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Unternehmen müssen wohl bis März auf „Überbrückungshilfe III” warten

Nach den November- und Dezemberhilfen hakt es auch bei der neuen Überbrückungshilfe III. Die Entwicklung der notwendigen Softwarelösungen dauert offenbar mehrere Wochen.

Unternehmen müssen länger auf die Auszahlung der Überbrückungshilfen warten. Foto: dpa
Unternehmen müssen länger auf die Auszahlung der Überbrückungshilfen warten. Foto: dpa

Die Hilfen für betroffene Unternehmen seien „großzügig und umfassend“, ließ Finanzminister Olaf Scholz (SPD) seinen Sprecher ausrichten, nachdem Bund und Länder einen erneuten Lockdown für Teile der Wirtschaft beschlossen hatten. Von „schneller“ Hilfe sprach der Minister allerdings nicht.

Für diese Zurückhaltung gibt es offenbar gute Gründe: Wie sich nach Handelsblatt-Informationen abzeichnet, könnte es März werden, bis Einzelhändler und andere vom Lockdown direkt oder indirekt betroffene Firmen die erweiterte Überbrückungshilfe III erhalten können. Grund dafür sind offenbar Verzögerungen bei der Programmierung der notwendigen Softwarelösung.

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Im Wirtschaftsausschuss des Bundestags sagte die parlamentarische Staatssekretärin im Bundeswirtschaftsministerium, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), sie gehe von einer Auszahlung der „Überbrückungshilfe III“ im März aus. Sollte es noch im Februar klappen, wäre sie froh, zitieren Teilnehmer die Abgeordnete.

Seit dem 25. November können Unternehmen Abschlagszahlungen auf die „Novemberhilfe“ von bis zu 10.000 Euro oder maximal 50 Prozent der Fördersumme erhalten. Ab dem 11. Dezember wird die erhöhte Abschlagszahlung von bis zu 50.000 Euro, auf die die Koalition sich geeinigt hatte, ausgezahlt.

Doch die Auszahlung der kompletten Hilfen verzögert sich. Das Problem: Noch fehlt für die Berechnung und Auszahlung der Gelder die notwendige Software, die jeweils entsprechend programmiert werden muss. Das entsprechende Fachverfahren hatte der Bund auf Bitten der Länder übernommen, doch die Entwicklung der notwendigen Softwarelösung dauert offenbar länger als geplant.

Das Wirtschaftsministerium rechnet damit, spätestens Anfang Januar mit den regulären Auszahlungen der Novemberhilfen durch die Länder beginnen zu können. Spätestens Anfang Januar sollen dann auch erste Abschlagszahlungen auf die „Dezemberhilfen“ möglich sein. Für die anschließende Programmierung des Fachverfahrens für die kompletten Dezemberhilfen veranschlagt die Regierung zwei bis drei Wochen.

Grünen nennen Verzögerung einen „Skandal“

Erst danach soll mit der Programmierung des Antragsverfahrens für die Überbrückungshilfe III begonnen werden, sodass es vor Mitte Februar oder Anfang März kaum Geld geben dürfte.

Dies sei ein „Skandal“, sagte die Mittelstandsbeauftragte der Grünen-Bundestagsfraktion, Claudia Müller. „Die Bundesregierung hatte immer behauptet, Hilfen im Bundestag zu beschließen sei zu langsam.“ Jetzt zeige sich, dass es deutlich langsamer ist, den Bundestag zu umgehen und nicht bereits bestehende Strukturen der Finanzämter zu nutzen. Grüne wie auch die FDP hatten gefordert, die Hilfen schnell und unbürokratisch über die Finanzämter abzuwickeln.

„Die Verzögerungen bei den Hilfen für die vom Lockdown betroffenen Betriebe grenzen langsam an Realsatire“, sagte FDP-Fraktionsvize Michael Theurer. Die Hilfen müssten zielgenauer und treffsicherer wirken, aber vor allem schneller ankommen. „Die Bundesregierung sollte den steuerlichen Verlustrücktrag massiv ausweiten und die Abschlagszahlungen auf bis zu 500.000 Euro anheben“, fordert der Liberale. Ansonsten drohe eine Insolvenzwelle.

Der Verlustrücktrag wäre eine Möglichkeit, der Wirtschaft auf anderem Wege zu helfen, wenn die Auszahlung der Hilfsgelder so lange dauert – auch da sind sich Grüne und FDP einig. Auch die Wirtschaft fordert seit Langem eine Ausweitung dieser Hilfsmaßnahme. In einem Brief an die 16 Ministerpräsidenten drängt der Maschinenbauverband VDMA auf eine deutliche Ausweitung.

Der VDMA begrüßt zwar die etwas großzügigere Ausgestaltung aus dem Sommer. „In Anbetracht des aktuellen Ausmaßes der Belastungen des industriellen Mittelstands halten wir jedoch das Festhalten an der betragsmäßigen Begrenzung auf fünf Millionen Euro sowie am maximalen Rücktragszeitraum von einem Jahr für unzureichend“, schreibt der VDMA in dem Brief, der dem Handelsblatt vorliegt.

„Eine Ausweitung des Rücktragsvolumens auf mindestens zehn Millionen Euro und des Rücktragszeitraums auf fünf Jahre halten wir deshalb für unerlässlich“, heißt es in dem Schreiben weiter.

Verlustrücktrag hat viele Vorteile

Die Unternehmen erhielten so nicht nur „dringend notwendige Liquidität aus der Rückzahlung von Steuern“. Sie erweiterten auch ihren Finanzierungsspielraum in einem hoffentlich bald einsetzenden Aufschwung. Die Vorteile des Verlustrücktrags: Da jede Antragspflicht entfällt, ist die Hilfe unbürokratisch. Sie wirkt zielgenau, weil sie jenen Unternehmen hilft, denen es vor der Krise gut ging. Zudem stärkt sie die Liquidität von Betrieben.

Zuletzt hatten sich auch die Wirtschaftsminister der Bundesländer Hessen, Bayern und Baden-Württemberg gemeinsam für eine weitere Ausweitung des Verlustrücktrags eingesetzt.

Doch der Vorstoß hat kaum Aussicht auf Erfolg. „Eine derartige Ausweitung des Verlustrücktrags würde zu einer deutlichen Verkomplizierung des Steuerrechts einschließlich rechtlicher Risiken führen, die Gestaltungs- und Fehleranfälligkeit erhöhen sowie erheblich höheren Überwachungsaufwand verursachen“, schreibt das Bundesfinanzministerium in einer Antwort auf eine Anfrage der Grünen. Zudem sei ein solcher Schritt mit „enormem Umsetzungsaufwand“ verbunden.

Grünen-Finanzpolitiker Bayaz hält die Zögerlichkeit von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) für einen Fehler. „Leider hört der Finanzminister zum Schaden unserer Unternehmen an dieser Stelle nicht auf die Empfehlungen aus der Wissenschaft, die hier das effektivste Mittel zur Linderung der ökonomischen Corona-Folgen sieht. Besonders der Mittelstand würde von dieser Maßnahme profitieren.“

Auch FDP-Finanzpolitiker Markus Herbrand sagt: „Die Regelungen zum Verlustrücktrag sind allenfalls eine halbgare Lösung und passen nicht zu den enormen Herausforderungen.“