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Urlaub in der Probezeit: Wann es geht und wie viele Tage euch zustehen

Urlaub in der Probezeit hat einen schlechten Ruf, doch er steht euch zu. - Copyright: Manu Vega/ getty images
Urlaub in der Probezeit hat einen schlechten Ruf, doch er steht euch zu. - Copyright: Manu Vega/ getty images

Viele von uns kennen die Situation: Ein Jobwechsel steht bevor und die Vorfreude auf die neue Aufgabe ist auch da, nur leider fällt der wohl verdiente und lang ersehnte Sommerurlaub mitten in die Probezeit. Die meisten Arbeitsverhältnisse in Deutschland werden dabei heutzutage mit einer – oft sechsmonatigen – Probezeit vereinbart (mehr ist gesetzlich nicht möglich). Folge: Der volle gesetzliche Kündigungsschutz greift erst nach sechs Monaten und es gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen. Vor allem in der Anfangszeit wollen viele Menschen deshalb lieber durch gute Arbeit punkten, statt direkt die neuen Kolleginnen und Kollegen mit der Urlaubsvertretung zu behelligen.

Die Hemmschwelle, noch während der Bewährungszeit auf freie Tage zu pochen, ist demnach groß. Auch glauben viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis heute, dass Urlaub in der Probezeit gar nicht möglich sei. Dies liegt auch daran, dass manche Arbeitgeber pauschal behaupten, dass in der Probezeit ohnehin kein Urlaub beansprucht werden könne. Aber stimmt das überhaupt? Business Insider klärt die größten Mythen rund um den Urlaubsanspruch in der Probezeit auf – und sagt, wann euch wie viele Erholungstage zustehen.

Mann Kündigung
Mann Kündigung

Kann ich Urlaub in der Probezeit nehmen?

Grundsätzlich gilt: Beschäftigte sammeln jeden Monat, den sie in einem Betrieb tätig sind, ein Zwölftel ihres Jahresurlaubs. Die Ansammlung eurer Urlaubstage beginnt dabei bereits in der Probezeit. Das heißt, ab dem ersten Monat eurer Beschäftigung sammelt ihr ein Zwölftel eurer Urlaubstage an. Doch wie viele Tage stehen euch überhaupt zu?

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Niklas Breucker, promovierter Anwalt bei der Arbeitsrechtskanzlei Altenburg erklärt: „Das Bundesurlaubsgesetz sieht einen jährlichen Mindesturlaub von 24 Tagen auf Grundlage einer Sechstagewoche vor. Dieser gesetzliche Mindesturlaub ist entsprechend umzurechnen, sodass bei einer Fünftagewoche ein gesetzlicher Anspruch auf 20 Urlaubstage besteht.“ Das heißt, allein gesetzlich stehen euch jedes Jahr bei einer Fünftagewoche entsprechend 20 Urlaubstage im Jahr zu.

Und: In der Regel setzen die Arbeitgeber noch ein paar Tage drauf. Breucker: „Es ist in der Praxis üblich, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten über den gesetzlichen Mindesturlaub hinaus einen zusätzlichen vertraglichen Erholungsurlaub gewähren.“ Insgesamt kommen die meisten Beschäftigten somit auf 26 bis 30 Urlaubstage im Jahr. Arbeitnehmer dürfen im ersten halben Jahr, das meistens mit der Probezeit zusammenfällt, allerdings nur anteilig Urlaub nehmen. Das liegt daran, dass es gesetzlich erst sechs Monate nach Beginn des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf vollen gesetzlichen Jahresurlaub gibt (Paragraf 4 BUrlG, auch Wartezeit genannt).

Diese Regelung führt oft zu dem Missverständnis, dass es während der Probezeit, die meist ebenfalls sechs Monate dauert, eine Urlaubssperre gebe. Das stimmt aber nicht. Denn der gesamte Urlaubsanspruch entsteht zwar erst nach Ablauf der sechsmonatigen Wartezeit, einen Anspruch auf den bislang angehäuften Teilurlaub (in Höhe von einem Zwölftel im Monat) habt ihr allerdings schon ab dem ersten Monat. Außerdem gut zu wissen: „Für den Beginn der Wartezeit ist der rechtliche Beginn des Arbeitsverhältnisses maßgeblich und nicht der tatsächlich erste Arbeitstag“, so Breucker.

Wann kann ich frühestens Urlaub nehmen und wie viel?

Das führt zu der Frage, wann ihr in der Probezeit wie viel Urlaub nehmen könnt. Da euch nach dem ersten vollen Arbeitsmonat bereits ein Zwölftel eures gesetzlichen Urlaubsanspruchs zusteht, kommt ihr bei einer Fünftagewoche nach einem Monat gesetzlich auf 1,67 Urlaubstage (1/12 von 20 = 1,67). Nach drei Monaten habt ihr bereits fünf Urlaubstage zusammen (3/12 von 20 = 5).

Hinzu kommen die Urlaubstage, die euch euer Arbeitgeber zusätzlich zum gesetzlichen Urlaubsanspruch gewährt. Wenn euch vertraglich beispielsweise sogar 30 Urlaubstage im Jahr zustehen, dann kommt ihr bereits nach zwei Monaten auf fünf Urlaubstage (zwei Zwölftel von 30 ergeben fünf). Wichtig zu wissen: Generell hängen eure Urlaubsanträge stets von der Genehmigung eures Arbeitgebers ab – und das unabhängig davon, ob ihr noch in der Probezeit seid oder nicht.

Kann mein Urlaubsantrag einfach abgelehnt werden?

