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Ungeimpfte müssen draußen bleiben: In welchen Bundesländern 2G gilt und wo es entsprechende Pläne gibt

Ein negatives Schnelltest-Ergebnis könnte mancherorts schon bald nicht mehr ausreichen, um am öffentlichen Leben teilzunehmen.
Ein negatives Schnelltest-Ergebnis könnte mancherorts schon bald nicht mehr ausreichen, um am öffentlichen Leben teilzunehmen.

Noch gelten fast überall die 3G-Regeln, das heißt, wer geimpft oder genesen ist oder einen tagesaktuellen negativen Schnelltest vorweisen kann, darf in Restaurants, Kinos oder Bars gehen. Doch da ein negatives Schnelltestergebnis als relativ große Untersicherheitsquelle gilt, wächst der politische Druck, bei steigenden Infektionszahlen zu 2G-Regeln überzugehen. Das heißt konkret: Ungeimpfte dürfen dann nicht mehr in Innenräume von Kinos, Restaurants und Museen.

In manchen Bundesländern ist der Übergang zu 2G-Regeln bereits vorgeschrieben. In anderen besteht die Möglichkeit, dass Unternehmen die strengeren Regeln anwenden und dafür zum Normalbetrieb übergehen dürfen. In den allermeisten Bundesländern steht die Entscheidung darüber hingegen noch an. Business Insider erklärt euch den aktuellen Stand in der Debatte in eurem Bundesland (Stand 13. September).

Baden-Württemberg: Hier gelten ab dem 13. September die strengsten Coronaregeln bundesweit, wie Recherchen von Business Insider ergaben. Bisher galt bereits, dass die 2G-Regel für Restaurants, Veranstaltungen und Hotels optional ist. Die Betreiber konnten selbst entscheiden, ob sie nur Geimpften und Genesenen Zugang zu Innenräumen geben. Dafür fallen Beschränkungen weg. Doch künftig wird in Baden-Württemberg 2G überall verpflichtend, sobald mehr als insgesamt 390 Intensivbetten landesweit belegt sind. Aktuell greift die Regelung noch nicht, denn es sind nur 174 Intensivbetten belegt.

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Sachsen: Das östliche Bundesland verfolgt eine ähnliche Strategie wie Baden-Württemberg. Das Sozialministerium Sachsen erklärte uns, dass aktuell noch 3G-Regeln gelten, jedoch mit „Erreichen der Überlastungsstufe (Erreichen des Schwellenwertes von 1.300 mit COVID-19-Patienten belegten Krankenhausbetten auf Normalstationen beziehungsweise 420 belegten Betten auf Intensivstationen in Sachsen) nur noch Geimpfte und Genesene Zugang“ zu den meisten Einrichtungen haben. Aktuell sind jedoch nur 36 der Intensivbetten mit Covid-Patienten belegt.

Hamburg: Die Hansestadt hat als erstes Bundesland ein optionales 2G-Modell eingeführt: Verbindlich gilt eine 3G-Regel für alle. Doch für diejenigen Veranstalter von Einrichtungen und Veranstaltungen, die sich freiwillig dafür entscheiden, nur noch Genesene und Geimpfte einzulassen, gelten weniger coronabedingte Auflagen. Konkret heißt das, dass die Sperrstunden für Kneipen und Bars wegfallen, mehr Menschen in Clubs tanzen dürfen, Kinos und Museen wieder mehr Gäste auf engem Raum empfangen dürfen und die Maskenpflicht wegfällt – wenn Ungeimpfte draußen bleiben.

Niedersachsen: Das 2G-Modell nach Hamburger Vorbild gilt hier auch bereits für Diskotheken und Clubs. Darüber hinausgehende 2G-Regeln werden zwar diskutiert, eine Entscheidung steht jedoch erst in rund zwei Wochen an, wenn die aktuelle Verordnung ausläuft. „Wir denken über 2G nach, doch die neue Verordnung bleibt abzuwarten“, erklärt die Staatskanzlei Niedersachsen auf Anfrage.

