Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Erfassung der Arbeitszeiten: Worauf Arbeitgeber und Arbeitnehmer jetzt achten müssen
Im September entschied das Bundesarbeitsgericht: Arbeitgeber müssen die Arbeitszeiten ihrer Angestellten erfassen. Der Ampel-Koalition kam das Gericht mit der Entscheidung zuvor. Das Urteil stellt viele Unternehmen vor neue Herausforderungen – und offene Fragen. Bisher war unklar, wie genau Arbeitgeber die Änderung praktisch anwenden müssen. Die schriftliche Urteilsbekundung der Richter klärt einige dieser Fragen.
Demnach steht fest: Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer zu erfassen. Für das Urteil gibt es keine Übergangsfrist. Unternehmen, die bisher keine Arbeitszeiten erfassen, müssen also handeln. Strafzahlungen bei Verstößen seien jedoch aktuell nicht wahrscheinlich, wie der Arbeitsrechtsanwalt Michael Fuhlrott im Gespräch mit „t-online“ erklärt.
Die Ampel-Koalition muss das Arbeitszeitgesetz anpassen
Wie genau die Arbeitszeit erfasst werden soll, wurde durch das Gericht nicht festgeschrieben. Demnach kann dies sowohl elektronisch als auch schriftlich geschehen. Eine Selbstaufzeichnung der Angestellten sei ebenfalls möglich. Vertrauensarbeitszeit-Modelle werden durch das Urteil daher nicht beeinträchtigt.
Führungskräften räumt das BAG bei der Zeiterfassung eine Ausnahme ein, "weil die Dauer ihrer Arbeitszeit wegen besonderer Merkmale der Tätigkeit nicht bemessen und/oder vorherbestimmt ist", wie es in der Urteilsbekundung heißt. Das Arbeitszeitgesetz muss noch durch die Ampel-Koalition angepasst werden. Die Vorgaben dazu stammen aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von 2019, um zu lange Arbeitszeiten zu verhindern.
kh