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US-WAHL/ROUNDUP: Trump ergreift weitere rechtliche Schritte in Pennsylvania

WASHINGTON (dpa-AFX) - US-Präsident Donald Trump greift im Ringen um die Auszählung der Wählerstimmen im umkämpften Bundesstaat Pennsylvania zu weiteren rechtlichen Schritten. Trumps Wahlkampfteam forderte in einer Klage unter anderem, dort die weitere Auszählung der Stimmen auszusetzen, bis ihre Wahlbeobachter besseren Zugang dazu bekommen. Auch geht die Trump-Seite in einer weiteren Klage erneut dagegen vor, dass noch per Brief verschickte Stimmzettel gezählt werden sollen, die bis Freitagnachmittag bei der Wahlkommission eingehen.

Der Gouverneur von Pennsylvania, der Demokrat Tom Wolf, verurteilte die Klage als grundlos. "Bemühungen, den demokratischen Prozess zu untergraben sind einfach schändlich", sagte Wolf am Mittwochabend (Ortszeit) vor Journalisten. Die für die Durchführung der Wahl zuständige Staatssekretärin Kathy Boockvar erklärte, der Staat werde die Auszählung vorerst transparent und rechtmäßig fortsetzen.

Trump liegt in Pennsylvania bisher vorn, sein Vorsprung schrumpft aber, während mehr Briefwahlunterlagen ausgezählt werden. Mit 20 Stimmen von Wahlleuten könnte Pennsylvania ein entscheidender Bundesstaat für die Präsidentenwahl sein. Trumps Wahlkampfchef Bill Stepien erklärte den Präsidenten in einer Telefonkonferenz am Mittwoch bereits zum Sieger in Pennsylvania, während dort noch Stimmen ausgezählt wurden. Trump hatte zuvor bereits auch die gesamte Wahl für sich reklamiert, obwohl der demokratische Herausforderer Joe Biden aktuell gute Chancen auf den Sieg hat.

Die Trump-Seite bereitete auch den Boden, um die Stimmauszählung erneut vor dem Obersten Gericht anzufechten. Der Supreme Court hatte bei früheren Vorstößen der Republikaner die Regelung, wonach in Pennsylvania Briefwahlunterlagen auch noch drei Tage nach dem 3. November eintreffen können, in Kraft gelassen. Drei konservative Richter zeigten sich aber bereit, sich nach der Wahl noch einmal mit dem Thema zu befassen. Trumps Anwälte stellten nun den Antrag, auch als Beschwerdeführer in dem Verfahren anerkannt zu werden.