Die gute Nachricht ist, dass eure Chefinnen und Chefs euren Antrag aber auch nicht ohne berechtigten Grund ablehnen dürfen. Denn grundsätzlich dürfen Angestellte den Zeitpunkt ihres Urlaubs frei wählen. „Bei der Urlaubsgewährung muss der Arbeitgeber grundsätzlich die Urlaubswünsche der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer berücksichtigen. Der Arbeitgeber kann den Urlaubswunsch nur ablehnen, wenn in dieser Zeit dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang haben, entgegenstehen“, so Breucker.

Das heißt, der Arbeitgeber darf den Urlaub nur bei wichtigen betrieblichen Gründen ablehnen. Das gilt auch während der Probezeit. Betriebliche Gründe können zum Beispiel ein erhöhtes Arbeitsaufkommen zu bestimmten Stoßzeiten, Ausfälle anderer Arbeitnehmer, Betriebsferien zu einem bestimmten Termin oder Urlaub anderer Beschäftigter sein. Die Probezeit stellt dagegen per se keinen betrieblichen Grund für ein Urlaubsverbot dar. Allerdings können betriebliche Gründe mit der Neueinstellung zusammenhängen, etwa wenn in der geplanten Urlaubszeit notwendige Schulungen für die Einarbeitung anstehen.

Was kann ich tun, wenn mein Urlaubsantrag in der Probezeit abgelehnt wird?

Die betrieblichen Gründe, die dazu führen, dass der Urlaub abgelehnt wird, müssen „dringend“ sein. Es reicht also nicht jede sachlich nachvollziehbare Begründung. Stattdessen müssen Urlaubsinteressen des Beschäftigten mit den betrieblichen Gründen des Arbeitgebers abgewogen werden. Sollten die Interessen des Unternehmens nicht überwiegen, muss der Urlaub gewährt werden. Wenn euer Arbeitgeber sich trotzdem weigert, dem Urlaubsantrag stattzugeben, könnt ihr grundsätzlich klagen.

„Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können gerichtlich gegen die Ablehnung ihres Urlaubsantrages vorgehen. Zur schnellen Klärung der Rechtslage bietet sich ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung an“, sagt Arbeitsrechtsexperte Breucker. In einem Gerichtsverfahren läge die Beweislast dabei grundsätzlich beim Arbeitgeber. Er muss also darlegen können, dass es betriebliche Gründe für die Urlaubsverweigerung gab. Dennoch bindet ein Gerichtsverfahren stets zeitliche und auch finanzielle Ressourcen, sodass jede und jeder hier für sich eine Kosten-Nutzen-Rechnung anstellen sollte.

Kann ich wegen eines Urlaubsantrags in der Probezeit gekündigt werden?

Ein Urlaubsantrag stellt per se keinen Kündigungsgrund dar. Die Probezeit bedeutet aber meist, dass das Arbeitsverhältnis mit einer verkürzten Kündigungsfrist von zwei Wochen und ohne Angabe von Gründen beendet werden kann. Es ist also nicht ausgeschlossen, dass ihr in der Probezeit, egal aus welchen Gründen, gekündigt werdet. „Grundsätzlich darf der Arbeitgeber eine Kündigung nicht auf einen zulässigen Urlaubsantrag stützen. Allerdings muss der Arbeitgeber ja in der Probezeit gerade keinen Kündigungsgrund angeben. Er kann der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer also offiziell grundlos kündigen. Was die tatsächlichen Beweggründe sind, muss der Arbeitgeber nicht offenlegen. In der Praxis gestaltet sich der Nachweis schwierig, dass der Urlaubsantrag der eigentliche Grund für die Kündigung ist“, so Breucker.

Auch kann der Arbeitgeber in der Probezeit fristlos kündigen – das Arbeitsverhältnis also aus wichtigen Gründen sofort beenden. Aber: Die fristlose Kündigung muss auch in der Probezeit immer das letzte Mittel sein. Das bedeutet, der Arbeitgeber muss die Angestellten vor einer fristlosen Kündigung auch in der Probezeit erst abmahnen. Am besten ist jedoch, eurem neuen Arbeitgeber einen bereits geplanten oder gebuchten Urlaub noch vor Vertragsunterzeichnung offenzulegen. Im Zweifel findet sich eine Lösung. Beispielsweise könntet ihr fragen, für die Dauer der gebuchten Reise zumindest unbezahlten Urlaub zu erhalten.

Was passiert mit meinem Resturlaub, wenn ich in der Probezeit kündige oder gekündigt werde?

Bei einer Kündigung während der Probezeit steht euch der bereits angesammelte Urlaubsanspruch weiter zu. Das heiß, ihr könnt eure Urlaubstage noch bis zum Wirksamwerden der Kündigung nehmen. Wenn das nicht möglich ist, muss der Arbeitgeber euch die Urlaubstage auszahlen. Das gilt auch unabhängig davon, ob ihr selbst kündigt oder euch gekündigt wurde.

Breucker erklärt: „Wenn das Arbeitsverhältnis innerhalb der Probezeit endet, ist der gesetzliche Mindesturlaub bereits in Höhe von einem Zwölftel für jeden vollen gearbeiteten Monat entstandenArbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können diese Urlaubstage vor Ablauf der Kündigungsfrist nehmen. Sofern der Urlaub vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr gewährt werden kann, müssen die nicht genommenen Urlaubstage grundsätzlich ausgezahlt werden.“

Wie viele Urlaubstage euch noch zustehen, hängt davon ab, wann genau das Arbeitsverhältnis endet. Bis zum Ablauf der Wartezeit von sechs Monaten, die meist mit der Probezeit zusammenfallen, stehen euch nur die anteiligen Urlaubstage zu (ein Zwölftel pro Monat). Endet das Arbeitsverhältnis erst nach Ablauf des halben Jahres, erhaltet ihr dagegen den vollen Urlaubsanspruch. Dann seid ihr aber auch schon aus der Probezeit (maximal sechs Monate) raus.