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Union und SPD streiten über Schutz von Whistleblowern

Justizministerin Lambrecht plant ein umfassendes „Schutzsystem“ für Hinweisgeber. Doch in der Union gibt es Widerstände – auch wegen der zu erwartenden Kosten.

Der Bundeswirtschaftsminister hält beim Whistleblowerschutz seine schützenden Hände lieber über die Unternehmen. Foto: dpa
Der Bundeswirtschaftsminister hält beim Whistleblowerschutz seine schützenden Hände lieber über die Unternehmen. Foto: dpa

Die Union ist uneins, wie die EU-Richtlinie zum Whistleblower-Schutz in Deutschland umgesetzt werden soll. Dabei geht es um die Frage, ob Hinweisgeber nur geschützt sein sollen, wenn sie Verstöße gegen EU-Recht melden oder auch, wenn sie nationale Rechtsverstöße aufdecken.

„Viele Unternehmen kämpfen in der Pandemie um ihr Überleben“, sagte der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jan-Marco Luczak, dem Handelsblatt. „Die Vorgaben der Whistleblower-Richtlinie dürfen deshalb nicht überschießend umgesetzt werden und müssen auf das notwendige Maß begrenzt bleiben.“ Der CDU-Arbeitnehmerflügel unterstützt hingegen die Pläne von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) für einen umfassenden Schutz von Whistleblowern. „Wenn das Gesetz auf europäisches Recht begrenzt wird, ist das eine Pervertierung dieser Ziele“, sagte der Bundesvize der Christlich Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA), Christian Bäumler.

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Lambrechts Entwurf eines „Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen“ sieht vor, dass Whistleblower geschützt sind, wenn sie Straftaten und Ordnungswidrigkeiten in Unternehmen und Behörden aufdecken. Der Hinweisgeberschutz soll demnach gelten, wenn Verstöße gegen EU-Recht, aber auch gegen deutsches Recht angeprangert werden. „Wer diesen Mut zeigt, darf nicht der Ungewissheit ausgesetzt sein, mit einer Abmahnung oder Kündigung rechnen zu müssen“, begründete Lambrecht ihren Vorstoß. Unternehmen müssten künftig betriebsinterne „Meldekanäle“ schaffen.

Bislang ist der Hinweisgeberschutz in Deutschland vor allem durch die Rechtsprechung, etwa im Arbeitsrecht, geprägt. In den konkret von den Gerichten entschiedenen Fällen ging es um die Meldung von Missständen in Pflegeheimen oder die Aufdeckung von Lebensmittelskandalen, Korruption oder Umwelt-Straftaten.

Angemessener Ausgleich gewollt

Das Wirtschaftsministerium von Peter Altmaier (CDU) verweist auf die laufende Ressortabstimmung. Man setze sich aber dafür ein, „dass die Interessen der hinweisgebenden Person mit den gleichermaßen berechtigten Interessen der Unternehmen und der Gesellschaft insgesamt in einen angemessenen Ausgleich gebracht werden“, heißt es dort.

Der Unions-Rechtspolitiker Luczak betonte, in der Pandemie sei besonders darauf zu achten, Unternehmen nicht noch weiter durch Bürokratie und Regulierung zu belasten. „Aus diesem Grund haben wir in der Koalition ein Belastungsmoratorium vereinbart“, erklärte der CDU-Abgeordnete. Vorrang habe die wirtschaftliche Erholung der Unternehmen und damit die Sicherung von Arbeitsplätzen.

Auch die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Unternehmen im Europäischen Binnenmarkt müsse erhalten bleiben. Dies sei in der laufenden Abstimmung zum Whistleblower-Schutz zwischen den Ressorts zu berücksichtigen. „Dabei kommt auch der Bezifferung des absehbaren Erfüllungsaufwands eine erhebliche Bedeutung zu“, sagte Luczak. Gemeint sind die durch die Umsetzung des Gesetzes zu erwartenden Kosten. Luczak fordert: „Hier müssen endlich aussagekräftige Zahlen vorgelegt werden, um die möglichen Belastungen für Unternehmen besser einschätzen zu können.“

Zusätzliche Ressourcen erforderlich

Bäumler vom CDU-Arbeitnehmerflügel, der auch Mitglied im Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) ist, weist dagegen darauf hin, dass der Schutz von Hinweisgebern vor Kündigungen und Abmahnungen auch dem Schutz der Rechtsordnung diene. „Die Einheit der deutschen und europäischen Rechtsordnung dürfe auf keinen Fall durchbrochen werden“, sagte er.

Tatsächlich klafft in Lambrechts Entwurf beim „Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft“ noch eine Leerstelle. Es heißt lediglich, die hier erforderlichen Angaben würden im Rahmen der Ressort-, Länder- und Verbändebeteiligung eingeholt. Lambrecht selbst sieht keinen Mehraufwand für die Unternehmen, da die Vorgaben der EU-Richtlinie ohnehin umgesetzt werden müssten.

Rechtsexperten sind da allerdings skeptisch: „Allein durch die politische Diskussion wächst bei den Menschen das Bewusstsein für die Meldung von Missständen“, erklärt Arbeitsrechtlerin Ines Keitel von der Kanzlei Clifford Chance. „Darum müssten Unternehmen mit einer deutlich höheren Anzahl breiter gestreuter Hinweise rechnen.“ Für die Bearbeitung dieser Hinweise und den datenschutzrechtlich sicheren Umgang mit diesen seien zusätzliche Ressourcen erforderlich. Ebenso für die notwendigen Änderungen an bestehenden Betriebsvereinbarungen zu Hinweisgebersystemen mit Betriebsräten.