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Unwetterschäden an Auto, Haus und Garten: So sichern Sie sich am besten ab

Abgedeckte Häuser, umgestürzte Bäume oder Hagelschäden an Autos: Heftige Unwetter und Orkanböen hinterlassen in Deutschland immer häufiger eine Spur der Verwüstung. Für die Betroffenen stellt sich die Frage, ob die Versicherung für die Sturmschäden aufkommt – und wenn ja, welche.

 Kommt die Versicherung für alle Unwetterschäden am Auto auf? (Symbolbild: Getty Images)
Kommt die Versicherung für alle Unwetterschäden am Auto auf? (Symbolbild: Getty Images)

Wer Opfer eines Unwetters geworden ist, steht oft vor vielen Fragen: Welche Versicherung greift? Wie weise ich den dadurch verursachten Schaden ordnungsgemäß nach? Und: Wann ist ein Sturm überhaupt ein Sturm?

Der Bund der Versicherten gibt zu all diesen Punkten Auskunft. Seit 1982 setzt sich der unabhängige Verein für die Rechte von Versicherten ein und stellt somit nach eigenem Verständnis “ein Gegengewicht zur Versicherungslobby“ und somit “eine der wichtigsten Verbraucherschutzorganisationen Deutschlands“ dar.

Unwetterschäden: Welche Versicherung greift?

So lässt sich dem Merkblatt des Vereins zum Thema Unwetter entnehmen, welche Versicherung in welchem Schadensfall zahlt.

Bei Sturmschäden am Haus:

Für Schäden am Haus, wie beispielsweise bei abgedeckten Dächern, zerstörten Schornsteinen oder eingeschlagenen Wänden durch umgefallene Bäume, kommt die Hausrats- beziehungsweise Wohngebäudeversicherung auf. Ebenso für Folgeschäden, etwa, wenn durch das beschädigte Dach Regen eindringt und Wände oder Fußböden in Mitleidenschaft gezogen werden. Allerdings: Als Sturm gelten Windgeschwindigkeiten ab Stärke acht; als Geschädigter müssen Sie diese nachweisen – am besten mit Hilfe der Windmessungen durch die Wetterämter.

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Des Weiteren sind Sie in der Pflicht, den Schaden soweit wie möglich zu begrenzen, indem Sie etwa Gegenstände vor eventuellen Regenlecks in Sicherheit bringen.

Wie sieht es eigentlich mit Hagelschäden aus? (Symbolbild: Getty Images)
Wie sieht es eigentlich mit Hagelschäden aus? (Symbolbild: Getty Images)

In jedem Fall sollten Sie die Schäden unmittelbar mit Fotos und gegebenenfalls Videoaufnahmen dokumentieren. Auch Zeugen können hilfreich sein. Eine Auflistung der beschädigten Gegenstände sollte möglichst zeitnah schriftlich bei der zuständigen Versicherung eingehen.

Sollte ein Gutachter hinzugezogen werden, ist jedoch Vorsicht zu bewahren: Eigens beauftragte Sachverständige müssen aus eigener Tasche gezahlt werden, nur die von der Versicherung eingesetzten Experten sind auch im Versicherungsbeitrag inbegriffen.

Versicherungen: Darauf sollten Sie bei Unwetterschäden achten

Bei Hagelschäden am Auto:

Sturm- und Hagelschäden an Fahrzeugen sind nur dann mitversichert, wenn mindestens eine Teilkaskoversicherung besteht. In diesem Fall zahlt die Versicherung ohne Rückstufung des Schadenfreiheitsrabatts. Wer aber nur eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, geht leer aus.

Auch das Risiko der Überschwemmung ist in der Kaskoversicherung inbegriffen. Jedoch gilt: Wer sein Fahrzeug in hochwassergefährdeten Gebieten parkt und nicht sofort nach der ersten behördlichen Warnung wegfährt oder sogar trotz Polizeiwarnung in Überschwemmungsgebiete hineinfährt, handelt möglicherweise grob fahrlässig und bekommt den Schaden nur anteilig ersetzt.

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Bei Wasserschäden durch Überschwemmungen:

Eine reine Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung kommt für Schäden nach Überschwemmungen grundsätzlich nicht auf. Dazu zählen auch vollgelaufene Keller, die zu erheblichen Folgeschäden für Haus und Hausrat führen können. Nur wenn der Versicherte eine Erweiterung des Versicherungsschutzes auf sogenannte weitere Naturgefahren (Elementargefahren) wie Überschwemmungen zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung vereinbart hat, ist Versicherungsschutz auch für solche Elementarschäden gegeben.

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