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Urteil präzisiert: Managementgehälter für VW-Betriebsräte unzulässig

BRAUNSCHWEIG/WOLFSBURG (dpa-AFX) - Nach dem Untreue-Freispruch für vier VW <DE0007664039>-Personalmanager hat das Landgericht Braunschweig klargestellt, dass auch leitende Betriebsräte in der Regel keine hohen Gehälter auf dem Niveau von Führungskräften beziehen dürfen. Die zuständige Kammer vertritt die Auffassung, die Einstufung Freigestellter müsse sich dagegen an dem Lohn orientieren, den sie zum Zeitpunkt der Entsendung in die Belegschaftsvertretung für ihre bisherige Tätigkeit bekamen.

Dies geht aus einer erweiterten Urteilsbegründung zu dem Strafprozess hervor, der im September 2021 zunächst abgeschlossen worden war. Bald dürfte nun eine Grundsatzentscheidung zur Vergütung von Betriebsräten anstehen. Auch der "Spiegel" berichtete am Donnerstag darüber.

Kernargumentation des Gerichts: Vollzeit-Jobs im Betriebsrat seien letztlich Ehrenämter, die selbst bei Erwerb besonderer Kenntnisse und Erfahrungen nicht mit Aufgaben im höheren Management zu vergleichen sind. Der VW-Konzernbetriebsrat in Wolfsburg betonte auf Anfrage, der Gesetzgeber müsse mit einer Reform des Betriebsverfassungsgesetzes nun endlich Klarheit schaffen, welche genauen Maßstäbe für die Bezahlung anzulegen seien. "Die rechtlichen Unsicherheiten bei der Festlegung sind ein Thema für die betriebliche Mitbestimmung in ganz Deutschland. Es geht hier inzwischen nicht mehr nur um Volkswagen <DE0007664039>."