Urlaubsanspruch: Das müssen Arbeitnehmer wissen
Egal wie sehr man seinen Job mag, ab und zu braucht jeder eine Auszeit – nicht nur, um Körper und Geist zu stärken, sondern auch, um dem Hamsterrad-Denken zu entfliehen, das sich bei vielen 40-Stunden-Jobs einstellt. Damit Ihnen kein Urlaubstag entgeht, sollten Sie jedoch ein paar Dinge wissen…
Grundsätzlich richtet sich der Urlaubsanspruch nach der Anzahl der Tage und Stunden, die der Arbeitnehmer arbeitet. Bei einer sechs-Tage-Woche beträgt der gesetzliche Urlaubsanspruch 24 Tage, bei einer fünf-Tage-Woche stehen dem Arbeitnehmer 20 Tage zu. Je nach Arbeitsvertrag kann dieser Anspruch jedoch höher sein, sogar bis zu 30 Urlaubstage im Jahr. Aber: Dieser Urlaubsanspruch kann verfallen.
Was Sie tun müssen, damit der Urlaub nicht verfällt
Laut Bundesurlaubsgesetz verfällt der Anspruch grundsätzlich am Jahresende oder allerspätestens am 31. März des darauffolgenden Jahres. Wer Urlaubstage mit ins neue Kalenderjahr nehmen will, muss jedoch oft einen formellen Antrag stellen; in manchen Firmen sind die übertragbaren Urlaubstage zudem gedeckelt.
Allerdings muss der Arbeitgeber den Angestellten über diese Fristen informieren, sodass der Resturlaub gegebenenfalls noch vor Jahresende genommen werden kann. So hat es das Bundesarbeitsgericht (BAG) wie auch der Europäische Gerichtshof (EuGH; Az: Rs C-684/16) entschieden.
Manche Unternehmen versenden hierzu Erinnerungsmails an den Verteiler. Wie der Arbeitgeber seine Angestellten auf die Frist hinweisen soll, ist jedoch vom EuGH nicht festgelegt.
Dass Urlaubsanspruch tatsächlich verfällt, ist eher unwahrscheinlich. Er bleibt insbesondere dann erhalten wenn:
ein Mitarbeiter von einer Vollzeit- in eine Teilzeitstelle wechselt. Der Urlaubsanspruch, der sich aus der Vollzeittätigkeit ergeben hat, darf in der Teilzeitanstellung genommen werden.
ein Mitarbeiter in Elternzeit geht. Laut Olaf Deinert kann der Arbeitgeber den – gesetzlichen – Urlaub pro Monat Elternzeit aber um jeweils ein Zwölftel kürzen. Nach einem BAG-Urteil (Az: 9 AZR 362/18) muss der Arbeitgeber dies dem Beschäftigten formlos mitteilen.
Allerdings: Im Fall eines Sonderurlaubs oder Sabbaticals verfällt der gesetzliche Urlaubsanspruch (Az: 9 AZR 315/17).
Urlaubsfreude: Diese Urlaubsregelungen sollten Sie kennen
Wann empfiehlt sich eine Auszahlung des Urlaubs?
Urlaub soll in erster Linie die Gesundheit des Arbeitnehmers fördern. Er dient der Erholung und Entspannung. Deshalb sollte man sich gut überlegen, ob man auf seinen Urlaubsanspruch verzichtet und sich die nicht genommenen Tage stattdessen auszahlen lässt.
Anders verhält es sich im Fall einer Kündigung – egal von welcher Seite sie ausgeht. Sofern noch Urlaubsanspruch vorhanden ist, entscheiden sich Arbeitnehmer oft dafür, sich diesen auszahlen zu lassen. Der Jurist spricht in diesem Fall von einer “Abgeltung des Urlaubsanspruchs“.
Gut zu wissen: Spartipps für die Urlaubszeit
Darüber hinaus haben im Todesfall eines Mitarbeiters auch Erben Anspruch auf Auszahlung dessen Urlaubsanspruchs. Diese Regelung bezieht sich auf den gesetzlichen Mindesturlaub.
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