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Unionspolitiker Fuchs lehnt SPD-Plan ab

Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion lehnt die Pläne der SPD zur steuerliche Absetzbarkeit von Managergehältern ab. Finanzstaatssekretär Jens Spahn bietet derweil ein gemeinsames Gesetz an.

Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Michael Fuchs lehnt den Plan der SPD ab, die steuerliche Absetzbarkeit von Managergehältern zu begrenzen. „Wir haben in der Koalition prominent beschlossen, dass es keine Steuererhöhungen geben wird“, sagte Fuchs dem Handelsblatt. „Wer die steuerliche Absetzbarkeit begrenzt, der erhöht die Steuern.“ Fuchs forderte die SPD auf, sich an den Koalitionsvertrag zu halten. Die SPD plant, dass Unternehmen Gehälter als Betriebskosten nur bis zu einer Höhe von 500.000 Euro absetzen dürfen. So sollen hohe Vergütungen unattraktiv werden.

Es käme einem „Richtungswechsel“ im Steuersystem gleich, wenn man Betriebskosten in gute und schlechte Kosten unterteile, warnte Fuchs. „Als nächstes werden dann SPD und Grüne die Absetzbarkeit großer Autos begrenzen oder an den Schadstoffausstoß koppeln“, sagte er. Fuchs verwies darauf, dass im Koalitionsvertrag vereinbart sei, Managergehälter in Zukunft nicht nur im Aufsichtsrat sondern auch transparent auf der Hauptversammlung der Unternehmen zu beschließen. Dies unterstütze er ausdrücklich, sagte Fuchs. Mit einer Begrenzung der Abzugsfähigkeit hingegen maße sich der Staat an zu entscheiden, „welches Geld gut angelegt ist und welches nicht“. Es gelte, „die unternehmerische Freiheit in einem Kernbereich zu schützen“.

Finanzstaatssekretär Jens Spahn (CDU) bot der SPD derweil an, schnell ein gemeinsames Gesetz zur Regulierung von Mangergehältern auf den Weg zu bringen. „Union und SPD haben im Koalitionsvertrag vereinbart, dass die Eigentümer der Unternehmen in der Hauptversammlung über die Vergütung ihrer Manager entscheiden sollen“, sagte Spahn dem Handelsblatt. „Das können wir morgen am Tag im Bundestag beschließen.“

Aus Sicht des CDU-Präsidiumsmitglieds würde ein solches Gesetz zu mehr Transparenz führen. „Denn dann hat das unsägliche Gekungel der Gewerkschaften, die allen Millionengehältern immer zustimmen, endlich ein Ende“, erklärte Spahn. In der Union gibt es den Vorwurf an die SPD, sie setze seit Jahren die im Koalitionsvertrag vereinbarte Regelung nicht um, weil sie auf die Gewerkschaften Rücksicht nehme.

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Die SPD-Bundestagsfraktion hat am Mittwoch stattdessen einen eigenen Vorschlag präsentiert, demzufolge Unternehmen künftig die Millionenzahlungen an ihre Topmanager in geringerem Umfang als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen können. Alleine kann die SPD das aber nicht durchsetzen. Aus der Union, die lange gegen eine Änderung war, kamen zuletzt widersprüchliche Signale. „Ich halte das für richtig und denke, dass wir da zu einem parteiübergreifenden Konsens kommen werden“, hatte Kanzleramtsminister Peter Altmaier (CDU) gesagt. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) gilt hingegen nicht als Freund einer gesetzlichen Regelung. Eine Begrenzung des Steuerbonus sei verfassungsrechtlich schwierig. Auch das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) hatte verfassungsrechtliche Bedenken geäußert.

Die „Passauer Neue Presse“ (Mittwoch) berichtete, nach den Plänen der SPD sollten auch die Ausgaben für Ruhegehälter, Hinterbliebenenbezüge und andere Leistungen von mehr als 76.200 Euro nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden können. Zudem sollten die Aufsichtsräte eine „Höchstgrenze“ für das Verhältnis zwischen Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder und dem durchschnittlichen Einkommen eines Arbeitnehmers im Unternehmen bestimmen, berichtete die Zeitung.

Der Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), Dieter Kempf, hatte sich bereits am Wochenende gegen gesetzliche Regelungen zu Managergehältern gestemmt. „Einzelfälle sind kein Grund, neue Gesetze zu erlassen und damit Tausende unproblematische Gehaltsverträge in Mithaftung zu nehmen“, sagte Kempf dem „Spiegel“. Er halte nichts „von Wahlkampfschnellschüssen“. Er äußerte allerdings Verständnis für die Debatte, die sich etwa um die Millionen-Abfindung für VW-Vorstandsmitglied Christine Hohmann-Dennhardt drehte. „Es gibt einzelne fragwürdige Fälle, die nicht zu beschönigen sind.“