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Urlaubsalbtraum: Diese Rechte haben Sie, wenn der Koffer verloren geht

Wertsachen wie Laptop, Handy oder Kamera sind im Handgepäck immer besser aufgehoben. (Bild: Getty Images)
Wertsachen wie Laptop, Handy oder Kamera sind im Handgepäck immer besser aufgehoben. (Bild: Getty Images)

Wenn der Koffer einfach nicht bei der Gepäckausgabe auftaucht, ist der Frust schnell groß. Doch wer trägt eigentlich die Schuld, wenn der Koffer weg ist, welche Rechte haben Sie als Passagier und was müssen Sie im Fall der Fälle tun?

Es ist der Albtraum eines jeden Urlaubers: Man steht an der Gepäckausgabe und der eigene Koffer taucht einfach nicht auf. Eine Studie des belgischen Lufttransport-IT-Unternehmens SITA zeigt, dass es im weltweiten Vergleich in Europa besonders häufig zu Gepäckverlusten kommt. Während es im Jahr 2015 noch zu 7,8 verlorenen Koffern pro 1.000 Passagiere kam, waren es 2016 bereits 8,1. Das liegt laut SITA-Manager Peter Drummond vor allem an den vielen Umstiegen an den Drehkreuzen, wie das „Handelsblatt“ berichtet. Doch manchmal trifft es einen sogar auf einem Nonstopflug. Man erinnere sich nur an den verärgerten Frank Elstner aus dem letzten Sommer.

Das müssen Sie tun, wenn der Koffer weg ist

Kommt der Koffer, wie im Fall Elstners, nicht an der Gepäckausgabe an, lohnt es sich, das Problem zunächst beim „Lost and Found“-Schalter in der Ankunftshalle zu melden. Möglicherweise lässt sich der Koffer noch vor Ort auffinden. Laut SITA tauchen die meisten verschollenen Gepäckstücke innerhalb von 48 Stunden wieder auf.

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Auf der Verlustmeldung müssen genaue Angaben zum Gepäckstück (Farbe, Marke, etc.) gemacht werden. Zudem wird hier die Telefonnummer des Passagiers und die Adresse, an die der Koffer geliefert werden soll, vermerkt. Dann heißt es erst einmal abwarten. Wird der Koffer schnell gefunden, wird er kostenfrei zur genannten Adresse geliefert. Gäste, die Hoteladressen und keine Heimadressen angeben, werden bei der Auslieferung bevorzugt.

Zusätzlich zur Meldung beim „Lost and Found“-Schalter muss eine Schadensmeldung direkt bei der Airline erfolgen. Dort können Sie sich auch gleich erkundigen, was genau diese innerhalb der Wartezeit für ihre Fluggäste tun kann. Oftmals dürfen sich Fluggäste mit dem Nötigsten, wie Zahnbürste und Kleidung, ausstatten und bekommen das Geld von der Fluggesellschaft erstattet. Hier handelt aber jede Airline anders.

Wichtig: Bewahren Sie unbedingt Ihre Flugunterlagen wie Bordkarte und Gepäckschein sorgfältig auf.

Wer den Flughafen aus Zeitgründen verlassen muss, ohne vorher den Verlust oder einen Schaden melden zu können, muss dies innerhalb von sieben Tagen schriftlich (per Brief) bei der Airline nachholen. Danach erlischt der Anspruch auf Schadensersatz. Zudem könnte es bei einer späten Verlustmeldung schwierig werden, zu beweisen, dass das Gepäckstück nicht schon abgeholt wurde. Wer den Verlust oder Schaden also sofort meldet, ist auf der sicheren Seite.

Wird der Koffer nicht gefunden oder nachgeliefert, muss der Fluggesellschaft der Totalverlust gemeldet werden. Der Ersatzanspruch muss spätestens 21 Tage nach Verlust bei der Airline angemeldet werden.

Grundsätzlich gilt: Fluggesellschaften haften für während der Beförderung entstandene Schäden.

Das gilt sowohl für verloren gegangene, verspätete als auch beschädigte Gepäckstücke. Denn in jedem dieser Fälle entsteht meist auch ein konkreter finanzieller Schaden, für den die Fluggesellschaft laut Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz verschuldungsunabhängig haftet. Das heißt, die Airline steht in der Pflicht, Passagier und Gepäck unbeschadet von A nach B zu bringen. Kommt die Fluggesellschaft dieser Pflicht nicht nach, muss sie dem Passagier Schadensersatz zahlen. Geregelt ist dies im „Montrealer Übereinkommen“, das weltweit gültig ist. Darin ist eine Obergrenze für Entschädigungen vorgesehen, die derzeit bei ca. 1.213 Euro liegt (Stand Januar 2016). Diese gilt allerdings pro Passagier und nicht pro Reisegepäck. Teure Kameras oder Laptops übersteigen diesen Wert häufig und sind im Handgepäck besser aufgehoben.

Aber Vorsicht: Bei nicht aufgegebenem Reisegepäck haftet die Airline nur verschuldensabhängig, also wenn der Verlust oder Schaden auf das Verhalten des Bordpersonals zurückzuführen ist.

Welcher Schaden wird ersetzt?

Der tatsächlich entstandene Schaden durch den Verlust oder die Beschädigung des Koffers muss durch Kaufquittungen und Rechnungen nachgewiesen werden. Hier gibt es keine Pauschale, sondern wie oben beschrieben, lediglich eine Obergrenze.

Koffer weg bei Pauschalreisen

Hier verhält sich die Sache wesentlich einfacher. Laut Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat bei Pauschalreisen der Reiseveranstalter grundsätzlich dafür einzustehen, dass die Reise so verläuft, wie sie zugesichert wurde. Kommt also das Gepäck nicht, mit großer Verspätung oder beschädigt an, liegt in der Regel ein Reisemangel vor, der zu einer Minderung des Reisepreises führt. Für jeden Reisetag ohne Gepäck steht dem Reisenden ein Nachlass auf den anteiligen Reisepreis zu.

Zudem muss der Veranstalter dem Reisenden den entstandenen Schaden ersetzen. Ist das Gepäck nicht mehr auffindbar, kann der Wert des Koffers und des Inhalts zurückverlangt werden.

Allerdings kann auch der Reiseveranstalter seine Haftung für Sachschäden auf ein Höchstmaß begrenzen. Eine solche Vereinbarung muss allerdings vorher mit dem Reisenden getroffen werden und findet sich in den AGB des Veranstalters.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, den Reisepreis nochmals wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit zu senken – beispielsweise, wenn auf dem Weg zum Skiurlaub die komplette Ausrüstung verloren gegangen ist.