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Verbraucherschützer fordern: Keine neue Gutschein-Regel bei Absagen

BERLIN (dpa-AFX) - Der Verbraucherzentrale-Bundesverband (VZBV) fordert, dass Veranstalter bei Absagen auf Grund der verschärften Corona-Beschränkungen nicht wieder Gutscheine ausstellen dürfen, anstatt die Ticketkosten zu erstatten. "Die Politik darf keinesfalls erneut auf die Idee kommen, Zwangsgutscheine für ausgefallene Veranstaltungen einzuführen", sagte VZBV-Vorstand Klaus Müller am Donnerstag. In der "Rheinischen Post" (Donnerstag) erklärte er, wenn Unternehmen bis zu 75 Prozent ihres Umsatzverlustes ersetzt bekommen sollten, müsse das auch bedeuten, dass es bei Veranstaltungsausfällen Erstattungen geben müsse.

Die Bundesregierung hatte im Mai eine entsprechende Regelung verabschiedet: Gab es wegen der Corona-Pandemie eine Absage, durften Veranstalter einen Gutschein ausstellen und mussten die Kosten nicht erstatten. Das gilt aber nur für Tickets, die vor dem 8. März gekauft wurden. Bei Tickets späteren Datums können sich Veranstalter nicht darauf berufen. Es können aber Kunden betroffen sein, die vor dem 8. März Tickets für ein Event gekauft hatten, das wegen der Pandemie weiter nach hinten geschoben wurde - etwa in den November, wo Veranstaltungen nun untersagt werden.

Müller verlangte außerdem eine Lösung für alle Gutscheine von Veranstaltern, die insolvent sind oder werden. "Die davon betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen nicht leer ausgehen."