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Unions-Politiker stärken Künast gegen die Berliner Justiz den Rücken

Das Landgericht Berlin befindet, dass die Politikerin „drastische Einordnungen ihrer politischen Haltung“ hinnehmen muss. Das sorgt für Empörung.

Der CDU-Innenpolitiker Patrick Sensburg hat mit scharfer Kritik auf einen neuen Beschluss des Berliner Landgerichts zu Beschimpfungen gegen die Grünen-Abgeordnete Renate Künast reagiert. „Der Beschluss ist untragbar und rechtlich völlig verfehlt“, sagte der Bundestagsabgeordnete dem Handelsblatt. „Die Berliner Justiz hat leider jedes Maß verloren.“

Das Recht müsse die Menschen schützen, betonte Sensburg. „Wer diesen Sinn und Zweck als Richter vergessen hat, versteht sein Handwerk nicht. Man kann sich für diese Entscheidung nur schämen.“

Der CSU-Innenpolitiker Volker Ullrich geht davon aus, dass Künast „diese Angelegenheit höchstrichterlich klären lässt“, wie der dem Handelsblatt sagte. „Gewiss kann der Meinungsstreit in der politischen Auseinandersetzung mit Worten hart geführt werden, und Politiker müssen sich zurecht viel gefallen lassen.“ Die Grenze sei aber dort erreicht, so Ullrich, „wo durch bloße Beleidigungen die Würde des anderen in Frage gestellt wird“.

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Hintergrund ist ein Beschluss des Landgerichts Berlin zu mehreren umstrittenen Twitter-Postings, die sich gegen die Grünen-Politikerin Künast richten. In einem Fall darf der Kurznachrichtendienst Twitter demnach Auskunft über einen Nutzer geben, der der Politikerin in einem Tweet ein unwahres Zitat zugeschrieben hatte. Für andere vier beanstandete Tweets hat die Abgeordnete hingegen kein Recht auf Auskunft. Der Beschluss liegt dem Handelsblatt vor.

In den weiteren Tweets geht es nach Auffassung der Richter der 27. Zivilkammer um Meinungsäußerungen unter der Schwelle der Beleidigung und Schmähkritik. So müssten sich Formulierungen wie „Abartige“ und „perverses Pack“ für den unvoreingenommenen Durchschnittsrezipienten nicht zwingend auf Künast beziehen. Gemeint sein könnten auch Parteimitglieder Künasts.

Kritisch sehen die Unions-Politiker insbesondere die Feststellung des Gerichts, dass Künast auch „stark vereinfachte und drastische Einordnungen ihrer politischen Haltung hinnehmen“ müsse. Ihrer Kritik bezieht sich auch auf den Hinweis der Richter, dass bei Äußerungen im Internet ein „großzügiger Maßstab anzulegen“ sei, „weil es sich hier grundsätzlich nicht um einen Ort des Höflichkeitsaustausches handelt und diese Eigenart sowie die besondere Internetsprache zu berücksichtigen sind“.

Der FDP-Innenpolitiker Konstantin Kuhle hielt dem Gericht vor, die Grenzen der Meinungsfreiheit und die Menschenwürde der Betroffenen zu verkennen. „Frau Künast sollte den gesamten Rechtsweg ausschöpfen, damit ein für alle mal klar ist: Menschen, die sich für das Gemeinwohl engagieren, sind kein Freiwild, auch nicht im Internet“, sagte Kuhle dem Handelsblatt.

Künast erklärte, sie werde den Korrekturbeschluss nicht akzeptieren. „Herabwürdigende Beleidigungen gegen mich werden dort weiterhin als zulässige Meinungsäußerungen qualifiziert“, sagte sie. Mit dem Wissen über Rechtsextremismus und seine Taten bis hin zum Mord könne man nicht erwarten, dass sich engagierte Menschen so viel Hass gefallen ließen. Die Rechtsprechung müsse sich endlich intensiv mit dem Rechtsextremismus, seinen Netzwerken und Strategien und der Nutzung digitaler Werkzeuge befassen.

Wie ein Gerichtssprecher erklärte, ist das Verfahren nicht mit dem Fall von Anfang September identisch. Damals war Künast mit dem Versuch gescheitert, gegen Beschimpfungen wie „Geisteskranke“ auf Facebook gegen sie vorzugehen. Solche Kommentare stellten „keine Diffamierung der Person der Antragstellerin und damit keine Beleidigungen“ dar.

Unbekannte hatten Künast unter anderem als „Stück Scheisse“ und „altes grünes Dreckschwein“ bezeichnet und noch drastischere und auch sexistische Posts geschrieben. Dagegen hat Künast ebenfalls Beschwerde eingelegt.