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Verbände: Umweltschutz-Pflichten in Lieferketten rechtlich machbar

BERLIN (dpa-AFX) - In der Debatte um ein Lieferkettengesetz pochen Umweltverbände darauf, dass Unternehmen auch zum Schutz des Ökosystems verpflichtet werden sollen, also etwa von Wasser, Luft, Böden, Artenvielfalt und Klima. Das sei rechtlich machbar und auch praktisch umsetzbar, teilten der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Greenpeace und die Deutsche Umwelthilfe am Mittwoch gemeinsam mit. Deutsche Unternehmen seien immer wieder an Umweltzerstörung und Menschenrechtsverletzungen durch ihre Tochterunternehmen oder Zulieferer im Ausland beteiligt. Ein Lieferkettengesetz, wie es gerade in der schwarz-roten Koalition diskutiert wird, schreibe die Verantwortung deutscher Unternehmen im Ausland verbindlich fest.

Die Verbände beriefen sich auf ein vom BUND in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten, das Juristinnen vom Leipziger Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung und vom Heidelberger Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht erstellt haben.

Eine Sorgfaltspflicht könne anknüpfen an internationale Standards, die es schon gebe, sagte Lia Polotzek vom BUND. Im Umweltbereich seien das etwa OECD-Leitsätze für internationale Unternehmen. Es reiche nicht, das Recht am Ort der Produktion oder des Rohstoffabbaus einzuhalten, weil dort die Standards oft gering seien. Pflichten für Unternehmen könnten auch davon abgeleitet werden, dass die Bundesrepublik internationale Umweltabkommen unterzeichnet habe.

Die Verbände halten ein deutsches Lieferkettengesetz für notwendig, auch wenn die EU-Kommission eines auf europäischer Ebene anstrebt. In der EU sei es so, dass Mehrheiten leichter zustande kämen, wenn Staaten schon vorangeschritten seien, sagte BUND-Geschäftsführerin Antje von Broock. Polotzek argumentierte, auf EU-Ebene könne der Prozess noch Jahre dauern und es werde "der allerkleinste gemeinsame Nenner" dabei herauskommen. Deutschland als wirtschaftsstarkes Land müsse vorangehen.