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Urlaub trotz Corona: Darauf müsst ihr vor eurer Buchung achten

Die Corona-Pandemie erschwert auch in diesem Sommer die Reiseplanung. Während in Deutschland die Fallzahlen aktuell relativ gering sind, kann es in den jeweiligen Urlaubszielen ganz anders aussehen. Reisende müssen sich gerade jetzt besonders gut vorab informieren, um im Fall aller Fälle eine kostenlose Rückerstattung zu erhalten. Doch mit diesen Tipps klappt es auch mit eurem Sommerurlaub.

Vor jeder Reise solltet ihr euch zuallererst darüber informieren, welche Bedingungen für die Einreise in das Urlaubsland und welche bei der Rückkehr nach Deutschland gelten. Die jeweiligen Bestimmungen können sich aufgrund der pandemischen Lage immer wieder ändern. Das Auswärtige Amt aktualisiert ständig die Liste der Länder, für die eine Reisewarnung ausgesprochen wird. Das Robert Koch-Institut (RKI) unterscheidet dabei zwischen Risikogebieten (ab Inzidenz von über 50), Hochinzidenz-Gebieten (Inzidenz über 200) und Virusvarianten-Gebieten (Verbreitung ansteckender Mutationen). Für die Gebiete gelten bei der Rückreise nach Deutschland unterschiedliche Test- und Quarantäne-Regelungen.

Reisewarnung, was nun?

Doch was genau bedeutet es nun, wenn eine Reisewarnung für ein Land ausgesprochen wurde? In der Regel geschieht dies durch das Auswärtige Amt nur dann, wenn es sich um ein Hochinzidenz- oder Virusvarianten-Gebiet handelt. Wichtig: Eine Reisewarnung stellt kein Reiseverbot dar. Es handelt sich nur um eine Empfehlung des Auswärtigen Amts. Allerdings kann die Reisewarnung auch rechtliche Auswirkungen auf euren Urlaub haben. Fahrt ihr trotz Warnung in das Gebiet, greifen unter anderem nicht die Leistungen eurer Reiserücktritt- oder Auslandskrankenversicherung, wie der "ADAC" erklärt. Ihr solltet euch deshalb vorher am besten bei eurer Versicherung informieren.

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Falls eine Reisewarnung für den Urlaub ausgesprochen wurde, könnt ihr in der Regel Pauschalreisen kostenfrei stornieren. Hier habt ihr gute Chancen, die Reisekosten erstattet zu bekommen. Auch bei einer Insolvenz des Reiseveranstalters seid ihr bei einer Pauschalreise immer gesetzlich abgesichert.

Darauf solltet ihr bei Individualreisen achten

Bei Individualreisen verhält es sich schwieriger. Sobald eine Leistung jedoch nicht erbracht wird, besteht ebenfalls das Recht auf einen kostenfreien Rücktritt. Storno- oder Umbuchungsregelungen solltet ihr euch trotzdem am besten schriftlich bestätigen lassen. Inwiefern euer Urlaub durch Corona-Maßnahmen eingeschränkt wird, hängt dabei immer vom Einzelfall ab. Die Angst vor einer Infektion ist übrigens für die meisten Veranstalter kein Grund zur Absage der Reise. In diesem Fall müsst ihr für die Kosten selbst aufkommen.

Stornogebühren bei Flügen sind auch vom jeweiligen Anbieter abhängig. In den meisten Fällen werden jedoch eine Umbuchung oder kostenlose Gutscheine angeboten. Wird der Flug von der Airline gestrichen, erhält der Kunde ein Recht auf die Erstattung des Flugtickets. Die Annahme von Gutscheinen ist dabei freiwillig.

kh