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Ungleiche Bezahlung: Viele Selbstständige haben Auskunftsrecht

ERFURT (dpa-AFX) - Tausende Selbstständige, die ihr Einkommen vorwiegend von einem Arbeitgeber beziehen, haben ein Auskunftsrecht zur Bezahlung ihrer Kollegen mit vergleichbaren Aufgaben. Das entschied das Bundesarbeitsgericht am Donnerstag in Erfurt in seinem ersten Grundsatzurteil zum Entgelttransparenzgesetz, das seit Mitte 2017 gilt. Es soll dabei helfen, dass die Lohnlücke, die zwischen Frauen und Männern in Deutschland noch immer besteht, kleiner wird.

Die höchsten deutschen Arbeitsrichter beschäftigten sich mit der Frage, wer im Streit um gleiche Bezahlung von seinem Arbeitgeber Auskünfte verlangen kann. Im konkreten Fall ging es um die Rechte der sogenannten arbeitnehmerähnlich Beschäftigten, die im Gesetz nicht explizit als Auskunftsberechtigte genannt sind. Der Beschäftigtenbegriff sei mit Blick auf Europarecht weiter auszulegen als in Deutschland, hieß es bei der Urteilsverkündung. Die Parteien hatten sich darauf verständigt, dass es wegen der Corona-Pandemie keine mündliche Verhandlung gibt.

Geklagt hat eine Fernseh-Journalistin. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hatte ihren Auskunftsanspruch verneint, die Revision in Erfurt aber zugelassen.