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Urteil: Lkw-Maut verstieß 2010 und 2011 teilweise gegen EU-Recht

MÜNSTER (dpa-AFX) - In einem Musterverfahren zur Berechnung der Lkw-Maut hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG) in Münster zwei polnischen Spediteuren teilweise Recht gegeben. Die Erhebung der deutschen Lkw-Maut in den Jahren 2010 und 2011 habe teilweise gegen EU-Recht verstoßen, stellte das Gericht am Dienstag in einem Urteil fest. Bei der Berechnung der Mautsätze seien die Kapitalkosten der Autobahn-Grundstücke fehlerhaft kalkuliert worden. Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) muss den klagenden Spediteuren jetzt 565 Euro plus Zinsen erstatten. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu.

Das OVG war bereits seit 2016 mit der Klage befasst. Der Europäische Gerichtshof hatte im Rahmen des Verfahrens im Oktober 2020 bereits entschieden, dass die Kosten für die Verkehrspolizei bei der Kalkulation der Lkw-Maut nicht berücksichtigt werden dürfen. Die Bundesrepublik änderte daraufhin die Kalkulation und erstattete den Klägern rund 424 Euro Mautgebühren. Beim BAG sind seitdem Zehntausende Erstattungsanträge von Speditionen und Logistikunternehmen eingegangen.

Laut Gericht dürfen die Mautgebühren nach den Vorgaben der sogenannten EU-Wegekostenrichtlinie die Infrastrukturkosten nicht überschreiten. Damit sei es nicht vereinbar, wenn bei den Kapitalkosten der Autobahngrundstücke statt mit ihrem Anschaffungswert mit ihrem aktuellen Wiederbeschaffungswert kalkuliert werde. Anders als andere Anlagegüter erlitten Grundstücke keinen Substanzverlust und müssten nicht nach einer gewissen Zeit erneut beschafft werden. Die Mautsätze beruhten damit auf einer fehlerhaften Kalkulation.