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Nach Urteil des BGH: ING-Bank kündigt Kunden, wenn sie Gebühren nicht akzeptieren

ING-Deutschland-Chef Nick Jue.
ING-Deutschland-Chef Nick Jue.

Ende April entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass Banken bei der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die Zustimmung ihrer Kunden einholen müssen. Einfaches "Schweigen" der Kunden sei demnach keine automatische Zustimmung zur Änderung der AGB, wie der BGH entschied. Für die Kunden wurde das Urteil positiv bewertet. Sie erhielten somit Anspruch auf Rückzahlungen von Gebühren, denen sie ursprünglich überhaupt nicht zugestimmt hatten. Doch der Erfolg der Verbraucherschützer offenbart nun seine negativen Seiten.

Dass Banken seitdem nach der Zustimmung ihrer Kunden bitten müssen, gilt auch für die ING Deutschland. Erst im Mai 2020 hat die Bank Kontogebühren und kurz darauf Negativzinsen auf Kontostände von über 50.000 Euro eingeführt. Die Gebühren und Negativzinsen wurden nach dem BGH-Urteil in diesem Jahr jedoch temporär ausgesetzt. ING-Deutschland-Chef Nick Jue kündigte nun gegenüber der "Deutschen Presse-Agentur" an, dass ab Ende November die Zustimmung "zu unseren geänderten AGB sowie dem Verwahrentgelt" eingeholt werden soll. "Bei Kunden, die nicht zustimmen, behalten wir uns eine Kündigung der Konten vor", warnt Jue, wie die "Wirtschaftswoche" berichtet.

Banken im Recht

Das ist eine ungewohnt harsche Ansage des ING-Chefs, die nicht gut bei den Kunden ankommt. Die meisten anderen Geldhäuser halten sich mit solcherlei Aussagen weiterhin zurück. Dabei spricht Jue nur den großen Elefanten im Raum an. Fest steht: Sollten die Kunden den AGB nicht zustimmen, werden die Banken ihnen nicht einfach die günstigeren Konditionen überlassen. Stimmen sie den Geschäftsbedingungen nicht zu, droht den Kunden dann als logische Schlussfolgerung die Kündigung.

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Rechtlich steht den Banken das zu. Verträge über Girokonten dürfen jederzeit ohne Gründe von den Geldinstituten gekündet werden. Das entschied der BGH in einem Urteil bereits 2013. Anders ist es jedoch bei Sparkassen, die öffentlich-rechtlich organisiert sind. Hier muss ein "sachgerechter Grund" für die Kündigung vorgewiesen werden. Den privaten Banken ist es also vorbehalten, ihren Kunden zu kündigen, wenn diese nicht den Gebühren und Strafzinsen zustimmen. Die ING gehört nun zu den ersten Geldhäusern, die das in dieser konsequenten Form öffentlich machen.

kh