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Unionsfraktion im Bundestag kündigt Klage gegen Berliner Mietendeckel an

Die geplante Obergrenze für Mietpreiserhöhungen ist umstritten. Nun plant die Unionsfraktion vor dem Bundesverfassungsgericht Klage einzureichen.

Das umstrittene Gesetz legt Obergrenzen für Mieten in Berlin fest. Foto: dpa
Das umstrittene Gesetz legt Obergrenzen für Mieten in Berlin fest. Foto: dpa

Die Unionsfraktion will offenbar Klage gegen den geplanten Berliner Mietendeckel einreichen. Dies wurde auf dem CDU-Bundesparteitag an diesem Wochenende in Leipzig beschlossen. „Der Mietendeckel hilft den Menschen nicht, er schadet ihnen. Er verhindert dringend benötigten Neubau und verschärft so das Problem steigender Mieten,“ erklärte Jan-Marco Luczak, Mietrechtsexperte und stellvertretender rechtspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

Zudem sei der Mietendeckel sozial ungerecht, weil „gut situierte Mieter in teuren, sanierten Altbauwohnungen“ am meisten von ihm profitieren würden, sagte der Bundestagesabgeordnete weiter. Umgekehrt würden soziale Vermieter, wie Genossenschaften in wirtschaftliche Existenznot und private Kleinvermieter um ihre Altersvorsorge gebracht werden.

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Luczak führt außerdem auf, dass die Unionsfraktion den Berliner Mietendeckel für Verfassungswidrig halte, weil er die grundgesetzliche Kompetenzordnung grob missachte. Der Mietendeckel heble mieterschützende Regelungen aus, die die Bundesgesetzgeber in Kraft gesetzt hätten.: „Mietpreisbremse, Mietspiegel und Kappung der Modernisierungskosten – all dies wird in Berlin nicht mehr gelten, wenn der Mietendeckel kommt.“ Mieter müssten stattdessen mit hohen Nachzahlungen oder sogar Kündigungen rechnen, wenn der Mietendeckel zurückgenommen wird. „Damit erweist der rot-rot-grüne Senat den Menschen dieser Stadt einen Bärendienst“, sagt der Mietrechtsexperte.

Um eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht durchzusetzen, müssen dem Antrag 178 Abgeordnete zustimmen. Luczak ist zuversichtlich: „Mit der Klage zeigen wir: Die CDU ist die Partei des Rechtsstaats, der wirtschaftlichen Vernunft und des sozialen Ausgleichs.“