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Unionsfraktion lehnt Einigung für Mieterentlastung beim CO2-Preis ab

BERLIN (dpa-AFX) - Das Vorhaben der Bundesregierung, Mieter künftig bei den CO2-Preis-Kosten zu entlasten, droht am Widerstand der Unionsfraktion zu scheitern. Es gebe aktuell kein Gesetz, das eine 50-50-Aufteilung zwischen Mietern und Vermietern vorsehe, sagte Unionsfraktionsvize Thorsten Frei (CDU) am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. "Ich sehe hierfür im parlamentarischen Verfahren auch keine Mehrheit."

Die Bundesregierung hatte Mitte Mai einen Kompromiss verkündet, nach dem künftig Vermieter die Hälfte der Kosten für den seit 1. Januar geltenden CO2-Preis auf Öl und Gas tragen sollen. Für den Kompromiss hatte die SPD monatelang gekämpft. Ursprünglich war vorgesehen, die die neue Kostenaufteilung spätestens kommende Woche gesetzlich zu verankern. Dass dies tatsächlich gelingen wird, ist nach aktuellem Stand fraglich.

Gemäß der derzeit geltenden Regelung können Vermieter die Zusatzkosten für den CO-Preis von derzeit 25 Euro pro Tonne gänzlich auf Mieter abwälzen. Nach Bekanntgabe der Einigung im Mai hatten Vermieter- und Eigentümerverbände heftig gegen die geplante Neuregelung protestiert.

Die Unionsfraktion argumentiert seit längerem, dass Vermieter keinen Einfluss auf das Heizverhalten von Mietern hätten und deshalb nicht an CO2-Preis-Kosten beteiligt werden sollten. "Im Mietrecht gilt bei den Nebenkosten das Verursacherprinzip, das heißt, dass der Mieter Kosten, die von seinem Verbrauch abhängen, selbst trägt. Hieran sollten wir festhalten", erklärte Frei. Die Bundesregierung habe im Mai "lediglich ihre Absicht" zu einer Neuregelung beschlossen, aber kein Gesetz.

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Um die CO2-Preis-Kosten für beide Seiten zu senken, schlägt Frei unter anderem vor, die energetische Gebäudesanierung zu fördern, etwa über steuerliche Anreize für Vermieter.

Mehrere Instrumente würden außerdem jetzt schon zu hohe Kosten für Geringverdiener und Mieter vermeiden, erklärte Frei weiter. Für Empfänger von Transferleistungen trage die öffentliche Hand beispielsweise die vollen Kosten der Unterkunft. Auch das Wohngeld sei im Januar zur Kompensation von Energiemehrkosten erhöht worden.