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Wann sich Verbraucher das Porto für Briefe sparen können

Verbraucher geben jährlich Millionen Euro dafür aus, Werbeantwort zurückzusenden. Dabei müssen sie die Briefmarke in der Regel gar nicht bezahlen.

Es ist ein Spruch, der schon so manchen Verbraucher zum Grübeln gebracht hat: „Bitte freimachen, falls Marke zur Hand“ prangt in einem Rechteck einiger Briefumschläge. Dabei handelt es sich um Antwortpostkarten von Behörden oder Unternehmen – zum Beispiel für die Teilnahme an Gewinnspielen. Doch was bedeutet dieser Frankiervermerk – müssen Verbraucher für die Antwort eine Briefmarke kaufen?

Nein, das sagen die Verbraucherzentralen der Länder. Der Freimachungsvermerk auf den Briefumschlägen von Werbeantworten stellt für den Verbraucher keine Verpflichtung dar, diesen mit einer Briefmarke zu versehen. Im Prinzip ist es nicht mehr als eine Bitte der Absender, die Kosten fürs Rückporto zu übernehmen. Der Verbraucher kann den Brief also auch ohne Frankierung versenden. In dem Fall kommt der Empfänger – also zum Beispiel das Unternehmen – für die Gebühren auf.

Laut Verbraucherzentrale bezahlen Verbraucher trotzdem jährlich Millionen Euro Protogebühren für Rücksendeumschläge. Die Vermutung liegt nahe, dass der Appell Verbraucher irritiert und sie dann zur Sicherheit eine Briefmarke draufkleben.

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Neben den Aufdrucken „Bitte freimachen, falls Marke zur Hand“ oder „Bitte frankieren“ in einem Rechteck am oberen rechten Rand des Briefumschlages gibt es weitere Hinweise, die zeigen, dass es sich um eine Werbeantwort handelt und der Absender nichts zahlen muss. Oft ist bereits auf dem Briefumschlag beziehungsweise der Karte vermerkt, dass es sich um eine Werbeantwort, Antwortkarte oder eine Rückantwort handelt.

Die Deutsche Post schreibt auf ihrer Webseite, dass es auch Alternativen zum Vermerk „Bitte freimachen, falls Marke zur Hand“ gibt. Möglich ist nämlich auch der Aufdruck „Entgelt zahlt Empfänger“. Das ist unmissverständlich – bedeutet aber auch, dass sich die Versender von Werbeantworten in jedem Fall die Option verbauen, dass der Verbraucher für die Gebühren aufkommt.

Mehr: Bei vorzeitiger Rückzahlung von Verbraucherdarlehen werden Konsumenten künftig entlastet.