Rheinland-Pfalz: Hier gilt ebenfalls eine eigene Regel: "2G+". Beliebig viele Geimpfte und Genese dürfen gleichzeitig an Veranstaltungen teilnehmen, „zu denen ein gewisses Kontingent an nicht-immunisierten Personen hinzukommen können. Als Faustregel gilt: Wir sehen keinen Lockdown mehr als Schutzmechanismus vor: Geschäfte, Restaurants, Hotels, Theater und Kinos sollen geöffnet bleiben – auch bei steigenden Inzidenzen. Stattdessen wird der Zutritt von nicht immunisierten Menschen schrittweise reduziert, um eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern“. Aktuell dürfen 250 Nicht-Immunisierte zusätzlich zu den Immunisierten teilnehmen.

Bremen: Aus der kleineren Hansestadt hieß es auf Anfrage von Business Insider: „In Bremen gibt es aktuell noch keine 2G-Regelung. Der Senat wird sich vermutlich in der kommenden Woche mit neuen Indikatoren zur Beurteilung des Infektionsgeschehens befassen und dabei auch über Maßnahmen beraten.“

Sachsen-Anhalt: Hier soll ab dem 16. September das Hamburger Modell, also die 2G-Regel praktiziert werden.

Brandenburg: Das Kabinett wird sich am 14. September der Frage widmen. Bis dahin werde man sich über den Stand der Debatte nicht äußern, so ein Regierungssprecher zu Business Insider.

Berlin: Auch in der Hauptstadt gilt seit dem 14.9. eine freiwillige 2G-Regel. Allgemein gilt weiterhin 3G, doch Veranstalter dürfen sich auch entscheiden, nur noch Geimpfte und Genese einzulassen. Dafür gelten im Gegenzug dann weniger strenge Regeln bei diesen Veranstaltungen – beispielsweise entfällt die Maskenpflicht.

Hessen: In Hessen gilt die 3G-Regelung, doch private Veranstalter dürfen 2G anwenden. Am 16. September läuft die aktuelle Verordnung aus, dann wird über „mögliche Anpassungen beraten“, so ein Regierungssprecher.

Nordrhein-Westfalen: Ein Sprecher erklärte, dass es hier den Kreisen und Städten in Rücksprache mit dem Gesundheitsministerium möglich ist, strengere Regeln als 3G anzuwenden. Sprich 2G.

Schleswig-Holstein: Auch hier ist eine eigene Lösung geplant: Ab dem 20. September gilt, „dass zukünftig bei einer Verschärfung der Corona-Lage ein Übergang zu einer 2G-Regelung mit 3G-Option vorgesehen ist “. Welche genauen Kennzahlen dafür gelten, wurde noch nicht kommuniziert. Allerdings gilt in Schleswig-Holstein, dass sich auch bei landesweiten 2G-Regeln private Veranstalter noch für 3-G entscheiden dürfen, sich dann jedoch an strengere Auflagen halten müssen. Auch über die genauen Auflagen ist noch nichts bekannt.

Bayern: Eine Ministeriumssprecherin erklärte auf Anfrage, dass es bei 3G bleibt. „Die neue 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung hat keine 2G-Regel beschlossen. Welche konkreten Maßnahmen in Zukunft angezeigt sind, dazu kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage erfolgen.“

Saarland: Das Saarland erklärte auf Anfrage von Business Insider nur: „Zu dieser Frage läuft derzeit die interne Beratung innerhalb der Landesregierung“.

Mecklenburg-Vorpommern: In dem Bundesland dürfen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ab 1.251 Teilnehmern und solche unter freiem Himmel ab 2.501 Teilnehmern nur unter Einhaltung der 2G-Regeln stattfinden.

Thüringen ließ die Anfrage von Business Insider unbeantwortet.