Werbung
Deutsche Märkte schließen in 3 Stunden 20 Minuten
  • DAX

    17.724,17
    -113,23 (-0,63%)
     
  • Euro Stoxx 50

    4.920,69
    -15,88 (-0,32%)
     
  • Dow Jones 30

    37.775,38
    +22,07 (+0,06%)
     
  • Gold

    2.391,00
    -7,00 (-0,29%)
     
  • EUR/USD

    1,0655
    +0,0009 (+0,09%)
     
  • Bitcoin EUR

    61.136,11
    +2.577,22 (+4,40%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.337,56
    +24,94 (+1,94%)
     
  • Öl (Brent)

    82,20
    -0,53 (-0,64%)
     
  • MDAX

    25.913,57
    -275,87 (-1,05%)
     
  • TecDAX

    3.193,40
    -17,44 (-0,54%)
     
  • SDAX

    13.877,96
    -154,41 (-1,10%)
     
  • Nikkei 225

    37.068,35
    -1.011,35 (-2,66%)
     
  • FTSE 100

    7.837,57
    -39,48 (-0,50%)
     
  • CAC 40

    8.011,94
    -11,32 (-0,14%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.601,50
    -81,87 (-0,52%)
     

US-WAHL: Republikaner scheitern mit Klage gegen Stimmabgabe aus Autos in Texas

WASHINGTON (dpa-AFX) - Die Republikaner sind im US-Bundesstaat Texas mit dem Versuch gescheitert, rund 127 000 Stimmzettel für ungültig erklären zu lassen, die Wähler direkt aus ihren Autos heraus abgegeben haben. Ein Bundesrichter in Houston wies am Montag eine Klage gegen das Verfahren ab. Zuvor hatte bereits das Oberste Gericht von Texas ähnlich entschieden.

Die Stimmen wurden im Harris County abgegeben, das als eher den Demokraten zugeneigt gilt. Texas hat seit dem Sieg von Jimmy Carter 1976 nicht mehr für einen Demokraten bei einer Präsidentenwahl gestimmt - in diesem Jahr zeigen die Umfragen aber ein relativ knappes Rennen zwischen dem republikanischen Amtsinhaber Donald Trump und dem Demokraten Joe Biden. Insofern könnten auch 127 000 Stimmen eine wichtige Rolle spielen.

Die Wahlbehörde von Harris County hat mit Blick auf die Corona-Krise zusätzlich Zelte neben Wahllokalen aufstellen lassen, in denen Autofahrer ihre Stimmzettel abgeben konnten, ohne die Fahrzeuge zu verlassen. Mehrere Republikaner hatten in ihrer Klage argumentiert, dass es für das Verfahren keine gesetzliche Grundlage gebe.