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Urteil: Kirche muss Anlageentscheidungen nicht offenlegen

MÜNSTER/KÖLN (dpa-AFX) - Das Erzbistum Köln muss keine Auskunft darüber geben, wie es seine Kirchensteuergelder anlegt. Das hat das Oberverwaltungsgericht am Dienstag in Münster entschieden. Eine Journalistin wollte vom Erzbistum Informationen darüber erhalten, in welche Anlageformen welcher Unternehmen es Einnahmen aus Kirchensteuern investiert hat. Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Klage bereits abgewiesen. Auch die Berufung blieb jetzt erfolglos.

Das Oberverwaltungsgericht führte aus, nach dem Landespressegesetz seien zwar Behörden zur Auskunft gegenüber der Presse verpflichtet. Das Erzbistum sei aber keine Behörde. Die Kirchen nähmen keine Staatsaufgaben wahr und seien nicht in die Staatsorganisation eingebunden. Ihr Selbstbestimmungsrecht umfasse nach höchstrichterlicher Rechtsprechung auch den Bereich der Vermögensverwaltung. Revision wurde nicht zugelassen.

Die Journalistin vom Recherchenetzwerk "Correctiv" hatte dagegen argumentiert, die staatliche Auskunftspflicht gegenüber Journalisten gelte auch für die Kirche, weil deren Kirchensteuer vom Staat eingezogen werde. Die Journalistin wollte unter anderem wissen, in welche Aktien die Kirche ihr Geld investiert hat und ob darunter zum Beispiel Kohle-, Öl- oder Gasunternehmen sind.