Urteil: Deutsche Bank muss Trumps Steuerunterlagen doch rausrücken
Die Entscheidung ist ein wichtiger Teilerfolg für die Demokraten. Doch der Präsident kann erneut Berufung einlegen – womöglich bis zum Supreme Court.
Seit Monaten kämpft US-Präsident Donald Trump dafür, dass detaillierte Auskünfte über seine Finanzen nicht in die Hände von Kongressabgeordneten kommen. Nun hat er einen neuen Rückschlag erlitten. Ein Berufungsgericht entschied am Dienstag, dass die Deutsche Bank und Capital One Unterlagen über Trumps Finanzen an zwei Ausschüsse im Repräsentantenhaus herausgeben müssen.
Der Finanz- und der Geheimdienstausschuss hatten die Unterlagen bei den Banken angefordert, um im Zuge ihrer Untersuchungen gegen Trumps Geschäftspraktiken zu neuen Erkenntnissen zu gelangen. Doch Trump klagte gegen die Forderung der demokratisch geführten Ausschüsse, was die Herausgabe um Monate verzögerte.
Die Aufgabe der Ausschüsse, ihre verfassungsgemäß vorgesehene Funktion auszuüben, „ist von wesentlich wichtigerem öffentlichen Interesse“ als der Nachteil, der Trump durch eine Offenlegung seiner privaten Finanzinformationen entstehen könnte, erklärte das Gericht.
Für die Demokraten um Maxine Waters und Adam Schiff ist das ein wichtiger Teilerfolg. Es ist bereits das zweite Gericht, das zu ihren Gunsten entschieden hat. Doch am Ziel sind sie noch nicht. Das Gericht gab Trump am Dienstag sieben Tage Zeit, um noch einmal Berufung einzulegen. Beobachter gehen davon aus, dass er dies tun wird. Das würde ihm noch einmal Zeit verschaffen.
Die nächste Instanz ist der Supreme Court. Das oberste Gericht müsste dann zunächst einmal entscheiden, ob es den Fall überhaupt annehmen wird. Das würde Branchenkennern zufolge im kommenden Frühjahr passieren. Die Chancen, dass sich das oberste Gericht des Falls annimmt, sind gering. Doch sollte der Supreme Court das tun, würde eine Entscheidung im kommenden Herbst, kurz vor den US-Präsidentschaftswahlen, erwartet. „Wir schauen uns gerade alle unsere Optionen an, das beinhaltet auch den Gang vor den Supreme Court“, teilte Trumps Anwalt Jay Sekulow mit.
Trumps Anwälte argumentierten, dass die Forderungen nach einer Vorlage seiner Finanzinformationen nicht gerechtfertigt und lediglich von politischen Absichten motiviert seien.
Ein weiterer Fall in New York anhängig
Die Deutsche Bank verhält sich in dem juristischen Streit betont neutral. Die Hausbank von Donald Trump, dessen Familie und sein Unternehmen „arbeiten mit allen autorisierten Untersuchungen zusammen und wird einer Gerichtsentscheidung im Zusammenhang mit solchen Untersuchungen nachkommen“, teilte ein Sprecher in New York mit.
In einem anderen Verfahren hatte der Supreme Court vergangene Woche die Herausgabe von Trumps Steuerunterlagen per einstweiliger Verfügung blockiert, um dem Gericht Zeit zu geben, die Sachlage inhaltlich zu prüfen. Der Kontrollausschuss des Repräsentantenhauses hatte die Unterlagen von Trumps Buchhalterfirma über einen Zeitraum von acht Jahren unter Strafandrohung angefordert, also mit einer sogenannten Subpoena. Anfang November urteilte ein Berufungsgericht in Washington, die Subpoena habe Bestand.
Beim Supreme Court ist außerdem ein weiterer Antrag anhängig, mit dem Trump die Herausgabe seiner Steuerunterlagen an die New Yorker Staatsanwaltschaft verhindern will. Die Ermittler haben ebenfalls Daten von Trump und seinen Firmen über einen Zeitraum von acht Jahren per Subpoena angefordert.
Die Herausgabe von Finanz- und Steuerunterlagen hoher Amtsträger hat in den USA eine lange Tradition. Präsidentschaftskandidaten veröffentlichen diese üblicherweise bereits im Wahlkampf. Trump hat dies jedoch stets abgelehnt. Er argumentierte wiederholt, er könne seine Steuerunterlagen nicht veröffentlichen, weil diese Gegenstand einer Steuerprüfung seien.
Dieses Argument halten Experten jedoch für nicht stichhaltig. Bei seinen Kritikern befeuert dies den Verdacht, dass der frühere Geschäftsmann etwas zu verbergen hat. Die Deutsche Bank hat zwar detaillierte Finanzunterlagen über Trump, jedoch nicht seine Steuerklärungen, wie ein Gericht im Oktober bestätigte.
Mit Agenturmaterial.