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Ungemütliche Zeiten für Banker

Top-Manager von Finanzkonzernen müssen bei Verstößen gegen die verschärfte Sorgfaltspflicht mit einer mehrjährigen Haftstrafe rechnen. Damit drohte jetzt die Bundesregierung. Seit Ausbruch der Finanzkrise sei praktisch kein Top-Banker verurteilt worden. „Wir haben festgestellt, dass hier eine gewisse Regelungslücke besteht, die wir schließen wollen“, sagt ein hochrangiger Regierungsvertreter der Nachrichtenagentur Reuters. Verstößt ein Banker oder Versicherungsmanager vorsätzlich gegen Vorschriften für das Risikomanagement und führt das zu einer Existenzgefährdung des Unternehmens, droht eine Haftstrafe von maximal fünf Jahren. Der britische Finanzminister George Osborne brachte darüber hinaus ein Berufsverbot für Manager von Pleiteinstituten ins Spiel und plant zudem eine Aufspaltung der Banken, die nicht wie gefordert Gelder der Sparer vor dem Zugriff der Investmentbanker schützen. Deutschland und Großbritannien preschen damit in Europa voran.Die geplanten Änderungen sind Teil eines umfassenden Regulierungspakets, über das das Kabinett am morgigen Mittwoch entscheidet. Großbanken sollen demnach künftig ohne Steuergelder saniert und abgewickelt werden können. Ihr Privatkundengeschäft soll zudem gegen Risiken aus Handelsbereichen abgesichert werden. Banken, deren riskante Aktivitäten mehr als 20 Prozent der Bilanzsumme oder über 100 Milliarden Euro ausmachen, sollen diese Bereiche künftig in eine rechtlich eigene Einheit auslagern. Dieser Gesetzentwurf ist eng mit Frankreich abgestimmt. Paris plant ebenfalls die Auslagerung bestimmter riskanter Bereiche.(PD)