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Unterwegs mit Roller: Für welche Zweiräder der Autoführerschein genügt

Klein, wendig, günstig: Motorroller sind eine gute Alternative zum Auto. Bei vielen Modellen reicht ein Autoführerschein zum Gas geben und unter einer bestimmten Bedingung ist für einen Roller gar kein Führerschein nötig.

Rollerfahrer genießen einige Freiheiten. (Bild: Getty Images)
Rollerfahrer genießen einige Freiheiten. (Bild: Getty Images) (Getty Images/Westend61)

Rollerfahren macht Spaß. Aber nicht nur deshalb sind die Zweiräder so überaus beliebt. Sie schonen vor allem auch die Haushaltskasse. Versicherung, Sprit und Ersatzteile sind im Gegensatz zum Auto relativ günstig zu haben. Zudem sind Roller einfach im Aufbau, wer geschickt ist, kann für eine Reparatur auch schon mal selbst Hand anlegen.

Rollerfahrer genießen viele Vorteile

Auch der Wocheneinkauf lässt sich mit einem Roller prima transportieren. Dafür ist im Fußraum oder unter der Sitzbank Platz und wer noch mehr Stauraum braucht, montiert einfach ein Topcase oder weitere Ablagemöglichkeiten im Frontbereich.

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Ein weiterer Punkt ist sicher allen Rollerfahrern wichtig, die ihr Gefährt in der Stadt nutzen: Die Parkplatzsuche entfällt komplett. Ein Roller bringt seinen Besitzer immer bis ans Ziel und kann etwa an Fahrradständern oder direkt vor einem Geschäft geparkt werden.

Führerschein und Bedingungen zum Rollerfahren

Ein echter Pluspunkt ist es natürlich auch, dass zum Fahren kleinerer Modelle keine teure Prüfung nötig ist, sofern man bereits im Besitz eines Autoführerscheins ist. Egal ob elektrisch angetriebener Roller oder ein Modell mit Verbrenner-Motor – wer einen Führerschein der Klasse B, beziehungsweise den gleichgestellten ehemaligen der Klasse 3, besitzt, kann mit einem Kleinkraftrad (bis 45 km/h) sofort losbrausen.

Schneller unterwegs mit Zusatzausbildung

Soll es noch ein bisschen schneller sein, ist ebenfalls keine weitere Prüfung notwendig. Unter folgenden Bedingungen dürfen Inhaber eines Autoführerscheins Kleinkrafträder und Motorroller (auch dreirädrig) mit einem Hubraum von 125 cm³ fahren: Sie müssen ein Mindestalter von 25 Jahren und den Führerschein vor mindestens fünf Jahren erworben haben.

Dann reicht es, eine Ausbildung zu absolvieren. Die ist mit vier theoretischen Einheiten und fünf praktischen Fahrstunden in einer Fahrschule erledigt. Nach der Ausbildung bekommen Teilnehmer einen Zusatzeintrag in ihren Autoführerschein und können dann ein bisschen mehr Gas geben.

Ältere Verkehrsteilnehmer sind im Vorteil

Wer seinen Autoführerschein schon vor dem 1. März 1980 gemacht hat, darf sich freuen. Denn dann muss auch zum Führen eines Rollers mit einem Hubraum von 125 cm³ keine zusätzliche Ausbildung absolviert werden.

Und noch eine Besonderheit in Sachen Datum sieht das Gesetz für Roller vor: Wer vor dem 1.1.1965 geboren ist, braucht für Roller die bis 25 km/h schnell sind, gar keine Fahrerlaubnis. Sogar diejenigen dürfen unter dieser Bedingung fahren, denen der Führerschein etwa wegen Trunkenheit am Steuer entzogen wurde. Voraussetzung ist lediglich eine beim TÜV angeforderte Prüfbescheinigung.

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