Verbraucherbehörden mahnen Airbnb wegen Verletzung von EU-Recht ab
Pünktlich zur Hauptreisesaison nehmen europäische Verbraucherschutzbehörden die US-Plattform Airbnb ins Visier: Der Ferienwohnungsvermittler verstoße mit teils unklaren Preisangaben und unzulässigen Geschäftsbedingungen gegen EU-Recht, monierte die EU-Kommission am Montag in Brüssel. Werde dies bis Ende August nicht korrigiert, könnten die Behörden der EU-Länder einschreiten. Airbnb erklärte, man nehme das Thema sehr ernst und arbeite mit den Behörden zusammen, um die angesprochenen Punkte zu klären.
Airbnb wurde 2008 gegründet und hat seinen Sitz in San Francisco. Es gibt auch einen deutschen Ableger. Die Plattform vermittelt jährlich millionenfach Ferienunterkünfte privater wie auch gewerblicher Anbieter, nach eigenen Angaben in 34 000 Städten weltweit.
„Erfolg kann keine Entschuldigung dafür sein, sich nicht an EU-Verbraucherschutzregeln zu halten“
Konkret stoßen sich Kommission und Verbraucherbehörden daran, dass bei Airbnb-Angeboten nicht immer sofort der Gesamtpreis einschließlich Servicegebühren erkennbar sei. Bisweilen tauche bei der ersten Suche ein niedrigerer Preis auf als im späteren Verlauf der Buchung, sagte EU-Verbraucherkommissarin Vera Jourova.
Außerdem müsse die Plattform klar ersichtlich darstellen, ob es sich um einen privaten oder professionellen Anbieter handele — denn für beide Kategorien seien jeweils unterschiedliche Verbraucherregeln gültig. Darüber hinaus fordern die Verbraucherbehörden diverse Änderungen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Blick auf Klagemöglichkeiten und Schadenersatzfragen.