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Union erwägt Steuer-Besserstellung homosexueller Paare

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum sukzessiven Adoptionsrecht homosexueller Partner hält die Bundestagsfraktion von CDU und CSU auch eine steuerliche Besserstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften für möglich. Er erwarte, "dass sich die Stimmen mehren, die dieses Thema mit einer steuerlichen Besserstellung der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften verknüpfen wollen", sagte Fraktionsvizechef Günther Krings (CDU).

Eine pauschale Ausdehnung von Steuernachlässen auf homosexuelle Lebenspartner sei unwahrscheinlich, sagte Krings der "Rheinischen Post". Allenfalls lasse sich "über eine stärkere Ausrichtung des Splittings auf Kinder nachdenken". "Wenn wir hingegen das Füreinandereinstehen zweier Menschen für entscheidend halten, müssen wir generell Menschen, die dauerhaft zusammenleben, steuerlich besserstellen", sagte Krings. Dies könne auch für Geschwister gelten, die im Alter zusammenlebten.

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Dienstag die Rechte homosexueller Paare zur Adoption von Kindern ausgeweitet. Laut dem Urteil dürfen Schwule oder Lesben, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, auch ein von ihrem Partner zuvor angenommenes Kind adoptieren. Das Urteil müsse nun gesetzgeberisch "zügig umgesetzt" werden, sagte Krings.