lösungen für die von Travel-Managern und Dienstreisenden vielfach als unzureichend empfundenen Hygienemaßnahmen zu erreichen. Die Bahn beharre aber leider darauf, dass ihre Konzepte ausreichend seien. Dass der Bund nun diese „mangelhafte Konzept“ der Bahn über den Kauf eines weiteren Sitzplatzes monetär vergüte, sei „ein Schlag ins Gesicht aller anderen Bahnkunden, die kostenbewusst auf Geschäftsreisen unterwegs sind“.

Behörden auch bei Flugreisen kulant

Pirner bemängelte in diesem Zusammenhang, dass die Politik Kontaktnachverfolgungen von der kleinsten Gastronomie fordere, bei der Bahn dies aber nur im Bistrobereich nachvollzogen werde, aber nicht wenn ein Fahrgast fünf Stunden, im günstigsten Fall noch mit Maske, ohne Abstand neben einem weiteren Fahrgast sitze. „Damit ist eine Nachvollziehbarkeit der Infektionskette nicht möglich und die Entscheidung gegen die Bahn bei vielen Mitarbeitern in den Unternehmen verständlich.“

Jungbluth mahnte indes zu mehr Realitätssinn. Eine „unangenehme Corona-Wahrheit“ sei eben auch, dass sich die Abstandsregel in Bussen, Bahnen und Flugzeugen nicht einhalten lasse. „Deshalb braucht es dort hochwertige Luftreinigungsanlagen und intelligente Tools wie Auslastungsanzeiger“, betonte die VZBV-Expertin. Ansonsten gelte es, auf vermeidbare Fahrten und Flüge zu verzichten.

Auch bei Flugreisen zeigen sich die Behörden laut „Süddeutscher Zeitung“ kulant. Da könne ein Mittelsitzplatz dazugebucht werden, um mehr Abstand zu gewähren. Darüber hinaus empfehle der Bund den Mitarbeitern auch das Auto: Die Nutzung eines Mietwagens könne anerkannt werden, da das Infektionsrisiko mangels Mitreisenden geringer ausfalle, zitiert die Zeitung aus dem Schreiben.

Am Wochenende hatte „Bild“ berichtet, in diesem Jahr seien bisher 72 Millionen Passagiere in Fernzügen gereist, und damit 53 Millionen weniger als in den ersten zehn Monaten 2019. Die Auslastung der Züge liege derzeit zwischen 20 und 25 Prozent.

Mit Material von dpa

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